Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.Namengebung und die Ablegung des künftigen Glaubensbekenntnisses des Kindes ist. Merkwürdig ist nun zunächst, dass bei den Gesellenweihen der Handwerker gewöhnlich ein Pfaffe mit einem Glöckner oder andern Beiständen, ein oder zwei Paten oder Goten, Götten erscheinen. Nach Schade bezeichnet Götte, Göte, oder Göttel, althd. goto, der Tauf- oder Firmpate, einen heidnischen Priester, wie sich bei Ulfilas gudja für Priester, [fremdsprachliches Material], und im Isländischen godi = Priester findet. gudjinassus heisst im Gothischen das Priesteramt und gudjinon Priester sein; gud ist Gott und gudhus Gotteshaus. Der Begriff der Patenschaft ist also nicht erst durch das Christenthum eingeführt worden, sondern ist älter und heidnisch. Die Paten, die Goten oder Göttel1) sind ursprünglich die heidnischen Priester, welche den heidnischen Jüngling unterwiesen und ihm endlich die heilige Weihe ertheilten, und eine solche ursprüngliche heilige Weihe war auch die Gesellenweihe, weshalb denn auch das Besprengen oder Begiessen mit dem reinigenden und heiligenden Wasser wohl als ein wesentliches Stück bei dem Gesellenmachen aller Handwerke anzunehmen ist, wenngleich es nicht von allen ausdrücklich überliefert ist. Bei den Tischlern nennt Frisius das Gesellenmachen geradezu Taufe. Auch erhält der Geselle bei der Weihe einen sogenannten Gesllennamen. Bei den Gürtlern wurde dem Lehrlinge auch ein Strohkranz aufgesetzt, bei den Buchbindern ein papierener bunter Hut; gewöhnlicher wurde erst zuletzt der neue Geselle bekränzt und bei den Hutmachern musste er den Meister und die Gesellen mit Kränzen oder mit Bändern beschenken. Bei den Beutlern muss der Lehrling dreimal eine Bank durchkriechen, was an die drei Reisen der Maurer erinnert; auch kommt ein dreimaliges Ueberspringen der Thürschwelle vor. Selbst das Schuhausziehen trifft sich bei dem Gesellenmachen, doch ist nicht klar, in 1) Vergl. auch noch
Quitzmann, die heidnische Religion der Baiwaren, S. 225, welcher in dem gothischen gudja, altn. godi
(pontifex) einen frommen, Gott dienenden Mann erblickt, welcher das Richterthum und das Priesterthum
in sich vereinigte. In Baiern hiess dieser Priester gotmanno.
Namengebung und die Ablegung des künftigen Glaubensbekenntnisses des Kindes ist. Merkwürdig ist nun zunächst, dass bei den Gesellenweihen der Handwerker gewöhnlich ein Pfaffe mit einem Glöckner oder andern Beiständen, ein oder zwei Paten oder Goten, Götten erscheinen. Nach Schade bezeichnet Götte, Göte, oder Göttel, althd. goto, der Tauf- oder Firmpate, einen heidnischen Priester, wie sich bei Ulfilas gudja für Priester, [fremdsprachliches Material], und im Isländischen godi = Priester findet. gudjinassus heisst im Gothischen das Priesteramt und gudjinon Priester sein; gud ist Gott und gudhus Gotteshaus. Der Begriff der Patenschaft ist also nicht erst durch das Christenthum eingeführt worden, sondern ist älter und heidnisch. Die Paten, die Goten oder Göttel1) sind ursprünglich die heidnischen Priester, welche den heidnischen Jüngling unterwiesen und ihm endlich die heilige Weihe ertheilten, und eine solche ursprüngliche heilige Weihe war auch die Gesellenweihe, weshalb denn auch das Besprengen oder Begiessen mit dem reinigenden und heiligenden Wasser wohl als ein wesentliches Stück bei dem Gesellenmachen aller Handwerke anzunehmen