juris), und der gemeinscheinschaftlichen, das heißt der Agna- tenfamilie (e).
XIII.
Es ist also jetzt zwischen zwey Angaben der alten Ju- risten selbst zu entscheiden, deren eine (von Paulus her- rührend) die minima c. d. als Veränderung der Agnaten- familie, die andere als Veränderung irgend eines Fami- lienverhältnisses (nach meiner Ergänzung: verbunden mit verminderter Rechtsfähigkeit) erklärt.
Folgende Gründe entscheiden gegen die Erklärung des Paulus.
I. Der erste Grund liegt in dem Namen der Capitis deminutio. Dieser uralte Name fordert eine Erklärung. Es muß daher eine Bedeutung des Wortes caput nach- gewiesen werden, woraus es begreiflich werde, warum gerade dieses Wort zur Bezeichnung derjenigen Ereignisse verwendet wurde, welche unstreitig den Namen Capitis deminutio führen. Was heißt also hier caput?
Nach Paulus müßte es geradezu das Familienband heißen; allein wo findet sich auch nur eine entfernte Ana- logie, um diese Worterklärung zu unterstützen?
Man könnte ferner annehmen, caput heiße so viel als Status, oder es heiße die Rechtsfähigkeit; beide Voraus- setzungen würden die Zusammensetzung Capitis deminutio befriedigend erklären, aber beide stehen gleichfalls völlig
(e)Glück B. 2 § 128.
31*
Status und Capitis deminutio.
juris), und der gemeinſcheinſchaftlichen, das heißt der Agna- tenfamilie (e).
XIII.
Es iſt alſo jetzt zwiſchen zwey Angaben der alten Ju- riſten ſelbſt zu entſcheiden, deren eine (von Paulus her- rührend) die minima c. d. als Veränderung der Agnaten- familie, die andere als Veränderung irgend eines Fami- lienverhältniſſes (nach meiner Ergänzung: verbunden mit verminderter Rechtsfähigkeit) erklärt.
Folgende Gründe entſcheiden gegen die Erklärung des Paulus.
I. Der erſte Grund liegt in dem Namen der Capitis deminutio. Dieſer uralte Name fordert eine Erklärung. Es muß daher eine Bedeutung des Wortes caput nach- gewieſen werden, woraus es begreiflich werde, warum gerade dieſes Wort zur Bezeichnung derjenigen Ereigniſſe verwendet wurde, welche unſtreitig den Namen Capitis deminutio führen. Was heißt alſo hier caput?
Nach Paulus müßte es geradezu das Familienband heißen; allein wo findet ſich auch nur eine entfernte Ana- logie, um dieſe Worterklärung zu unterſtützen?
Man könnte ferner annehmen, caput heiße ſo viel als Status, oder es heiße die Rechtsfähigkeit; beide Voraus- ſetzungen würden die Zuſammenſetzung Capitis deminutio befriedigend erklären, aber beide ſtehen gleichfalls völlig
(e)Glück B. 2 § 128.
31*
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0497"n="483"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#aq">Status</hi> und <hirendition="#aq">Capitis deminutio.</hi></fw><lb/><hirendition="#aq">juris),</hi> und der gemeinſcheinſchaftlichen, das heißt der Agna-<lb/>
tenfamilie <noteplace="foot"n="(e)"><hirendition="#g">Glück</hi> B. 2 § 128.</note>.</p></div><lb/><divn="3"><head><hirendition="#b"><hirendition="#aq">XIII.</hi></hi></head><lb/><p>Es iſt alſo jetzt zwiſchen zwey Angaben der alten Ju-<lb/>
riſten ſelbſt zu entſcheiden, deren eine (von Paulus her-<lb/>
rührend) die <hirendition="#aq">minima c. d.</hi> als Veränderung der Agnaten-<lb/>
familie, die andere als Veränderung irgend eines Fami-<lb/>
lienverhältniſſes (nach meiner Ergänzung: verbunden mit<lb/>
verminderter Rechtsfähigkeit) erklärt.</p><lb/><p>Folgende Gründe entſcheiden gegen die Erklärung des<lb/>
Paulus.</p><lb/><p><hirendition="#aq">I.</hi> Der erſte Grund liegt in dem Namen der <hirendition="#aq">Capitis<lb/>
deminutio.</hi> Dieſer uralte Name fordert eine Erklärung.<lb/>
Es muß daher eine Bedeutung des Wortes <hirendition="#aq">caput</hi> nach-<lb/>
gewieſen werden, woraus es begreiflich werde, warum<lb/>
gerade dieſes Wort zur Bezeichnung derjenigen Ereigniſſe<lb/>
verwendet wurde, welche unſtreitig den Namen <hirendition="#aq">Capitis<lb/>
deminutio</hi> führen. Was heißt alſo hier <hirendition="#aq">caput?</hi></p><lb/><p>Nach Paulus müßte es geradezu das Familienband<lb/>
heißen; allein wo findet ſich auch nur eine entfernte Ana-<lb/>
logie, um dieſe Worterklärung zu unterſtützen?</p><lb/><p>Man könnte ferner annehmen, <hirendition="#aq">caput</hi> heiße ſo viel als<lb/><hirendition="#aq">Status,</hi> oder es heiße die Rechtsfähigkeit; beide Voraus-<lb/>ſetzungen würden die Zuſammenſetzung <hirendition="#aq">Capitis deminutio</hi><lb/>
befriedigend erklären, aber beide ſtehen gleichfalls völlig<lb/><fwplace="bottom"type="sig">31*</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[483/0497]
Status und Capitis deminutio.
juris), und der gemeinſcheinſchaftlichen, das heißt der Agna-
tenfamilie (e).
XIII.
Es iſt alſo jetzt zwiſchen zwey Angaben der alten Ju-
riſten ſelbſt zu entſcheiden, deren eine (von Paulus her-
rührend) die minima c. d. als Veränderung der Agnaten-
familie, die andere als Veränderung irgend eines Fami-
lienverhältniſſes (nach meiner Ergänzung: verbunden mit
verminderter Rechtsfähigkeit) erklärt.
Folgende Gründe entſcheiden gegen die Erklärung des
Paulus.
I. Der erſte Grund liegt in dem Namen der Capitis
deminutio. Dieſer uralte Name fordert eine Erklärung.
Es muß daher eine Bedeutung des Wortes caput nach-
gewieſen werden, woraus es begreiflich werde, warum
gerade dieſes Wort zur Bezeichnung derjenigen Ereigniſſe
verwendet wurde, welche unſtreitig den Namen Capitis
deminutio führen. Was heißt alſo hier caput?
Nach Paulus müßte es geradezu das Familienband
heißen; allein wo findet ſich auch nur eine entfernte Ana-
logie, um dieſe Worterklärung zu unterſtützen?
Man könnte ferner annehmen, caput heiße ſo viel als
Status, oder es heiße die Rechtsfähigkeit; beide Voraus-
ſetzungen würden die Zuſammenſetzung Capitis deminutio
befriedigend erklären, aber beide ſtehen gleichfalls völlig
(e) Glück B. 2 § 128.
31*
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840, S. 483. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system02_1840/497>, abgerufen am 22.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.