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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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ten, welche den Meister Hiram erschlagen haben. Diesen Vorwurf werfen die Genossen der Freiheit auf ihre Gegner zurück und behaupten ihre Verbindung als von dem Könige Salomo selbst gestiftet; sie begreifen nur vier Gewerke in sich die Steinmetzen, Zimmerleute, Tischler und Schlosser. Die Genossen des Pflichtbundes umfassen dagegen im Ganzen 28 Handwerke, deren Verzeichniss mit dem Stiftungsjahre ihres Bruderbundes die Gartenlaube gibt; zu den Kindern des Meister Soubise gehören die Zimmerleute, Dachdecker und Gypser (platriers) und alle übrigen 25 Handwerke zu den Kindern des Meister Jacques. Zu den Steinmetzen und Zimmerleuten, als den ältesten Handwerken, sind im Laufe der Jahrhunderte, und selbst verschiedene erst im achtzehnten Jahrhundert, die andern Handwerke hinzugetreten. Ausser den anerkannten Handwerken haben auch noch die Schuster, Bäcker, die Holzschuhmacher, die Ferradinweber und sogar die Winzer in Burgund als Brüderschaften sich constituirt, ohne jedoch als gerechte Brüderschaften anerkannt zu werden. Die vier Bauhandwerke betrachten sich noch immer als die bei weitem vornehmsten Brüderschaften und von ihnen sind auch ohne Zweifel diese Verbindungen ausgegangen. Der Name Compagnon wird von ihnen von compas, Zirkel, abgeleitet und derselbe dient ihnen ebensowohl als Abzeichen, wie als Waffe. Die verschiedenen anerkannten und nicht anerkannten Brüderschaften in Paris und in den Provinzialstädten leben mit einander in fortwährenden Streitigkeiten, ähnlich wie die deutschen Studentenverbindungen; sogar Tödtungen sind bei diesen Streitigkeiten nicht selten. Wenn sich ein junger Mensch einer Brüderschaft anschliessen will, muss er eine Zeit lang in die Klasse der Aspiranten, der Renoncen der Studenten eintreten. Diese Aspiranten heissen bei den Steinmetzen Jeunes-Homes (Junggesellen), bei den Tischlern und Schlossern Affilies (Zugewandte) und bei den Zimmerleuten Renards (Füchse). Diese Aspiranten werden von den Brüdern in jeder Weise geneckt, heruntergemacht und selbst misshandelt, also gehänselt oder hanseatisch behandelt. Um dieser Behandlung zu entgehen, haben daher die Füchse vor einiger Zeit eine eigene Brüderschaft ge-

ten, welche den Meister Hiram erschlagen haben. Diesen Vorwurf werfen die Genossen der Freiheit auf ihre Gegner zurück und behaupten ihre Verbindung als von dem Könige Salomo selbst gestiftet; sie begreifen nur vier Gewerke in sich die Steinmetzen, Zimmerleute, Tischler und Schlosser. Die Genossen des Pflichtbundes umfassen dagegen im Ganzen 28 Handwerke, deren Verzeichniss mit dem Stiftungsjahre ihres Bruderbundes die Gartenlaube gibt; zu den Kindern des Meister Soubise gehören die Zimmerleute, Dachdecker und Gypser (plâtriers) und alle übrigen 25 Handwerke zu den Kindern des Meister Jacques. Zu den Steinmetzen und Zimmerleuten, als den ältesten Handwerken, sind im Laufe der Jahrhunderte, und selbst verschiedene erst im achtzehnten Jahrhundert, die andern Handwerke hinzugetreten. Ausser den anerkannten Handwerken haben auch noch die Schuster, Bäcker, die Holzschuhmacher, die Ferradinweber und sogar die Winzer in Burgund als Brüderschaften sich constituirt, ohne jedoch als gerechte Brüderschaften anerkannt zu werden. Die vier Bauhandwerke betrachten sich noch immer als die bei weitem vornehmsten Brüderschaften und von ihnen sind auch ohne Zweifel diese Verbindungen ausgegangen. Der Name Compagnon wird von ihnen von compas, Zirkel, abgeleitet und derselbe dient ihnen ebensowohl als Abzeichen, wie als Waffe. Die verschiedenen anerkannten und nicht anerkannten Brüderschaften in Paris und in den Provinzialstädten leben mit einander in fortwährenden Streitigkeiten, ähnlich wie die deutschen Studentenverbindungen; sogar Tödtungen sind bei diesen Streitigkeiten nicht selten. Wenn sich ein junger Mensch einer Brüderschaft anschliessen will, muss er eine Zeit lang in die Klasse der Aspiranten, der Renoncen der Studenten eintreten. Diese Aspiranten heissen bei den Steinmetzen Jeunes-Homes (Junggesellen), bei den Tischlern und Schlossern Affiliés (Zugewandte) und bei den Zimmerleuten Renards (Füchse). Diese Aspiranten werden von den Brüdern in jeder Weise geneckt, heruntergemacht und selbst misshandelt, also gehänselt oder hanseatisch behandelt. Um dieser Behandlung zu entgehen, haben daher die Füchse vor einiger Zeit eine eigene Brüderschaft ge-

