In verschiedenen Zeiten also wird bey demselben Volke das Recht natürliches Recht (in einem andern Sinn als unser Naturrecht) oder gelehrtes Recht seyn, je nachdem das eine oder das andere Princip über- wiegt, wobey eine scharfe Gränzbestimmung von selbst als unmöglich erscheint. Bey republikanischer Verfassung wird das politische Princip länger als in monarchischen Staaten unmittelbaren Einfluß behal- ten können, und besonders in der Römischen Repu- blik wirkten viele Gründe zusammen, diesen Einfluß noch bey steigender Cultur lebendig zu erhalten. Aber in allen Zeiten und Verfassungen zeigt sich dieser Einfluß noch in einzelnen Anwendungen, da wo in engeren Kreisen ein oft wiederkehrendes gleiches Be- dürfniß auch ein gemeinsames Bewußtseyn des Vol- kes selbst möglich macht. So wird sich in den mei- sten Städten für Dienstboten und Miethwohnungen ein besonderes Recht bilden und erhalten, gleich un- abhängig von ausdrücklichen Gesetzen und von wis- senschaftlicher Jurisprudenz: es sind dieses einzelne Ueberreste der früheren allgemeinen Rechtsbildung. Vor der großen Umwälzung fast aller Verfassungen, die wir erlebt haben, waren in kleinereu Deutschen Staaten diese Fälle weit häufiger als jetzt, indem sich Stücke altgermanischer Verfassungen häufig durch alle Revolutionen hindurch gerettet hatten.
Die Summe dieser Ansicht also ist, daß alles Recht auf die Weise entsteht, welche der herrschende,
In verſchiedenen Zeiten alſo wird bey demſelben Volke das Recht natürliches Recht (in einem andern Sinn als unſer Naturrecht) oder gelehrtes Recht ſeyn, je nachdem das eine oder das andere Princip über- wiegt, wobey eine ſcharfe Gränzbeſtimmung von ſelbſt als unmöglich erſcheint. Bey republikaniſcher Verfaſſung wird das politiſche Princip länger als in monarchiſchen Staaten unmittelbaren Einfluß behal- ten können, und beſonders in der Römiſchen Repu- blik wirkten viele Gründe zuſammen, dieſen Einfluß noch bey ſteigender Cultur lebendig zu erhalten. Aber in allen Zeiten und Verfaſſungen zeigt ſich dieſer Einfluß noch in einzelnen Anwendungen, da wo in engeren Kreiſen ein oft wiederkehrendes gleiches Be- dürfniß auch ein gemeinſames Bewußtſeyn des Vol- kes ſelbſt möglich macht. So wird ſich in den mei- ſten Städten für Dienſtboten und Miethwohnungen ein beſonderes Recht bilden und erhalten, gleich un- abhängig von ausdrücklichen Geſetzen und von wiſ- ſenſchaftlicher Jurisprudenz: es ſind dieſes einzelne Ueberreſte der früheren allgemeinen Rechtsbildung. Vor der großen Umwälzung faſt aller Verfaſſungen, die wir erlebt haben, waren in kleinereu Deutſchen Staaten dieſe Fälle weit häufiger als jetzt, indem ſich Stücke altgermaniſcher Verfaſſungen häufig durch alle Revolutionen hindurch gerettet hatten.
Die Summe dieſer Anſicht alſo iſt, daß alles Recht auf die Weiſe entſteht, welche der herrſchende,
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[13/0023]
In verſchiedenen Zeiten alſo wird bey demſelben
Volke das Recht natürliches Recht (in einem andern
Sinn als unſer Naturrecht) oder gelehrtes Recht ſeyn,
je nachdem das eine oder das andere Princip über-
wiegt, wobey eine ſcharfe Gränzbeſtimmung von
ſelbſt als unmöglich erſcheint. Bey republikaniſcher
Verfaſſung wird das politiſche Princip länger als in
monarchiſchen Staaten unmittelbaren Einfluß behal-
ten können, und beſonders in der Römiſchen Repu-
blik wirkten viele Gründe zuſammen, dieſen Einfluß
noch bey ſteigender Cultur lebendig zu erhalten. Aber
in allen Zeiten und Verfaſſungen zeigt ſich dieſer
Einfluß noch in einzelnen Anwendungen, da wo in
engeren Kreiſen ein oft wiederkehrendes gleiches Be-
dürfniß auch ein gemeinſames Bewußtſeyn des Vol-
kes ſelbſt möglich macht. So wird ſich in den mei-
ſten Städten für Dienſtboten und Miethwohnungen
ein beſonderes Recht bilden und erhalten, gleich un-
abhängig von ausdrücklichen Geſetzen und von wiſ-
ſenſchaftlicher Jurisprudenz: es ſind dieſes einzelne
Ueberreſte der früheren allgemeinen Rechtsbildung.
Vor der großen Umwälzung faſt aller Verfaſſungen,
die wir erlebt haben, waren in kleinereu Deutſchen
Staaten dieſe Fälle weit häufiger als jetzt, indem
ſich Stücke altgermaniſcher Verfaſſungen häufig durch
alle Revolutionen hindurch gerettet hatten.
Die Summe dieſer Anſicht alſo iſt, daß alles
Recht auf die Weiſe entſteht, welche der herrſchende,
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Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_gesetzgebung_1814/23>, abgerufen am 16.07.2024.
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