Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.lichen Bedeutung ist der uns von Gott verliehene Geist, die Vernunft, - die Fähigkeit, das Gute von dem Bösen, das Wahre von dem Falschen, das Recht von dem Unrecht zu unterscheiden. In seiner Vernunft, in der vernünftigen Freiheit ist dem Menschen der Weg zu zweien Schicksalen, zum Guten und zum Bösen, zum Himmel und zur Hölle geöffnet, und nur weil ihm dieser geöffnet ist, darf der Mensch frei genannt werden; der Mensch soll aus eigener Wahl, aus eigenem Antriebe das Gute thun und vollbringen, er muss es nicht nothwendig thun, er kann auch böse sein, damit das Gute sein eigenes Verdienst, damit er frei sei. Das Böse musste Gott zulassen, wollte er dem Menschen die Freiheit, den Lohn des Guten schenken. Die dem Menschen in seiner Vernunft, in seiner Freiheit gestattete Wahl zwischen dem Guten und dem Bösen betrachteten die Alten vielfach, besonders die Griechen und Etrusker, als die zwei dem Menschen bei seiner Geburt beigegebenen Genien, den guten und den bösen, den lichten und den schwarzen Genius, von denen der erstere den Menschen zum Guten und zum Lichte, der letztere zum Bösen und zur Finsterniss geleite. In dem Gewissen liegt eingeschlossen der Glaube oder die Vernunft lehrt uns, dass der Geist und das Gebot Gottes, dass Gott die ewige Wahrheit und Gerechtigkeit sei und in der Menschheit sich offenbaren und erscheinen solle, daher das Falsche und Ungerechte vergehen, gestraft werden müsse. Dieses Welt- und Menschheitsgesetz, dass das Falsche und Böse nicht und dauern dürfe, und früher oder später vergehen müsse, dass nach dem Ausspruche Solons überall der Schuld das Gericht folge, nennen wir mit den Griechen die ewig und unerbittlich waltende Gerechtigkeit, das Weltgericht, die Nemesis, auch das Schicksal, die sittliche Weltordnung, den sittlichen Kosmos. Homer spricht dieses Gesetz in den schönen Worten aus: "Denn mit dein Tage sinkt hinab und steigt empor Aeschylos sagte:
lichen Bedeutung ist der uns von Gott verliehene Geist, die Vernunft, – die Fähigkeit, das Gute von dem Bösen, das Wahre von dem Falschen, das Recht von dem Unrecht zu unterscheiden. In seiner Vernunft, in der vernünftigen Freiheit ist dem Menschen der Weg zu zweien Schicksalen, zum Guten und zum Bösen, zum Himmel und zur Hölle geöffnet, und nur weil ihm dieser geöffnet ist, darf der Mensch frei genannt werden; der Mensch soll aus eigener Wahl, aus eigenem Antriebe das Gute thun und vollbringen, er muss es nicht nothwendig thun, er kann auch böse sein, damit das Gute sein eigenes Verdienst, damit er frei sei. Das Böse musste Gott zulassen, wollte er dem Menschen die Freiheit, den Lohn des Guten schenken. Die dem Menschen in seiner Vernunft, in seiner Freiheit gestattete Wahl zwischen dem Guten und dem Bösen betrachteten die Alten vielfach, besonders die Griechen und Etrusker, als die zwei dem Menschen bei seiner Geburt beigegebenen Genien, den guten und den bösen, den lichten und den schwarzen Genius, von denen der erstere den Menschen zum Guten und zum Lichte, der letztere zum Bösen und zur Finsterniss geleite. In dem Gewissen liegt eingeschlossen der Glaube oder die Vernunft lehrt uns, dass der Geist und das Gebot Gottes, dass Gott die ewige Wahrheit und Gerechtigkeit sei und in der Menschheit sich offenbaren und erscheinen solle, daher das Falsche und Ungerechte vergehen, gestraft werden müsse. Dieses Welt- und Menschheitsgesetz, dass das Falsche und Böse nicht und dauern dürfe, und früher oder später vergehen müsse, dass nach dem Ausspruche Solons überall der Schuld das Gericht folge, nennen wir mit den Griechen die ewig und unerbittlich waltende Gerechtigkeit, das Weltgericht, die Nemesis, auch das Schicksal, die sittliche Weltordnung, den sittlichen Kosmos. Homer spricht dieses Gesetz in den schönen Worten aus: „Denn mit dein Tage sinkt hinab und steigt empor Aeschylos sagte:
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lichen Bedeutung ist der uns von Gott verliehene Geist, die Vernunft, – die Fähigkeit, das Gute von dem Bösen, das Wahre von dem Falschen, das Recht von dem Unrecht zu unterscheiden. In seiner Vernunft, in der vernünftigen Freiheit ist dem Menschen der Weg zu zweien Schicksalen, zum Guten und zum Bösen, zum Himmel und zur Hölle geöffnet, und nur weil ihm dieser geöffnet ist, darf der Mensch frei genannt werden; der Mensch soll aus eigener Wahl, aus eigenem Antriebe das Gute thun und vollbringen, er muss es nicht nothwendig thun, er kann auch böse sein, damit das Gute sein eigenes Verdienst, damit er frei sei. Das Böse musste Gott zulassen, wollte er dem Menschen die Freiheit, den Lohn des Guten schenken. Die dem Menschen in seiner Vernunft, in seiner Freiheit gestattete Wahl zwischen dem Guten und dem Bösen betrachteten die Alten vielfach, besonders die Griechen und Etrusker, als die zwei dem Menschen bei seiner Geburt beigegebenen Genien, den guten und den bösen, den lichten und den schwarzen Genius, von denen der erstere den Menschen zum Guten und zum Lichte, der letztere zum Bösen und zur Finsterniss geleite. In dem Gewissen liegt eingeschlossen der Glaube oder die Vernunft lehrt uns, dass der Geist und das Gebot Gottes, dass Gott die ewige Wahrheit und Gerechtigkeit sei und in der Menschheit sich offenbaren und erscheinen solle, daher das Falsche und Ungerechte vergehen, gestraft werden müsse. Dieses Welt- und Menschheitsgesetz, dass das Falsche und Böse nicht und dauern dürfe, und früher oder später vergehen müsse, dass nach dem Ausspruche Solons überall der Schuld das Gericht folge, nennen wir mit den Griechen die ewig und unerbittlich waltende Gerechtigkeit, das Weltgericht, die Nemesis, auch das Schicksal, die sittliche Weltordnung, den sittlichen Kosmos. Homer spricht dieses Gesetz in den schönen Worten aus:
„Denn mit dein Tage sinkt hinab und steigt empor
Der Menschen Werk und Wesen; doch dem Frommen nur
Sind hold die Götter, und den Bösen hassen sie.“ Aeschylos sagte: „Wer frevelte, büsst;
So sagen die Sprüche der Väter.“
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 388. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/404>, abgerufen am 20.07.2024. |