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 Pflichtbundes umfassen dagegen im Ganzen 28 Handwerke, deren Verzeichniss mit dem Stiftungsjahre
 ihres Bruderbundes die Gartenlaube gibt; zu den Kindern des Meister Soubise gehören die Zimmerleute,
 Dachdecker und Gypser (plâtriers) und alle übrigen 25 Handwerke zu den Kindern des Meister Jacques.
 Zu den Steinmetzen und Zimmerleuten, als den ältesten Handwerken, sind im Laufe der Jahrhunderte,
 und selbst verschiedene erst im achtzehnten Jahrhundert, die andern Handwerke hinzugetreten. Ausser
 den anerkannten Handwerken haben auch noch die Schuster, Bäcker, die Holzschuhmacher, die
 Ferradinweber und sogar die Winzer in Burgund als Brüderschaften sich constituirt, ohne jedoch als
 gerechte Brüderschaften anerkannt zu werden. Die vier Bauhandwerke betrachten sich noch immer als
 die bei weitem vornehmsten Brüderschaften und von ihnen sind auch ohne Zweifel diese Verbindungen
 ausgegangen. Der Name Compagnon wird von ihnen von compas, Zirkel, abgeleitet und derselbe dient
 ihnen ebensowohl als Abzeichen, wie als Waffe. Die verschiedenen anerkannten und nicht anerkannten
 Brüderschaften in Paris und in den Provinzialstädten leben mit einander in fortwährenden
 Streitigkeiten, ähnlich wie die deutschen Studentenverbindungen; sogar Tödtungen sind bei diesen
 Streitigkeiten nicht selten. Wenn sich ein junger Mensch einer Brüderschaft anschliessen will, muss
 er eine Zeit lang in die Klasse der Aspiranten, der Renoncen der Studenten eintreten. Diese
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[505/0521] ten, welche den Meister Hiram erschlagen haben. Diesen Vorwurf werfen die Genossen der Freiheit auf ihre Gegner zurück und behaupten ihre Verbindung als von dem Könige Salomo selbst gestiftet; sie begreifen nur vier Gewerke in sich die Steinmetzen, Zimmerleute, Tischler und Schlosser. Die Genossen des Pflichtbundes umfassen dagegen im Ganzen 28 Handwerke, deren Verzeichniss mit dem Stiftungsjahre ihres Bruderbundes die Gartenlaube gibt; zu den Kindern des Meister Soubise gehören die Zimmerleute, Dachdecker und Gypser (plâtriers) und alle übrigen 25 Handwerke zu den Kindern des Meister Jacques. Zu den Steinmetzen und Zimmerleuten, als den ältesten Handwerken, sind im Laufe der Jahrhunderte, und selbst verschiedene erst im achtzehnten Jahrhundert, die andern Handwerke hinzugetreten. Ausser den anerkannten Handwerken haben auch noch die Schuster, Bäcker, die Holzschuhmacher, die Ferradinweber und sogar die Winzer in Burgund als Brüderschaften sich constituirt, ohne jedoch als gerechte Brüderschaften anerkannt zu werden. Die vier Bauhandwerke betrachten sich noch immer als die bei weitem vornehmsten Brüderschaften und von ihnen sind auch ohne Zweifel diese Verbindungen ausgegangen. Der Name Compagnon wird von ihnen von compas, Zirkel, abgeleitet und derselbe dient ihnen ebensowohl als Abzeichen, wie als Waffe. Die verschiedenen anerkannten und nicht anerkannten Brüderschaften in Paris und in den Provinzialstädten leben mit einander in fortwährenden Streitigkeiten, ähnlich wie die deutschen Studentenverbindungen; sogar Tödtungen sind bei diesen Streitigkeiten nicht selten. Wenn sich ein junger Mensch einer Brüderschaft anschliessen will, muss er eine Zeit lang in die Klasse der Aspiranten, der Renoncen der Studenten eintreten. Diese Aspiranten heissen bei den Steinmetzen Jeunes-Homes (Junggesellen), bei den Tischlern und Schlossern Affiliés (Zugewandte) und bei den Zimmerleuten Renards (Füchse). Diese Aspiranten werden von den Brüdern in jeder Weise geneckt, heruntergemacht und selbst misshandelt, also gehänselt oder hanseatisch behandelt. Um dieser Behandlung zu entgehen, haben daher die Füchse vor einiger Zeit eine eigene Brüderschaft ge-

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 505. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/521>, abgerufen am 22.11.2024.