Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.

Bild:
<< vorherige Seite

vollständiges Gesetzbuch ist demnach das höchste Be-
dürfniß, und nur bey einem lückenhaften Zustande
desselben kann man in die traurige Nothwendigkeit
kommen, sich mit Gewohnheitsrecht, als einer schwan-
kenden Ergänzung, behelfen zu müssen. Diese An-
sicht ist viel älter als die oben dargestellte, beide ha-
ben sich auf manchen Punkten feindlich berührt, weit
öfter aber sehr gut vertragen. Als Vermittlung
diente häufig die Ueberzeugung, daß es ein prakti-
sches Naturrecht oder Vernunftrecht gebe, eine ideale
Gesetzgebung für alle Zeiten und alle Fälle gültig,
die wir nur zu entdecken brauchten, um das positive
Recht für immer zu vollenden.

Ob diese Ansicht von der Entstehung des positi-
ven Rechts Realität habe, wird sich aus der folgen-
den Untersuchung ergeben.


vollſtändiges Geſetzbuch iſt demnach das höchſte Be-
dürfniß, und nur bey einem lückenhaften Zuſtande
deſſelben kann man in die traurige Nothwendigkeit
kommen, ſich mit Gewohnheitsrecht, als einer ſchwan-
kenden Ergänzung, behelfen zu müſſen. Dieſe An-
ſicht iſt viel älter als die oben dargeſtellte, beide ha-
ben ſich auf manchen Punkten feindlich berührt, weit
öfter aber ſehr gut vertragen. Als Vermittlung
diente häufig die Ueberzeugung, daß es ein prakti-
ſches Naturrecht oder Vernunftrecht gebe, eine ideale
Geſetzgebung für alle Zeiten und alle Fälle gültig,
die wir nur zu entdecken brauchten, um das poſitive
Recht für immer zu vollenden.

Ob dieſe Anſicht von der Entſtehung des poſiti-
ven Rechts Realität habe, wird ſich aus der folgen-
den Unterſuchung ergeben.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0017" n="7"/>
voll&#x017F;tändiges Ge&#x017F;etzbuch i&#x017F;t demnach das höch&#x017F;te Be-<lb/>
dürfniß, und nur bey einem lückenhaften Zu&#x017F;tande<lb/>
de&#x017F;&#x017F;elben kann man in die traurige Nothwendigkeit<lb/>
kommen, &#x017F;ich mit Gewohnheitsrecht, als einer &#x017F;chwan-<lb/>
kenden Ergänzung, behelfen zu mü&#x017F;&#x017F;en. Die&#x017F;e An-<lb/>
&#x017F;icht i&#x017F;t viel älter als die oben darge&#x017F;tellte, beide ha-<lb/>
ben &#x017F;ich auf manchen Punkten feindlich berührt, weit<lb/>
öfter aber &#x017F;ehr gut vertragen. Als Vermittlung<lb/>
diente häufig die Ueberzeugung, daß es ein prakti-<lb/>
&#x017F;ches Naturrecht oder Vernunftrecht gebe, eine ideale<lb/>
Ge&#x017F;etzgebung für alle Zeiten und alle Fälle gültig,<lb/>
die wir nur zu entdecken brauchten, um das po&#x017F;itive<lb/>
Recht für immer zu vollenden.</p><lb/>
        <p>Ob die&#x017F;e An&#x017F;icht von der Ent&#x017F;tehung des po&#x017F;iti-<lb/>
ven Rechts Realität habe, wird &#x017F;ich aus der folgen-<lb/>
den Unter&#x017F;uchung ergeben.</p>
      </div><lb/>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
    </body>
  </text>
</TEI>
[7/0017] vollſtändiges Geſetzbuch iſt demnach das höchſte Be- dürfniß, und nur bey einem lückenhaften Zuſtande deſſelben kann man in die traurige Nothwendigkeit kommen, ſich mit Gewohnheitsrecht, als einer ſchwan- kenden Ergänzung, behelfen zu müſſen. Dieſe An- ſicht iſt viel älter als die oben dargeſtellte, beide ha- ben ſich auf manchen Punkten feindlich berührt, weit öfter aber ſehr gut vertragen. Als Vermittlung diente häufig die Ueberzeugung, daß es ein prakti- ſches Naturrecht oder Vernunftrecht gebe, eine ideale Geſetzgebung für alle Zeiten und alle Fälle gültig, die wir nur zu entdecken brauchten, um das poſitive Recht für immer zu vollenden. Ob dieſe Anſicht von der Entſtehung des poſiti- ven Rechts Realität habe, wird ſich aus der folgen- den Unterſuchung ergeben.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_gesetzgebung_1814
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_gesetzgebung_1814/17
Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_gesetzgebung_1814/17>, abgerufen am 12.12.2024.