Sattler, Basilius: Eine Predigt/ Von der Oberkeit. Gethan bey der Begräbnuß Des Weyland Hochwürdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrich Julii/ Postulirten Bischoffen des Stiffts Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ hochlöblicher gedechtnuß. Magdeburg, 1613.der Stadt des HErrn. Das wil auch Salomo / wenn er Prov. 16. spricht: Für den Königen vnrecht thun / ist ein Grewel: Denn durch Gerechtigkeit wird der Stul bestetiget: Vnnd 20. Ein König der auff seinem Stul sitzet zu richten / der zerstrewet alles arge mit seinen Augen Vnd abermal Prov 25. Man thue böß wesen vom König / so wird sein Stul durch Gerechtigkeit befestiget. So strafft Salomo den Todschleger Joab / vnd den Lesterer Simei: Wo das nicht geschicht / strafft Gott wol ein gantzes Volck vmb eines Vbeltheters willen / wie Jos. 7. an Achan zu sehen. Ja es heißt wol 1. Reg. 20. Weil du den verbanten Mann von dir gelassen / wird deine Seel für seine Seele seyn. Vnd weil / um fünfften / die Oberkeit an allen orten nicht seyn kon / soll sie sich mit fleiß nach redtlichen Leuten vmbsehen / dei sie zu bestellung des Regiments gebrauche / vnd die sollen seyn wie im Mose stehet / Exod. 18. Deut. 1. Gottfürchtig: Constantius helt eine wunderliche Musterung / stellet sich als wolte er Abgöttisch werden / vnd schaffet darnach die Abgöttischen Diener ab / mit den schönen Worten / weil sie Gott nicht getrew gewesen / werden sie jhm nimmermehr getrew seyn. So sollen sie auch Warhafftig / Verstendig / vnd erfahrne Leute seyn / die mit gewesen. Wer sein Sach durch einen Thörichten Boten außrichtet / sagt Salom. Prov. 26. Der ist wie ein Lamer an Henden vnd Füssen. Daher die 70. Eltesten zu wichtigen Sachen gezogen / Exod. 24. Vnnd auch die Heyden Senatum mit Eltesten bestellet / davon der Raht in Griechischer vnd Lateinischer Sprach den Namen hat. Doch das junge Leut bey jhnen anlerneten. Sie sollen auch dem Geitz feindt vnd nit eygennützig seyn / sonst nehmen sie geschenck / vnnd biegen das Recht / oder hintergehen die Herrn selber / vmb jhres eygen nutzes willen. Solchen Leuten sol man das Regiement befehlen / vnnd dasselbige recht zu führen / mit ernst einbinden / wie Moses thut / Deut. 1. Verhöret ewre Brüder / vnd richtet recht. Vnnd Josaphat 2. Paral. 19. Sehet zu was jhr thut / denn jhr haltet das der Stadt des HErrn. Das wil auch Salomo / wenn er Prov. 16. spricht: Für den Königen vnrecht thun / ist ein Grewel: Deñ durch Gerechtigkeit wird der Stul bestetiget: Vnnd 20. Ein König der auff seinem Stul sitzet zu richten / der zerstrewet alles arge mit seinen Augen Vnd abermal Prov 25. Man thue böß wesen vom König / so wird sein Stul durch Gerechtigkeit befestiget. So strafft Salomo den Todschleger Joab / vnd den Lesterer Simei: Wo das nicht geschicht / strafft Gott wol ein gantzes Volck vmb eines Vbeltheters willen / wie Jos. 7. an Achan zu sehen. Ja es heißt wol 1. Reg. 20. Weil du den verbanten Mann von dir gelassen / wird deine Seel für seine Seele seyn. Vnd weil / um fünfften / die Oberkeit an allen orten nicht seyn kon / soll sie sich mit fleiß nach redtlichen Leuten vmbsehen / dei sie zu bestellung des Regiments gebrauche / vnd die sollen seyn wie im Mose stehet / Exod. 18. Deut. 1. Gottfürchtig: Constantius helt eine wunderliche Musterung / stellet sich als wolte er Abgöttisch werden / vnd schaffet darnach die Abgöttischen Diener ab / mit den schönen Worten / weil sie Gott nicht getrew gewesen / werden sie jhm nimmermehr getrew seyn. So sollen sie auch Warhafftig / Verstendig / vnd erfahrne Leute seyn / die mit gewesen. Wer sein Sach durch einen Thörichten Boten außrichtet / sagt Salom. Prov. 26. Der ist wie ein Lamer an Henden vnd Füssen. Daher die 70. Eltesten zu wichtigen Sachen gezogen / Exod. 24. Vnnd auch die Heyden Senatum mit Eltesten bestellet / davon der Raht in Griechischer vnd Lateinischer Sprach den Namen hat. Doch das junge Leut bey jhnen anlerneten. Sie sollen auch dem Geitz feindt vnd nit eygennützig seyn / sonst nehmen sie geschenck / vnnd biegen das Recht / oder hintergehen die Herrn selber / vmb jhres eygen nutzes willen. Solchen Leuten sol man das Regiement befehlen / vnnd dasselbige recht zu führen / mit ernst einbinden / wie Moses thut / Deut. 1. Verhöret ewre Brüder / vnd richtet recht. Vnnd Josaphat 2. Paral. 