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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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das Ende der Welt bei der Ankunft des Herrn und das alsdann von ihm zu haltende letzte Gericht behandelt wird. Der Herr wird zum letzten Gerichte unerwartet kommen und da wird Heulen und Zähnklappern sein; alsdann wird das Himmelreich zehn Jungfrauen gleich sein, die ihre Lampen genommen und hinaus dem Bräutigam entgegen gegangen waren; fünf aus ihnen waren klug, und fünf thöricht; die Thörichten hatten zwar ihre Lampen, aber kein Oel mit sich genommen, nur die Klugen hatten die Lampen und das Oel dazu. Kap. 25, 31 fährt dann fort: "Wann aber des Menschen Sohn in seiner Herrlichkeit kommen wird und alle heiligen Engel mit ihm, dann wird er auf den Thron seiner Herrlichkeit sitzen und vor ihm werden alle Völker versammelt werden, und er wird von einander sondern, gleichwie ein Hirt die Schafe von den Böcken sondert. Und er wird die Schafe stellen zu seiner Rechten, die Böcke aber zu seiner Linken; dann wird der König Denen zu seiner Rechten sagen: Kommet her, ihr Gesegneten meines Vaters, ererbet das Reich, das euch von der Grundlegung der Welt an bereitet ist." Die Gerechten werden daher in das ewige Leben, die Ungerechten in die ewige Strafe gehen.

Es bedarf wohl kaum einer weitern Ausführung, dass diese parsisch-jüdisch-christliche Lehre von der Wiederauferstehung der Todten und dem alsdann erst abzuhaltenden letzten Gerichte, um die Gerechten für das ewige Leben und die Ungerechten für die ewige Strafe auszusondern, eine höchst unvollkommene, ungenügende und nur aus dem Jugendalter der Menschheit, des Zendvolkes, in welchem sie entstanden, erklärliche sei. Wenn in dem Menschen ein unsterblicher Geist wohnt, wird dieser Geist unsterblich auch im Tode fortdauern und nicht erst am Tage des letzten Gerichtes dem zusammengelesenen Staube nach Jahrhunderten und Jahrtausenden des Todes wieder von den vier Winden her eingehaucht werden müssen; wäre der Geist so lange wirklich todt gewesen, würde er auch ferner todt bleiben; wo sollte der unsterbliche Geist bis zum Auferstehungstage weilen? Auch hat der unsterbliche Geist den abgelegten irdischen Leib gewiss nicht mehr nöthig, sondern wird den neuen Leib dort

das Ende der Welt bei der Ankunft des Herrn und das alsdann von ihm zu haltende letzte Gericht behandelt wird. Der Herr wird zum letzten Gerichte unerwartet kommen und da wird Heulen und Zähnklappern sein; alsdann wird das Himmelreich zehn Jungfrauen gleich sein, die ihre Lampen genommen und hinaus dem Bräutigam entgegen gegangen waren; fünf aus ihnen waren klug, und fünf thöricht; die Thörichten hatten zwar ihre Lampen, aber kein Oel mit sich genommen, nur die Klugen hatten die Lampen und das Oel dazu. Kap. 25, 31 fährt dann fort: „Wann aber des Menschen Sohn in seiner Herrlichkeit kommen wird und alle heiligen Engel mit ihm, dann wird er auf den Thron seiner Herrlichkeit sitzen und vor ihm werden alle Völker versammelt werden, und er wird von einander sondern, gleichwie ein Hirt die Schafe von den Böcken sondert. Und er wird die Schafe stellen zu seiner Rechten, die Böcke aber zu seiner Linken; dann wird der König Denen zu seiner Rechten sagen: Kommet her, ihr Gesegneten meines Vaters, ererbet das Reich, das euch von der Grundlegung der Welt an bereitet ist.“ Die Gerechten werden daher in das ewige Leben, die Ungerechten in die ewige Strafe gehen.

