Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840.Infamie. Trauerns enthält, die auch noch nach Aufhebung der In-famie als Stück der alten Sitte füglich erwähnt werden konnten. Der § 13 aber rührt her aus dem räthselhaften Codex Vesontinus, einer Handschrift des Paulus, die Cujacius aus der Stadtbibliothek zu Besanzon erhalten hatte (b), und von welcher er leider nicht sagt, was sie enthielt, ob blos den Paulus (was wohl sonst nicht leicht vorkommen wird), oder das ganze Breviarium. Höchst verdächtig wird die Sache dadurch, daß die vielen aus jener Handschrift zuerst mitgetheilten Stellen in den zahl- reichen, zum Theil uralten, anderen Handschriften des Breviarii durchaus fehlen. Halten wir diese äußeren Gründe zusammen mit dem (b) Cujacius erwähnt diese Handschrift zuerst im 21. Buch der Observationen (1579), worin er zugleich viele neue Stellen aus derselben mittheilt. Er sagt da- von Cap. 13: Superiores sen- tentias dedi ex libro vetustis- simo Sententiarum Pauli ad me Vesontione perlato, und Cap. 16: in optimo libro quem Vesontio dedit civitas nobilissima mihi- que amicissima. In den Text aufgenommen wurden alle diese Stellen zuerst in der Ausgabe des Paulus hinter dem Codex Theo- dosianus Paris. 1586 fol. II. 36
Infamie. Trauerns enthält, die auch noch nach Aufhebung der In-famie als Stück der alten Sitte füglich erwähnt werden konnten. Der § 13 aber rührt her aus dem räthſelhaften Codex Vesontinus, einer Handſchrift des Paulus, die Cujacius aus der Stadtbibliothek zu Beſanzon erhalten hatte (b), und von welcher er leider nicht ſagt, was ſie enthielt, ob blos den Paulus (was wohl ſonſt nicht leicht vorkommen wird), oder das ganze Breviarium. Höchſt verdächtig wird die Sache dadurch, daß die vielen aus jener Handſchrift zuerſt mitgetheilten Stellen in den zahl- reichen, zum Theil uralten, anderen Handſchriften des Breviarii durchaus fehlen. Halten wir dieſe äußeren Gründe zuſammen mit dem (b) Cujacius erwähnt dieſe Handſchrift zuerſt im 21. Buch der Obſervationen (1579), worin er zugleich viele neue Stellen aus derſelben mittheilt. Er ſagt da- von Cap. 13: Superiores sen- tentias dedi ex libro vetustis- simo Sententiarum Pauli ad me Vesontione perlato, und Cap. 16: in optimo libro quem Vesontio dedit civitas nobilissima mihi- que amicissima. In den Text aufgenommen wurden alle dieſe Stellen zuerſt in der Ausgabe des Paulus hinter dem Codex Theo- dosianus Paris. 1586 fol. II. 36
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Infamie.
Trauerns enthält, die auch noch nach Aufhebung der In-
famie als Stück der alten Sitte füglich erwähnt werden
konnten. Der § 13 aber rührt her aus dem räthſelhaften
Codex Vesontinus, einer Handſchrift des Paulus, die
Cujacius aus der Stadtbibliothek zu Beſanzon erhalten
hatte (b), und von welcher er leider nicht ſagt, was ſie
enthielt, ob blos den Paulus (was wohl ſonſt nicht leicht
vorkommen wird), oder das ganze Breviarium. Höchſt
verdächtig wird die Sache dadurch, daß die vielen aus
jener Handſchrift zuerſt mitgetheilten Stellen in den zahl-
reichen, zum Theil uralten, anderen Handſchriften des
Breviarii durchaus fehlen.
Halten wir dieſe äußeren Gründe zuſammen mit dem
oben dargelegten ſehr bedenklichen Inhalt des § 13, ſo
ſind wir wohl berechtigt, den ſogenannten Codex Veson-
tinus für einen in unbekannter Zeit ſehr ſtark überarbei-
teten und entſtellten alten Text zu erklären, deſſen einzelne
Stellen, da wo ſie mit anderen ſicheren Zeugniſſen in
Widerſpruch ſtehen, auf keine Autorität Anſpruch machen
können.
(b) Cujacius erwähnt dieſe
Handſchrift zuerſt im 21. Buch der
Obſervationen (1579), worin er
zugleich viele neue Stellen aus
derſelben mittheilt. Er ſagt da-
von Cap. 13: Superiores sen-
tentias dedi ex libro vetustis-
simo Sententiarum Pauli ad me
Vesontione perlato, und Cap. 16:
in optimo libro quem Vesontio
dedit civitas nobilissima mihi-
que amicissima. In den Text
aufgenommen wurden alle dieſe
Stellen zuerſt in der Ausgabe des
Paulus hinter dem Codex Theo-
dosianus Paris. 1586 fol.
II. 36
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