19. Sehet zu was jhr thut / denn jhr haltet das <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0013"/> der Stadt des HErrn. Das wil auch Salomo / wenn er Prov. 16. spricht: Für den Königen vnrecht thun / ist ein Grewel: Deñ durch Gerechtigkeit wird der Stul bestetiget: Vnnd 20. Ein König der auff seinem Stul sitzet zu richten / der zerstrewet alles arge mit seinen Augen Vnd abermal Prov 25. Man thue böß wesen vom König / so wird sein Stul durch Gerechtigkeit befestiget. So strafft Salomo den Todschleger Joab / vnd den Lesterer Simei: Wo das nicht geschicht / strafft Gott wol ein gantzes Volck vmb eines Vbeltheters willen / wie Jos. 7. an Achan zu sehen. Ja es heißt wol 1. Reg. 20. Weil du den verbanten Mann von dir gelassen / wird deine Seel für seine Seele seyn.</p> <p>Vnd weil / um fünfften / die Oberkeit an allen orten nicht seyn kon / soll sie sich mit fleiß nach redtlichen Leuten vmbsehen / dei sie zu bestellung des Regiments gebrauche / vnd die sollen seyn wie im Mose stehet / Exod. 18. Deut. 1. Gottfürchtig: Constantius helt eine wunderliche Musterung / stellet sich als wolte er Abgöttisch werden / vnd schaffet darnach die Abgöttischen Diener ab / mit den schönen Worten / weil sie Gott nicht getrew gewesen / werden sie jhm nimmermehr getrew seyn.</p> <p>So sollen sie auch Warhafftig / Verstendig / vnd erfahrne Leute seyn / die mit gewesen. Wer sein Sach durch einen Thörichten Boten außrichtet / sagt Salom. Prov. 26. Der ist wie ein Lamer an Henden vnd Füssen. Daher die 70. Eltesten zu wichtigen Sachen gezogen / Exod. 24. Vnnd auch die Heyden Senatum mit Eltesten bestellet / davon der Raht in Griechischer vnd Lateinischer Sprach den Namen hat. Doch das junge Leut bey jhnen anlerneten. Sie sollen auch dem Geitz feindt vnd nit eygennützig seyn / sonst nehmen sie geschenck / vnnd biegen das Recht / oder hintergehen die Herrn selber / vmb jhres eygen nutzes willen. Solchen Leuten sol man das Regiement befehlen / vnnd dasselbige recht zu führen / mit ernst einbinden / wie Moses thut / Deut. 1. Verhöret ewre Brüder / vnd richtet recht. Vnnd Josaphat 2. Paral. 19. Sehet zu was jhr thut / denn jhr haltet das </p> </div> </body> </text> </TEI> [0013]
der Stadt des HErrn. Das wil auch Salomo / wenn er Prov. 16. spricht: Für den Königen vnrecht thun / ist ein Grewel: Deñ durch Gerechtigkeit wird der Stul bestetiget: Vnnd 20. Ein König der auff seinem Stul sitzet zu richten / der zerstrewet alles arge mit seinen Augen Vnd abermal Prov 25. Man thue böß wesen vom König / so wird sein Stul durch Gerechtigkeit befestiget. So strafft Salomo den Todschleger Joab / vnd den Lesterer Simei: Wo das nicht geschicht / strafft Gott wol ein gantzes Volck vmb eines Vbeltheters willen / wie Jos. 7. an Achan zu sehen. Ja es heißt wol 1. Reg. 20. Weil du den verbanten Mann von dir gelassen / wird deine Seel für seine Seele seyn.
Vnd weil / um fünfften / die Oberkeit an allen orten nicht seyn kon / soll sie sich mit fleiß nach redtlichen Leuten vmbsehen / dei sie zu bestellung des Regiments gebrauche / vnd die sollen seyn wie im Mose stehet / Exod. 18. Deut. 1. Gottfürchtig: Constantius helt eine wunderliche Musterung / stellet sich als wolte er Abgöttisch werden / vnd schaffet darnach die Abgöttischen Diener ab / mit den schönen Worten / weil sie Gott nicht getrew gewesen / werden sie jhm nimmermehr getrew seyn.
So sollen sie auch Warhafftig / Verstendig / vnd erfahrne Leute seyn / die mit gewesen. Wer sein Sach durch einen Thörichten Boten außrichtet / sagt Salom. Prov. 26. Der ist wie ein Lamer an Henden vnd Füssen. Daher die 70. Eltesten zu wichtigen Sachen gezogen / Exod. 24. Vnnd auch die Heyden Senatum mit Eltesten bestellet / davon der Raht in Griechischer vnd Lateinischer Sprach den Namen hat. Doch das junge Leut bey jhnen anlerneten. Sie sollen auch dem Geitz feindt vnd nit eygennützig seyn / sonst nehmen sie geschenck / vnnd biegen das Recht / oder hintergehen die Herrn selber / vmb jhres eygen nutzes willen. Solchen Leuten sol man das Regiement befehlen / vnnd dasselbige recht zu führen / mit ernst einbinden / wie Moses thut / Deut. 1. Verhöret ewre Brüder / vnd richtet recht. Vnnd Josaphat 2. Paral. 19. Sehet zu was jhr thut / denn jhr haltet das
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |