Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 8. Berlin, 1849.§. 399. B. Daseyn der Rechte. Anwendungen. Ausnahmen. sprüche theils dem Leichtsinn der Frauen entgegen zu wirken,theils die Störung des Friedens mancher Ehen durch die von fremden Frauen erhobenen Ansprüche, zu verhüten. In beiden Richtungen neuer Gesetze ist ein sittlicher Zweck unverkennbar, und es kann dabei ganz gleichgültig seyn, welche dieser Richtungen an sich oder durch Erfahrungen im Großen mehr begründet seyn möge. Nimmt man Dieses als richtig an, so muß das neue Mit diesen Ansichten stimmt überein das Französische (i) Code civil art. 340 "La recherche de la paternite est interdite." (k) Struve S. 233. (l) Weber S. 79--82. Die- selbe Ansicht haben die Franzö- sischen Juristen. VIII. 34
§. 399. B. Daſeyn der Rechte. Anwendungen. Ausnahmen. ſprüche theils dem Leichtſinn der Frauen entgegen zu wirken,theils die Störung des Friedens mancher Ehen durch die von fremden Frauen erhobenen Anſprüche, zu verhüten. In beiden Richtungen neuer Geſetze iſt ein ſittlicher Zweck unverkennbar, und es kann dabei ganz gleichgültig ſeyn, welche dieſer Richtungen an ſich oder durch Erfahrungen im Großen mehr begründet ſeyn möge. Nimmt man Dieſes als richtig an, ſo muß das neue Mit dieſen Anſichten ſtimmt überein das Franzöſiſche (i) Code civil art. 340 „La recherche de la paternité est interdite.“ (k) Struve S. 233. (l) Weber S. 79—82. Die- ſelbe Anſicht haben die Franzö- ſiſchen Juriſten. VIII. 34
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§. 399. B. Daſeyn der Rechte. Anwendungen. Ausnahmen.
ſprüche theils dem Leichtſinn der Frauen entgegen zu wirken,
theils die Störung des Friedens mancher Ehen durch die
von fremden Frauen erhobenen Anſprüche, zu verhüten.
In beiden Richtungen neuer Geſetze iſt ein ſittlicher Zweck
unverkennbar, und es kann dabei ganz gleichgültig ſeyn,
welche dieſer Richtungen an ſich oder durch Erfahrungen
im Großen mehr begründet ſeyn möge.
Nimmt man Dieſes als richtig an, ſo muß das neue
Geſetz über uneheliche Kinder augenblicklich zur Anwendung
kommen, ohne Rückſicht auf das Geſetz, welches zur Zeit
der Erzeugung oder der Geburt des Kindes beſtanden hat.
— Dieſelbe Regel iſt ſchon oben in Beziehung auf
die örtlichen Colliſionen geltend gemacht worden (§ 374
Noten aa. bb.).
Mit dieſen Anſichten ſtimmt überein das Franzöſiſche
Geſetz, welches ſelbſt die Unterſuchung der Paternität
verbietet (i), alſo ſelbſt die Möglichkeit abſchneidet, einem
unehelichen Kinde, mit Ausnahme der freiwilligen Aner-
kennung, Anſprüche gegen den Erzeuger zu verſchaffen.
Man hat dieſes Geſetz mit Unrecht getadelt, als ob es eine
ungehörige Rückwirkung enthielte (k). Man hat es eben
ſo mit Unrecht vertheidigt, als ob es den perſönlichen Zu-
ſtand an ſich zum Gegenſtand hätte (l). Die wahre Recht-
(i) Code civil art. 340 „La
recherche de la paternité est
interdite.“
(k) Struve S. 233.
(l) Weber S. 79—82. Die-
ſelbe Anſicht haben die Franzö-
ſiſchen Juriſten.
VIII. 34
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