Es bedarf wohl kaum einer weitern Ausführung, dass diese parsisch-jüdisch-christliche Lehre von der Wiederauferstehung der Todten und dem alsdann erst abzuhaltenden letzten Gerichte, um die Gerechten für das ewige Leben und die Ungerechten für die ewige Strafe auszusondern, eine höchst unvollkommene, ungenügende und nur aus dem Jugendalter der Menschheit, des Zendvolkes, in welchem sie entstanden, erklärliche sei. Wenn in dem Menschen ein unsterblicher Geist wohnt, wird dieser Geist unsterblich auch im Tode fortdauern und nicht erst am Tage des letzten Gerichtes dem zusammengelesenen Staube nach Jahrhunderten und Jahrtausenden des Todes wieder von den vier Winden her eingehaucht werden müssen; wäre der Geist so lange wirklich todt gewesen, würde er auch ferner todt bleiben; wo sollte der unsterbliche Geist bis zum Auferstehungstage weilen? Auch hat der unsterbliche Geist den abgelegten irdischen Leib gewiss nicht mehr nöthig, sondern wird den neuen Leib dort

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 das alsdann von ihm zu haltende letzte Gericht behandelt wird. Der Herr wird zum letzten Gerichte
 unerwartet kommen und da wird Heulen und Zähnklappern sein; alsdann wird das Himmelreich zehn
 Jungfrauen gleich sein, die ihre Lampen genommen und hinaus dem Bräutigam entgegen gegangen waren;
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 dann wird er auf den Thron seiner Herrlichkeit sitzen und vor ihm werden alle Völker versammelt
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[467/0483] das Ende der Welt bei der Ankunft des Herrn und das alsdann von ihm zu haltende letzte Gericht behandelt wird. Der Herr wird zum letzten Gerichte unerwartet kommen und da wird Heulen und Zähnklappern sein; alsdann wird das Himmelreich zehn Jungfrauen gleich sein, die ihre Lampen genommen und hinaus dem Bräutigam entgegen gegangen waren; fünf aus ihnen waren klug, und fünf thöricht; die Thörichten hatten zwar ihre Lampen, aber kein Oel mit sich genommen, nur die Klugen hatten die Lampen und das Oel dazu. Kap. 25, 31 fährt dann fort: „Wann aber des Menschen Sohn in seiner Herrlichkeit kommen wird und alle heiligen Engel mit ihm, dann wird er auf den Thron seiner Herrlichkeit sitzen und vor ihm werden alle Völker versammelt werden, und er wird von einander sondern, gleichwie ein Hirt die Schafe von den Böcken sondert. Und er wird die Schafe stellen zu seiner Rechten, die Böcke aber zu seiner Linken; dann wird der König Denen zu seiner Rechten sagen: Kommet her, ihr Gesegneten meines Vaters, ererbet das Reich, das euch von der Grundlegung der Welt an bereitet ist.“ Die Gerechten werden daher in das ewige Leben, die Ungerechten in die ewige Strafe gehen. Es bedarf wohl kaum einer weitern Ausführung, dass diese parsisch-jüdisch-christliche Lehre von der Wiederauferstehung der Todten und dem alsdann erst abzuhaltenden letzten Gerichte, um die Gerechten für das ewige Leben und die Ungerechten für die ewige Strafe auszusondern, eine höchst unvollkommene, ungenügende und nur aus dem Jugendalter der Menschheit, des Zendvolkes, in welchem sie entstanden, erklärliche sei. Wenn in dem Menschen ein unsterblicher Geist wohnt, wird dieser Geist unsterblich auch im Tode fortdauern und nicht erst am Tage des letzten Gerichtes dem zusammengelesenen Staube nach Jahrhunderten und Jahrtausenden des Todes wieder von den vier Winden her eingehaucht werden müssen; wäre der Geist so lange wirklich todt gewesen, würde er auch ferner todt bleiben; wo sollte der unsterbliche Geist bis zum Auferstehungstage weilen? Auch hat der unsterbliche Geist den abgelegten irdischen Leib gewiss nicht mehr nöthig, sondern wird den neuen Leib dort

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 467. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/483>, abgerufen am 22.11.2024.