Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. III. Entstehung und Untergang. Differenz unter zwey wirklich vorkommenden Tageslängenmehr als Dreyßig Minuten beträgt (a). -- Der Anfangs- punkt des Tages ist an sich willkührlich, weshalb er auch bey verschiedenen Völkern ganz abweichend angenommen worden ist. Die Römer haben ihn auf Mitternacht ge- setzt, und wir haben diese Bestimmung beybehalten; an sich ist sie die unbequemste von allen, weil sie mit keiner unmittelbaren Beobachtung des Himmels zusammenhängt. Der Tag besteht aus zwey natürlichen Abschnitten von meist ungleicher, und zwar stets wechslender Länge: dem Lichttag (lux, dies naturalis), und der Nacht (nox). Der ganze Zeitraum von Mitternacht zu Mitternacht heißt dies civilis (b). Das Jahr besteht genau aus 365 Tagen, da der (a) Ideler I. 36 -- 38. Dar- auf gründet sich der Unterschied der mittleren und der wahren Zeit. (b) L. 8 de feriis (2. 12.) von
Paulus. -- Censorinus C. 23. Macrobius Saturn. I. 3. Vergl. Gellius III. 2, Plinius hist. nat. II. 79. Bey Varro de re rust. I. 28 scheint dies eiviles die Tage nach der Eintheilung und Bezeich- nung des Römischen Kalenders zu bedeuten. Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang. Differenz unter zwey wirklich vorkommenden Tageslängenmehr als Dreyßig Minuten beträgt (a). — Der Anfangs- punkt des Tages iſt an ſich willkührlich, weshalb er auch bey verſchiedenen Völkern ganz abweichend angenommen worden iſt. Die Römer haben ihn auf Mitternacht ge- ſetzt, und wir haben dieſe Beſtimmung beybehalten; an ſich iſt ſie die unbequemſte von allen, weil ſie mit keiner unmittelbaren Beobachtung des Himmels zuſammenhängt. Der Tag beſteht aus zwey natürlichen Abſchnitten von meiſt ungleicher, und zwar ſtets wechslender Länge: dem Lichttag (lux, dies naturalis), und der Nacht (nox). Der ganze Zeitraum von Mitternacht zu Mitternacht heißt dies civilis (b). Das Jahr beſteht genau aus 365 Tagen, da der (a) Ideler I. 36 — 38. Dar- auf gründet ſich der Unterſchied der mittleren und der wahren Zeit. (b) L. 8 de feriis (2. 12.) von
Paulus. — Censorinus C. 23. Macrobius Saturn. I. 3. Vergl. Gellius III. 2, Plinius hist. nat. II. 79. Bey Varro de re rust. I. 28 ſcheint dies eiviles die Tage nach der Eintheilung und Bezeich- nung des Römiſchen Kalenders zu bedeuten. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0340" n="326"/><fw place="top" type="header">Buch <hi rendition="#aq">II.</hi> Rechtsverhältniſſe. Kap. <hi rendition="#aq">III.</hi> Entſtehung und Untergang.</fw><lb/> Differenz unter zwey wirklich vorkommenden Tageslängen<lb/> mehr als Dreyßig Minuten beträgt <note place="foot" n="(a)"><hi rendition="#g">Ideler</hi><hi rendition="#aq">I.</hi> 36 — 38. Dar-<lb/> auf gründet ſich der Unterſchied<lb/> der mittleren und der wahren Zeit.</note>. — Der Anfangs-<lb/> punkt des Tages iſt an ſich willkührlich, weshalb er auch<lb/> bey verſchiedenen Völkern ganz abweichend angenommen<lb/> worden iſt. Die Römer haben ihn auf Mitternacht ge-<lb/> ſetzt, und wir haben dieſe Beſtimmung beybehalten; an<lb/> ſich iſt ſie die unbequemſte von allen, weil ſie mit keiner<lb/> unmittelbaren Beobachtung des Himmels zuſammenhängt.