Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.bedeutend gebraucht. Es heisst nämlich in diesem Stiftungsbriefe: "Quod si aliquis ipsorum in aliquo contra condietum ipsorum excesserit, nobis sive successoribus nostris quinque solidos, civitati quinque et quinque ad usus confraternie corum, quod in vulgari dicitur Zhunft, quam in honore beate Marie virginis constituerunt, sine contradictione et remissione qualibet persolvat. Et quicunque ex ipsorum opere in ipsorum societate et confraternitate voluerit interesse, in introitu suo decem solidos persolvant, et eorum successores si in eadem confraternitate consortes esse voluerint, tantum tres solidos in introitu eorum persolvant. Qui vero ex ipsorum opere in eorum societate prout superius dictum est noluerint interesse, ab officio operandi pro suo arbitrio et a foro emendi et vendendi et a tota communione eorum penitus exeludatur."1) Zu Basel wurde die Zunft der Maurer im J. 1248 gegründet und vereinigte neben diesen noch die Gypser, Zimmerleute, Kühler und Wagner.2) Alle Zünfte waren eine geistliche Brüderschaft oder vielmehr aus diesen ältern Brüderschaften hervorgegangen, welche im Leben schon treu zusammenhielten, auf ihren Stuben ihre gemeinsamen Trinkgelage hatten, arme Genossen unterstützten oder beim Absterben auf ihre Kosten begruben u. s. w. Die Zunft war zunächst ein geschlossener Verein der Mitglieder desselben Handwerks und sollte schützen vor Eingriffen nichtzünftiger Handwerker; er war aber auch zugleich ein das gesammte übrige Leben, namentlich das politische, umfassender Verein. Je tiefer man in die Geschichte eindringt, um so mehr wird man zu der Ueberzeugung gelangen, dass die wahre Maurerei und Brüderlichkeit, das Zusammenhalten im Leben und Tod im J. 1717 untergegangen und begraben worden und die blose Schönrednerei, die Phrasenmacherei seit dem zur Herrschaft gelangt sei. Die Idee der Maurerei 1) Archiv für schweiz. Geschichte, Bd. Xl. S. 35, Zürich 1856,
woselbst der erwähnte Stiftungsbrief vollständig abgedruckt ist, und sich zugleich eine lesenswerthe
Abhandlung von Fechter über die politische Emancipation der Handwerker Basels und den Eintritt ihrer
Zünfte in den Rath befindet. 2) A.
a. O., S 18
bedeutend gebraucht. Es heisst nämlich in diesem Stiftungsbriefe: „Quod si aliquis ipsorum in aliquo contra condietum ipsorum excesserit, nobis sive successoribus nostris quinque solidos, civitati quinque et quinque ad usus confraternie corum, quod in vulgari dicitur Zhunft, quam in honore beate Marie virginis constituerunt, sine contradictione et remissione qualibet persolvat. Et quicunque ex ipsorum opere in ipsorum societate et confraternitate voluerit interesse, in introitu suo decem solidos persolvant, et eorum successores si in eadem confraternitate consortes esse voluerint, tantum tres solidos in introitu eorum persolvant. Qui vero ex ipsorum opere in eorum societate prout superius dictum est noluerint interesse, ab officio operandi pro suo arbitrio et a foro emendi et vendendi et a tota communione eorum penitus exeludatur.“1) Zu Basel wurde die Zunft der Maurer im J. 1248 gegründet und vereinigte neben diesen noch die Gypser, Zimmerleute, Kühler und Wagner.2) Alle Zünfte waren eine geistliche Brüderschaft oder vielmehr aus diesen ältern Brüderschaften hervorgegangen, welche im Leben schon treu zusammenhielten, auf ihren Stuben ihre gemeinsamen Trinkgelage hatten, arme Genossen unterstützten oder beim Absterben auf ihre Kosten begruben u. s. w. Die Zunft war zunächst ein geschlossener Verein der Mitglieder desselben Handwerks und sollte schützen vor Eingriffen nichtzünftiger Handwerker; er war aber auch zugleich ein das gesammte übrige Leben, namentlich das politische, umfassender Verein. Je tiefer man in die Geschichte eindringt, um so mehr wird man zu der Ueberzeugung gelangen, dass die wahre Maurerei und Brüderlichkeit, das Zusammenhalten im Leben und Tod im J. 1717 untergegangen und begraben worden und die blose Schönrednerei, die Phrasenmacherei seit dem zur Herrschaft gelangt sei. Die Idee der Maurerei 1) Archiv für schweiz. Geschichte, Bd. Xl. S. 35, Zürich 1856,
woselbst der erwähnte Stiftungsbrief vollständig abgedruckt ist, und sich zugleich eine lesenswerthe
Abhandlung von Fechter über die politische Emancipation der Handwerker Basels und den Eintritt ihrer
Zünfte in den Rath befindet. 2) A.
a. O., S 18
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bedeutend gebraucht. Es heisst nämlich in diesem Stiftungsbriefe: „Quod si aliquis ipsorum in aliquo contra condietum ipsorum excesserit, nobis sive successoribus nostris quinque solidos, civitati quinque et quinque ad usus confraternie corum, quod in vulgari dicitur Zhunft, quam in honore beate Marie virginis constituerunt, sine contradictione et remissione qualibet persolvat. Et quicunque ex ipsorum opere in ipsorum societate et confraternitate voluerit interesse, in introitu suo decem solidos persolvant, et eorum successores si in eadem confraternitate consortes esse voluerint, tantum tres solidos in introitu eorum persolvant. Qui vero ex ipsorum opere in eorum societate prout superius dictum est noluerint interesse, ab officio operandi pro suo arbitrio et a foro emendi et vendendi et a tota communione eorum penitus exeludatur.“ 1) Zu Basel wurde die Zunft der Maurer im J. 1248 gegründet und vereinigte neben diesen noch die Gypser, Zimmerleute, Kühler und Wagner. 2) Alle Zünfte waren eine geistliche Brüderschaft oder vielmehr aus diesen ältern Brüderschaften hervorgegangen, welche im Leben schon treu zusammenhielten, auf ihren Stuben ihre gemeinsamen Trinkgelage hatten, arme Genossen unterstützten oder beim Absterben auf ihre Kosten begruben u. s. w. Die Zunft war zunächst ein geschlossener Verein der Mitglieder desselben Handwerks und sollte schützen vor Eingriffen nichtzünftiger Handwerker; er war aber auch zugleich ein das gesammte übrige Leben, namentlich das politische, umfassender Verein. Je tiefer man in die Geschichte eindringt, um so mehr wird man zu der Ueberzeugung gelangen, dass die wahre Maurerei und Brüderlichkeit, das Zusammenhalten im Leben und Tod im J. 1717 untergegangen und begraben worden und die blose Schönrednerei, die Phrasenmacherei seit dem zur Herrschaft gelangt sei. Die Idee der Maurerei
1) Archiv für schweiz. Geschichte, Bd. Xl. S. 35, Zürich 1856, woselbst der erwähnte Stiftungsbrief vollständig abgedruckt ist, und sich zugleich eine lesenswerthe Abhandlung von Fechter über die politische Emancipation der Handwerker Basels und den Eintritt ihrer Zünfte in den Rath befindet.
2) A. a. O., S 18
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