Buch III. Herrschaft der Rechtsregeln. Kap. I. Örtliche Gränzen.
III. Das Französische Gesetzbuch enthält über unsre Frage nur folgende ganz kurze Stelle: "Les lois concer- nant l'etat et la capacite des personnes regissent les Fran- cais meme residant en pays etranger"(h). Allein aus den vorhergegangenen Discussionen scheint unzweifelhaft her- vorzugehen, daß man dabei voraussetzte, auch die persönliche Handlungsfähigkeit der Ausländer müsse nach dem Wohn- sitz derselben, also nach dem ausländischen Rechte, beurtheilt werden. Hierüber sind Schriftsteller und Gerichte in ihren Entscheidungen übereinstimmend (i).
Aus den angeführten Ausdrücken des Gesetzes ist es übrigens unzweifelhaft, daß dasselbe nicht blos auf die Ei- genschaften an sich (l'etat), sondern auch auf die rechtlichen Wirkungen dieser Eigenschaften (et la capacite) zu beziehen ist (k). Ferner geht daraus ganz bestimmt hervor, daß, so lange die Eigenschaft eines Francais nicht aufgehoben ist, diese Eigenschaft allein entscheidet, selbst wenn die Person ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt (meme residant en pays etranger), so daß also das Französische Gesetz den Wohnsitz als Grundlage der Rechtsfähigkeit und Handlungs- fähigkeit nicht unbedingt fest hält (§ 359. e).
(h)Code civil art. 3.
(i)Foelix p. 44.
(k)Foelix p. 126 (s. o. § 362. d).
Buch III. Herrſchaft der Rechtsregeln. Kap. I. Örtliche Gränzen.
III. Das Franzöſiſche Geſetzbuch enthält über unſre Frage nur folgende ganz kurze Stelle: „Les lois concer- nant l’état et la capacité des personnes régissent les Fran- çais même résidant en pays étranger“(h). Allein aus den vorhergegangenen Discuſſionen ſcheint unzweifelhaft her- vorzugehen, daß man dabei vorausſetzte, auch die perſönliche Handlungsfähigkeit der Ausländer müſſe nach dem Wohn- ſitz derſelben, alſo nach dem ausländiſchen Rechte, beurtheilt werden. Hierüber ſind Schriftſteller und Gerichte in ihren Entſcheidungen übereinſtimmend (i).
Aus den angeführten Ausdrücken des Geſetzes iſt es übrigens unzweifelhaft, daß daſſelbe nicht blos auf die Ei- genſchaften an ſich (l’état), ſondern auch auf die rechtlichen Wirkungen dieſer Eigenſchaften (et la capacité) zu beziehen iſt (k). Ferner geht daraus ganz beſtimmt hervor, daß, ſo lange die Eigenſchaft eines Français nicht aufgehoben iſt, dieſe Eigenſchaft allein entſcheidet, ſelbſt wenn die Perſon ihren Wohnſitz in das Ausland verlegt (même résidant en pays étranger), ſo daß alſo das Franzöſiſche Geſetz den Wohnſitz als Grundlage der Rechtsfähigkeit und Handlungs- fähigkeit nicht unbedingt feſt hält (§ 359. e).
(h)Code civil art. 3.
(i)Foelix p. 44.
(k)Foelix p. 126 (ſ. o. § 362. d).
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Buch III. Herrſchaft der Rechtsregeln. Kap. I. Örtliche Gränzen.
III. Das Franzöſiſche Geſetzbuch enthält über unſre
Frage nur folgende ganz kurze Stelle: „Les lois concer-
nant l’état et la capacité des personnes régissent les Fran-
çais même résidant en pays étranger“ (h). Allein aus
den vorhergegangenen Discuſſionen ſcheint unzweifelhaft her-
vorzugehen, daß man dabei vorausſetzte, auch die perſönliche
Handlungsfähigkeit der Ausländer müſſe nach dem Wohn-
ſitz derſelben, alſo nach dem ausländiſchen Rechte, beurtheilt
werden. Hierüber ſind Schriftſteller und Gerichte in ihren
Entſcheidungen übereinſtimmend (i).
Aus den angeführten Ausdrücken des Geſetzes iſt es
übrigens unzweifelhaft, daß daſſelbe nicht blos auf die Ei-
genſchaften an ſich (l’état), ſondern auch auf die rechtlichen
Wirkungen dieſer Eigenſchaften (et la capacité) zu beziehen
iſt (k). Ferner geht daraus ganz beſtimmt hervor, daß, ſo
lange die Eigenſchaft eines Français nicht aufgehoben iſt,
dieſe Eigenſchaft allein entſcheidet, ſelbſt wenn die Perſon
ihren Wohnſitz in das Ausland verlegt (même résidant en
pays étranger), ſo daß alſo das Franzöſiſche Geſetz den
Wohnſitz als Grundlage der Rechtsfähigkeit und Handlungs-
fähigkeit nicht unbedingt feſt hält (§ 359. e).
(h) Code civil art. 3.
(i) Foelix p. 44.
(k) Foelix
p. 126 (ſ. o. § 362. d).
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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 8. Berlin, 1849, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system08_1849/168>, abgerufen am 24.11.2024.
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