Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 5. Berlin, 1841.Beylage XIV. Gränzen der zur Erfüllung dienenden Handlung nicht ausder Formel völlig erkennbar waren (c). Ferner auf eine Tradition, das heißt die Übertragung des Besitzes (d). Eben so auf die Eingehung eines obligatorischen Rechts- geschäfts, z. B. Bürgschaft, Expromission, Acceptilation, oder darauf, daß ein Rechtsgeschäft in seinen Folgen wie- der rückgängig gemacht werde (e). Endlich auf Arbeit irgend einer Art, oder auch auf eine bloße Unterlassung (f). Die Wirkung dieser Art der Condiction war die, daß (c) L. 75 § 1. 2. 4. 5. 8 de V. O. (45. 1.), L. 60 de leg. 1 (30. un.). Hier fällt nämlich der Begriff der incerta stipulatio mit dem der incerta Intentio in den meisten Fällen zusammen, jedoch wohl nicht in allen. Die Stipu- lation: usumfructum fundi Cor- neliani dare spondes? war in- certa (L. 75 § 3 eod.), ohne Zweifel weil wegen der ungewissen Lebensdauer der Geldwerth dieses Niesbrauchs ungewiß war. Allein die Intentio wurde wahrscheinlich so gesaßt: Si paret usumfructum dare oportere, so daß die Con- diction zur zweyten Klasse gehörte (Num. XXXIII.), worin ein plus petere möglich war. Denn die Gränzen der Handlung, wozu der Schuldner verpflichtet war, hatten durchaus nichts Ungewisses: er sollte den Niesbrauch gerade dieser Sache durch in jure cessio be- stellen, nichts Anderes, nicht mehr noch weniger. (d) L. 75 § 7 de V. O. (45. 1.), L. 4 pr. de usuris (22. 1.). War der Gegenstand eine res mancipi, so mußte Dieses ganz unzweifelhaft seyn, weil hieran die Tradition niemals Eigenthum verschaffen konnte. Allein auch bey einer res nec mancipi möchte wohl Dasselbe gegolten haben; denn obgleich hier die Form der Tradition zur Über- tragung des Eigenthums zureichte, so lag doch in dem Ausdruck dare mehr als in dem Ausdruck tra- dere, weil das Letzte schon voll- ständig erfüllt wurde, selbst wenn die Sache einem Dritten gehörte, in welchem Fall das dare nicht vollzogen war. Dieser Unterschied ist angedeutet in L. 11 § 2 de act. emti (19. 1.). (e) L. 3 de cond. sine causa (12. 7.), L. 2 § 4 de don. (39. 5.), L. 12 de nov. (46. 2.), L. 68 de V. O. (45. 1.). (f) L. 75 § 7 de V. O. (45. 1.).
Beylage XIV. Gränzen der zur Erfüllung dienenden Handlung nicht ausder Formel völlig erkennbar waren (c). Ferner auf eine Tradition, das heißt die Übertragung des Beſitzes (d). Eben ſo auf die Eingehung eines obligatoriſchen Rechts- geſchäfts, z. B. Bürgſchaft, Expromiſſion, Acceptilation, oder darauf, daß ein Rechtsgeſchäft in ſeinen Folgen wie- der rückgängig gemacht werde (e). Endlich auf Arbeit irgend einer Art, oder auch auf eine bloße Unterlaſſung (f). Die Wirkung dieſer Art der Condiction war die, daß (c) L. 75 § 1. 2. 4. 5. 8 de V. O. (45. 1.), L. 60 de leg. 1 (30. un.). Hier fällt nämlich der Begriff der incerta stipulatio mit dem der incerta Intentio in den meiſten Fällen zuſammen, jedoch wohl nicht in allen. Die Stipu- lation: usumfructum fundi Cor- neliani dare spondes? war in- certa (L. 75 § 3 eod.), ohne Zweifel weil wegen der ungewiſſen Lebensdauer der Geldwerth dieſes Niesbrauchs ungewiß war. Allein die Intentio wurde wahrſcheinlich ſo geſaßt: Si paret usumfructum dare oportere, ſo daß die Con- diction zur zweyten Klaſſe gehörte (Num. XXXIII.), worin ein plus petere möglich war. Denn die Gränzen der Handlung, wozu der Schuldner verpflichtet war, hatten durchaus nichts Ungewiſſes: er ſollte den Niesbrauch gerade dieſer Sache durch in jure cessio be- ſtellen, nichts Anderes, nicht mehr noch weniger. (d) L. 75 § 7 de V. O. (45. 1.), L. 4 pr. de usuris (22. 1.). War der Gegenſtand eine res mancipi, ſo mußte Dieſes ganz unzweifelhaft ſeyn, weil hieran die Tradition niemals Eigenthum verſchaffen konnte. Allein auch bey einer res nec mancipi möchte wohl Daſſelbe gegolten haben; denn obgleich hier die Form der Tradition zur Über- tragung des Eigenthums zureichte, ſo lag doch in dem Ausdruck dare mehr als in dem Ausdruck tra- dere, weil das Letzte ſchon voll- ſtändig erfüllt wurde, ſelbſt wenn die Sache einem Dritten gehörte, in welchem Fall das dare nicht vollzogen war. Dieſer Unterſchied iſt angedeutet in L. 11 § 2 de act. emti (19. 1.). (e) L. 3 de cond. sine causa (12. 7.), L. 2 § 4 de don. (39. 5.), L. 12 de nov. (46. 2.), L. 68 de V. O. (45. 1.). (f) L. 75 § 7 de V. O. (45. 1.).
