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Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.

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vielmehr das beste Lob verdient. Es käme nur dar-
auf an, sich von der Unzulänglichkeit dieses Planes
zu überzeugen, und dabey die Erfahrung anderer
Deutschen Länder unbefangen zu Rathe zu ziehen: an
Mitteln zu einer andern Einrichtung würde es nicht
fehlen, am wenigsten an Zeit. Der Plan ist darauf
berechnet, daß jeder Studierende täglich drey Stun-
den höre; nimmt man anstatt dessen fünf Stunden
an, so werden in vier Jahren 16 einfache Collegien
gewonnen, und es können dann nicht nur alle zum
gelehrten Studium unentbehrliche Fächer, sondern auch
die Hauptvorlesungen bey mehreren Lehrern gehört
werden, wodurch erst rechtes Leben in den Unterricht
der Universitäten kommt. Zwar glaubte man, daß
fünf Stunden täglich nach der Localität zu viel sey,
indem es z. B. zu viel Anstrengung kosten würde,
drey Stunden ununterbrochen zu hören 1): allein ich
berufe mich auch hierüber auf die Erfahrung ande-
rer Deutschen Universitäten, wo dieses niemals die
geringste Schwierigkeit macht. Davon, daß es Uni-
versitäten giebt, wo manche Studenten 10 -- 11
Stunden täglich hören, will ich nicht sprechen, denn
dieses wird auch dort für einen sehr schädlichen
Misbrauch erkannt, dem man entgegen zu arbeiten
sucht.

1) Eggers Anhang zu Heß S. 93.

vielmehr das beſte Lob verdient. Es käme nur dar-
auf an, ſich von der Unzulänglichkeit dieſes Planes
zu überzeugen, und dabey die Erfahrung anderer
Deutſchen Länder unbefangen zu Rathe zu ziehen: an
Mitteln zu einer andern Einrichtung würde es nicht
fehlen, am wenigſten an Zeit. Der Plan iſt darauf
berechnet, daß jeder Studierende täglich drey Stun-
den höre; nimmt man anſtatt deſſen fünf Stunden
an, ſo werden in vier Jahren 16 einfache Collegien
gewonnen, und es können dann nicht nur alle zum
gelehrten Studium unentbehrliche Fächer, ſondern auch
die Hauptvorleſungen bey mehreren Lehrern gehört
werden, wodurch erſt rechtes Leben in den Unterricht
der Univerſitäten kommt. Zwar glaubte man, daß
fünf Stunden täglich nach der Localität zu viel ſey,
indem es z. B. zu viel Anſtrengung koſten würde,
drey Stunden ununterbrochen zu hören 1): allein ich
berufe mich auch hierüber auf die Erfahrung ande-
rer Deutſchen Univerſitäten, wo dieſes niemals die
geringſte Schwierigkeit macht. Davon, daß es Uni-
verſitäten giebt, wo manche Studenten 10 — 11
Stunden täglich hören, will ich nicht ſprechen, denn
dieſes wird auch dort für einen ſehr ſchädlichen
Misbrauch erkannt, dem man entgegen zu arbeiten
ſucht.

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[143/0153] vielmehr das beſte Lob verdient. Es käme nur dar- auf an, ſich von der Unzulänglichkeit dieſes Planes zu überzeugen, und dabey die Erfahrung anderer Deutſchen Länder unbefangen zu Rathe zu ziehen: an Mitteln zu einer andern Einrichtung würde es nicht fehlen, am wenigſten an Zeit. Der Plan iſt darauf berechnet, daß jeder Studierende täglich drey Stun- den höre; nimmt man anſtatt deſſen fünf Stunden an, ſo werden in vier Jahren 16 einfache Collegien gewonnen, und es können dann nicht nur alle zum gelehrten Studium unentbehrliche Fächer, ſondern auch die Hauptvorleſungen bey mehreren Lehrern gehört werden, wodurch erſt rechtes Leben in den Unterricht der Univerſitäten kommt. Zwar glaubte man, daß fünf Stunden täglich nach der Localität zu viel ſey, indem es z. B. zu viel Anſtrengung koſten würde, drey Stunden ununterbrochen zu hören 1): allein ich berufe mich auch hierüber auf die Erfahrung ande- rer Deutſchen Univerſitäten, wo dieſes niemals die geringſte Schwierigkeit macht. Davon, daß es Uni- verſitäten giebt, wo manche Studenten 10 — 11 Stunden täglich hören, will ich nicht ſprechen, denn dieſes wird auch dort für einen ſehr ſchädlichen Misbrauch erkannt, dem man entgegen zu arbeiten ſucht. 1) Eggers Anhang zu Heß S. 93.

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814, S. 143. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_gesetzgebung_1814/153>, abgerufen am 24.11.2024.