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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840.

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Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. II. Personen.

II. Media. Für diese kommen folgende Anwendun-
gen vor:

A. Nach den oben angeführten Stellen, Verwandlung
des Civis in einen Peregrinen, z. B. durch die Deportation.

B. Verwandlung des Civis in einen Latinus (f).

C. Die Verwandlung des Latinus in einen Peregri-
nen wird zwar nicht ausdrücklich erwähnt, allein es dürfte
wohl angenommen werden können, daß die Deportation
eines Latinen ebensowohl eine capitis deminutio war, als
die eines Römischen Bürgers (g).

Auch bey der media also zeigt sich unsre eben aufge-
stellte Vermuthung eben so sicher bewährt, als bey der
maxima.


ven heurathete mit Einwilligung
des Herrn (denn wenn es wider
dessen Willen geschah, so wurde
sie selbst auch Sklavin). Taci-
tus
ann. XII. 53. Paulus IV. 10
§ 2. Gajus I. § 84. Fragm. de
jure fisci
§ 12. Daß dieser Fall
bey der capitis deminutio nicht
erwähnt wird, erklärt sich wohl
aus dessen später Entstehung und
(wahrscheinlich) seltner Anwen-
dung. Wenn es übrigens als ca-
pitis deminutio
angesehen wurde,
so war es eine maxima, nicht
minima; denn bey dem Freyge-
lassenen war der Libertinenstand
an sich (ähnlich dem Sklaven-
stand an sich), im Verhältniß zum
Staat, noch verschieden von dem
Verhältniß zu dem bestimmten Pa-
tron, und wichtiger als dieses.
(f) Boethius in Ciceronis top.
Cap. 4 "media vero, in qua ci-
vitas amittitur, retinetur liber-
tas, ut in Latinas colonias
transmigratio
."
Denselben Fall
erwähnt auch Gajus III. § 56,
und noch bestimmter als Boethius,
nur ohne den Namen der capi-
tis deminutio
zu brauchen. Vgl.
auch Cicero pro Caecina C. 33.
(g) Nach dem Recht und Sprach-
gebrauch der älteren Zeit konnte
auch die eintretende Infamie als
capitis deminutio betrachtet wer-
den, wegen der verlornen Fähig-
keit zu politischen Rechten; zur
Zeit der klassischen Juristen wurde
das anders angesehen. Davon
wird unten bey der Infamie ge-
handelt werden.
Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. II. Perſonen.

II. Media. Für dieſe kommen folgende Anwendun-
gen vor:

A. Nach den oben angeführten Stellen, Verwandlung
des Civis in einen Peregrinen, z. B. durch die Deportation.

B. Verwandlung des Civis in einen Latinus (f).

C. Die Verwandlung des Latinus in einen Peregri-
nen wird zwar nicht ausdrücklich erwähnt, allein es dürfte
wohl angenommen werden können, daß die Deportation
eines Latinen ebenſowohl eine capitis deminutio war, als
die eines Römiſchen Bürgers (g).

Auch bey der media alſo zeigt ſich unſre eben aufge-
ſtellte Vermuthung eben ſo ſicher bewährt, als bey der
maxima.


ven heurathete mit Einwilligung
des Herrn (denn wenn es wider
deſſen Willen geſchah, ſo wurde
ſie ſelbſt auch Sklavin). Taci-
tus
ann. XII. 53. Paulus IV. 10
§ 2. Gajus I. § 84. Fragm. de
jure fisci
§ 12. Daß dieſer Fall
bey der capitis deminutio nicht
erwähnt wird, erklärt ſich wohl
aus deſſen ſpäter Entſtehung und
(wahrſcheinlich) ſeltner Anwen-
dung. Wenn es übrigens als ca-
pitis deminutio
angeſehen wurde,
ſo war es eine maxima, nicht
minima; denn bey dem Freyge-
laſſenen war der Libertinenſtand
an ſich (ähnlich dem Sklaven-
ſtand an ſich), im Verhältniß zum
Staat, noch verſchieden von dem
Verhältniß zu dem beſtimmten Pa-
tron, und wichtiger als dieſes.
(f) Boethius in Ciceronis top.
Cap. 4 „media vero, in qua ci-
vitas amittitur, retinetur liber-
tas, ut in Latinas colonias
transmigratio
.”
Denſelben Fall
erwähnt auch Gajus III. § 56,
und noch beſtimmter als Boethius,
nur ohne den Namen der capi-
tis deminutio
zu brauchen. Vgl.
auch Cicero pro Caecina C. 33.
(g) Nach dem Recht und Sprach-
gebrauch der älteren Zeit konnte
auch die eintretende Infamie als
capitis deminutio betrachtet wer-
den, wegen der verlornen Fähig-
keit zu politiſchen Rechten; zur
Zeit der klaſſiſchen Juriſten wurde
das anders angeſehen. Davon
wird unten bey der Infamie ge-
handelt werden.
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[64/0078] Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. II. Perſonen. II. Media. Für dieſe kommen folgende Anwendun- gen vor: A. Nach den oben angeführten Stellen, Verwandlung des Civis in einen Peregrinen, z. B. durch die Deportation. B. Verwandlung des Civis in einen Latinus (f). C. Die Verwandlung des Latinus in einen Peregri- nen wird zwar nicht ausdrücklich erwähnt, allein es dürfte wohl angenommen werden können, daß die Deportation eines Latinen ebenſowohl eine capitis deminutio war, als die eines Römiſchen Bürgers (g). Auch bey der media alſo zeigt ſich unſre eben aufge- ſtellte Vermuthung eben ſo ſicher bewährt, als bey der maxima. (e) (f) Boethius in Ciceronis top. Cap. 4 „media vero, in qua ci- vitas amittitur, retinetur liber- tas, ut in Latinas colonias transmigratio.” Denſelben Fall erwähnt auch Gajus III. § 56, und noch beſtimmter als Boethius, nur ohne den Namen der capi- tis deminutio zu brauchen. Vgl. auch Cicero pro Caecina C. 33. (g) Nach dem Recht und Sprach- gebrauch der älteren Zeit konnte auch die eintretende Infamie als capitis deminutio betrachtet wer- den, wegen der verlornen Fähig- keit zu politiſchen Rechten; zur Zeit der klaſſiſchen Juriſten wurde das anders angeſehen. Davon wird unten bey der Infamie ge- handelt werden. (e) ven heurathete mit Einwilligung des Herrn (denn wenn es wider deſſen Willen geſchah, ſo wurde ſie ſelbſt auch Sklavin). Taci- tus ann. XII. 53. Paulus IV. 10 § 2. Gajus I. § 84. Fragm. de jure fisci § 12. Daß dieſer Fall bey der capitis deminutio nicht erwähnt wird, erklärt ſich wohl aus deſſen ſpäter Entſtehung und (wahrſcheinlich) ſeltner Anwen- dung. Wenn es übrigens als ca- pitis deminutio angeſehen wurde, ſo war es eine maxima, nicht minima; denn bey dem Freyge- laſſenen war der Libertinenſtand an ſich (ähnlich dem Sklaven- ſtand an ſich), im Verhältniß zum Staat, noch verſchieden von dem Verhältniß zu dem beſtimmten Pa- tron, und wichtiger als dieſes.

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system02_1840/78>, abgerufen am 25.11.2024.