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Beylage XIV.
Gränzen der zur Erfüllung dienenden Handlung nicht aus
der Formel völlig erkennbar waren (c). Ferner auf eine
Tradition, das heißt die Übertragung des Beſitzes (d).
Eben ſo auf die Eingehung eines obligatoriſchen Rechts-
geſchäfts, z. B. Bürgſchaft, Expromiſſion, Acceptilation,
oder darauf, daß ein Rechtsgeſchäft in ſeinen Folgen wie-
der rückgängig gemacht werde (e). Endlich auf Arbeit
irgend einer Art, oder auch auf eine bloße Unterlaſſung (f).
Die Wirkung dieſer Art der Condiction war die, daß
der Beklagte das volle Intereſſe bezahlen mußte, ja Dieſes
(c) L. 75 § 1. 2. 4. 5. 8 de
V. O. (45. 1.), L. 60 de leg. 1
(30. un.). Hier fällt nämlich der
Begriff der incerta stipulatio mit
dem der incerta Intentio in den
meiſten Fällen zuſammen, jedoch
wohl nicht in allen. Die Stipu-
lation: usumfructum fundi Cor-
neliani dare spondes? war in-
certa (L. 75 § 3 eod.), ohne
Zweifel weil wegen der ungewiſſen
Lebensdauer der Geldwerth dieſes
Niesbrauchs ungewiß war. Allein
die Intentio wurde wahrſcheinlich
ſo geſaßt: Si paret usumfructum
dare oportere, ſo daß die Con-
diction zur zweyten Klaſſe gehörte
(Num. XXXIII.), worin ein plus
petere möglich war. Denn die
Gränzen der Handlung, wozu der
Schuldner verpflichtet war, hatten
durchaus nichts Ungewiſſes: er
ſollte den Niesbrauch gerade dieſer
Sache durch in jure cessio be-
ſtellen, nichts Anderes, nicht mehr
noch weniger.
(d) L. 75 § 7 de V. O. (45. 1.),
L. 4 pr. de usuris (22. 1.). War
der Gegenſtand eine res mancipi,
ſo mußte Dieſes ganz unzweifelhaft
ſeyn, weil hieran die Tradition
niemals Eigenthum verſchaffen
konnte. Allein auch bey einer res
nec mancipi möchte wohl Daſſelbe
gegolten haben; denn obgleich hier
die Form der Tradition zur Über-
tragung des Eigenthums zureichte,
ſo lag doch in dem Ausdruck dare
mehr als in dem Ausdruck tra-
dere, weil das Letzte ſchon voll-
ſtändig erfüllt wurde, ſelbſt wenn
die Sache einem Dritten gehörte,
in welchem Fall das dare nicht
vollzogen war. Dieſer Unterſchied
iſt angedeutet in L. 11 § 2 de
act. emti (19. 1.).
(e) L. 3 de cond. sine causa
(12. 7.), L. 2 § 4 de don. (39. 5.),
L. 12 de nov. (46. 2.), L. 68 de
V. O. (45. 1.).
(f) L. 75 § 7 de V. O. (45. 1.).
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