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Sattler, Basilius: Eine Predigt/ gehalten bey der Begrebnus/ Des Weyland/ Hochwürdigen ... Herrn Julij Augusti/ Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ etc. Wolfenbüttel, 1617.

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in vier Jahren / da vns billig ein grawen vbergehen solte / der fünffte Herre / der begraben wird / daß dieser Fürstliche Vralte hochlöbliche Stamm nun mehr auff schwachen Beinen stehet / vnd es sich schier anlest / alß wolte er gar außgehen / darfür ja der allmechtige barmhertzige GOtt gnediglich behuten wolle.

Denn das man für wenden wolte / es wehre dieses albereit ein schwacher Herr gewesen / daß wil vns wenig helffen. Denn eben solche schwachheit ist auch von GOtt / vnd GOttes Straff. Vnd was wollen wir von den nechsten verstorbenen beyden Herrn sagen / deren der eine im sechsten / der ander im vierzehenden Jahre jhres Alters gestorben / vnd sonst Gesund vnd Starck gewesen?

Darumb mögen wir wol mit ernst darauff gedencken / wie wir solchem grossen Vnglück mit wahrer Buß vor bawen / vnnd vnser sach / vnd in sonderheit auch das Regiment / also anstellen / daß nicht alles vber einen hauffen falle.

Aber da meinen etliche Leute / daß gehöre auff die Cantzel gar nicht / daß man da sagen wolte / wie man Regieren sol. Vnd ist das ein alte disputation die albereit fast für 2500. Jahren moviret vnd von GOtt entscheiden ist.

Davon sagt David im 2. Ps. die Heyden toben / die Leute reden ver geblich / die König im Lande lehnen sich auff / vnd die Herrn Raht schlagen mit einander wieder den HErrn vnd seinen Gesalbten vnd sagen laß

in vier Jahren / da vns billig ein grawen vbergehen solte / der fünffte Herre / der begraben wird / daß dieser Fürstliche Vralte hochlöbliche Stamm nun mehr auff schwachen Beinen stehet / vñ es sich schier anlest / alß wolte er gar außgehen / darfür ja der allmechtige barmhertzige GOtt gnediglich behuten wolle.

Denn das man für wenden wolte / es wehre dieses albereit ein schwacher Herr gewesen / daß wil vns wenig helffen. Denn eben solche schwachheit ist auch von GOtt / vnd GOttes Straff. Vnd was wollen wir von den nechsten verstorbenen beyden Herrn sagen / deren der eine im sechsten / der ander im vierzehenden Jahre jhres Alters gestorben / vnd sonst Gesund vnd Starck gewesen?

Darumb mögen wir wol mit ernst darauff gedencken / wie wir solchem grossen Vnglück mit wahrer Buß vor bawen / vnnd vnser sach / vnd in sonderheit auch das Regiment / also anstellen / daß nicht alles vber einen hauffen falle.

Aber da meinen etliche Leute / daß gehöre auff die Cantzel gar nicht / daß man da sagen wolte / wie mã Regieren sol. Vnd ist das ein alte disputation die albereit fast für 2500. Jahren moviret vnd von GOtt entscheiden ist.

Davon sagt David im 2. Ps. die Heyden toben / die Leute reden ver geblich / die König im Lande lehnen sich auff / vnd die Herrn Raht schlagen mit einander wieder den HErrn vñ seinen Gesalbten vñ sagen laß

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Zitationshilfe: Sattler, Basilius: Eine Predigt/ gehalten bey der Begrebnus/ Des Weyland/ Hochwürdigen ... Herrn Julij Augusti/ Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ etc. Wolfenbüttel, 1617, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_predigt_1617/39>, abgerufen am 24.11.2024.