<lb/> Der Tag beſteht aus zwey natürlichen Abſchnitten von<lb/> meiſt ungleicher, und zwar ſtets wechslender Länge: dem<lb/> Lichttag (<hi rendition="#aq">lux, dies naturalis</hi>), und der Nacht (<hi rendition="#aq">nox</hi>). Der<lb/> ganze Zeitraum von Mitternacht zu Mitternacht heißt <hi rendition="#aq">dies<lb/> civilis</hi> <note place="foot" n="(b)"><hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">L</hi>. 8 <hi rendition="#i">de feriis</hi></hi> (2. 12.) von<lb/> Paulus. — <hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">Censorinus</hi> C. 23.<lb/><hi rendition="#k">Macrobius</hi> Saturn. I.</hi> 3. Vergl.<lb/><hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">Gellius</hi> III. 2, <hi rendition="#k">Plinius</hi> hist. nat.<lb/> II.</hi> 79. Bey <hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">Varro</hi> de re rust.<lb/> I.</hi> 28 ſcheint <hi rendition="#aq">dies eiviles</hi> die Tage<lb/> nach der Eintheilung und Bezeich-<lb/> nung des Römiſchen Kalenders<lb/> zu bedeuten.</note>.</p><lb/> <p>Das <hi rendition="#g">Jahr</hi> beſteht genau aus 365 Tagen, da der<lb/> kleine Überſchuß von wenigen Stunden zunächſt unbeach-<lb/> tet bleibt, und erſt, wenn er ſich zu einem vollen Tage<lb/> angeſammelt hat, unter der Form eines Schalttages be-<lb/> rückſichtigt wird. Dieſer Zeitabſchnitt kommt mit dem des<lb/> Tages darin überein, daß er einen allgemeinen aſtronomi-<lb/> ſchen Grund hat, zugleich aber Gegenſtand der allgemein-<lb/> ſten Wahrnehmung und von dem größten Einfluß auf die<lb/> Verhältniſſe des menſchlichen Lebens iſt. — Der Anfangs-<lb/> punkt deſſelben iſt an ſich gleichgültig, und könnte, neben<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [326/0340]
Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang.
Differenz unter zwey wirklich vorkommenden Tageslängen
mehr als Dreyßig Minuten beträgt (a). — Der Anfangs-
punkt des Tages iſt an ſich willkührlich, weshalb er auch
bey verſchiedenen Völkern ganz abweichend angenommen
worden iſt. Die Römer haben ihn auf Mitternacht ge-
ſetzt, und wir haben dieſe Beſtimmung beybehalten; an
ſich iſt ſie die unbequemſte von allen, weil ſie mit keiner
unmittelbaren Beobachtung des Himmels zuſammenhängt.
Der Tag beſteht aus zwey natürlichen Abſchnitten von
meiſt ungleicher, und zwar ſtets wechslender Länge: dem
Lichttag (lux, dies naturalis), und der Nacht (nox). Der
ganze Zeitraum von Mitternacht zu Mitternacht heißt dies
civilis (b).
Das Jahr beſteht genau aus 365 Tagen, da der
kleine Überſchuß von wenigen Stunden zunächſt unbeach-
tet bleibt, und erſt, wenn er ſich zu einem vollen Tage
angeſammelt hat, unter der Form eines Schalttages be-
rückſichtigt wird. Dieſer Zeitabſchnitt kommt mit dem des
Tages darin überein, daß er einen allgemeinen aſtronomi-
ſchen Grund hat, zugleich aber Gegenſtand der allgemein-
ſten Wahrnehmung und von dem größten Einfluß auf die
Verhältniſſe des menſchlichen Lebens iſt. — Der Anfangs-
punkt deſſelben iſt an ſich gleichgültig, und könnte, neben
(a) Ideler I. 36 — 38. Dar-
auf gründet ſich der Unterſchied
der mittleren und der wahren Zeit.
(b) L. 8 de feriis (2. 12.) von
Paulus. — Censorinus C. 23.
Macrobius Saturn. I. 3. Vergl.
Gellius III. 2, Plinius hist. nat.
II. 79. Bey Varro de re rust.
I. 28 ſcheint dies eiviles die Tage
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