ist, wenngleich es nicht von allen ausdrücklich überliefert ist. Bei den Tischlern nennt Frisius das Gesellenmachen geradezu Taufe. Auch erhält der Geselle bei der Weihe einen sogenannten Gesllennamen. Bei den Gürtlern wurde dem Lehrlinge auch ein Strohkranz aufgesetzt, bei den Buchbindern ein papierener bunter Hut; gewöhnlicher wurde erst zuletzt der neue Geselle bekränzt und bei den Hutmachern musste er den Meister und die Gesellen mit Kränzen oder mit Bändern beschenken. Bei den Beutlern muss der Lehrling dreimal eine Bank durchkriechen, was an die drei Reisen der Maurer erinnert; auch kommt ein dreimaliges Ueberspringen der Thürschwelle vor. Selbst das Schuhausziehen trifft sich bei dem Gesellenmachen, doch ist nicht klar, in 1) Vergl. auch noch
Quitzmann, die heidnische Religion der Baiwaren, S. 225, welcher in dem gothischen gudja, altn. godi
(pontifex) einen frommen, Gott dienenden Mann erblickt, welcher das Richterthum und das Priesterthum
in sich vereinigte. In Baiern hiess dieser Priester gotmanno.
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Namengebung und die Ablegung des künftigen Glaubensbekenntnisses des Kindes ist. Merkwürdig ist nun zunächst, dass bei den Gesellenweihen der Handwerker gewöhnlich ein Pfaffe mit einem Glöckner oder andern Beiständen, ein oder zwei Paten oder Goten, Götten erscheinen. Nach Schade bezeichnet Götte, Göte, oder Göttel, althd. goto, der Tauf- oder Firmpate, einen heidnischen Priester, wie sich bei Ulfilas gudja für Priester, _ , und im Isländischen godi = Priester findet. gudjinassus heisst im Gothischen das Priesteramt und gudjinon Priester sein; gud ist Gott und gudhus Gotteshaus. Der Begriff der Patenschaft ist also nicht erst durch das Christenthum eingeführt worden, sondern ist älter und heidnisch. Die Paten, die Goten oder Göttel 1) sind ursprünglich die heidnischen Priester, welche den heidnischen Jüngling unterwiesen und ihm endlich die heilige Weihe ertheilten, und eine solche ursprüngliche heilige Weihe war auch die Gesellenweihe, weshalb denn auch das Besprengen oder Begiessen mit dem reinigenden und heiligenden Wasser wohl als ein wesentliches Stück bei dem Gesellenmachen aller Handwerke anzunehmen ist, wenngleich es nicht von allen ausdrücklich überliefert ist. Bei den Tischlern nennt Frisius das Gesellenmachen geradezu Taufe. Auch erhält der Geselle bei der Weihe einen sogenannten Gesllennamen. Bei den Gürtlern wurde dem Lehrlinge auch ein Strohkranz aufgesetzt, bei den Buchbindern ein papierener bunter Hut; gewöhnlicher wurde erst zuletzt der neue Geselle bekränzt und bei den Hutmachern musste er den Meister und die Gesellen mit Kränzen oder mit Bändern beschenken. Bei den Beutlern muss der Lehrling dreimal eine Bank durchkriechen, was an die drei Reisen der Maurer erinnert; auch kommt ein dreimaliges Ueberspringen der Thürschwelle vor. Selbst das Schuhausziehen trifft sich bei dem Gesellenmachen, doch ist nicht klar, in
1) Vergl. auch noch Quitzmann, die heidnische Religion der Baiwaren, S. 225, welcher in dem gothischen gudja, altn. godi (pontifex) einen frommen, Gott dienenden Mann erblickt, welcher das Richterthum und das Priesterthum in sich vereinigte. In Baiern hiess dieser Priester gotmanno.
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 488. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/504>, abgerufen am 16.02.2025. |