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Sattler, Basilius: Ein Predigt/ Gethan bey der Begrebniß Weiland des ... Herrn Heinrich Julii des Jüngern/ [...]. Heinrichstadt, 1606.

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Das kömpt nun vns zu malen frembd für / das GOtt nicht alleine die Gottlosen mit nimmet / sondern auch mit seinen lieben Kindern also haußhelt. Wir lassen vns bedüncken / ersol alleine bey den Gottlosen bleiben / vnd die straffen / die seinen aber verschonen. Daher stossen sich die Leut daran / wenn sie sehen das es auch den Frommen vbel gehet.

Assaph sagt Psalm 73. Sols den vmbsonst sein / das mein Hertz vnstre fflich lebet / vnd wasche meine Hende in Vnschuldt?

Vnd Maleachi 3. sagen sie / es ist vmbsonst das man Gott dienet / vnd was nützets das wir seine Gebot halten?

Daraus folgen auch bey den Leuten verkerte Vrtheil / von denen die GOtt im leben vnd sterben hart mit nimbe / das man sie wol des wegen verdammet / oder meinet / sie haben solche Straff für andern mit sonderlichen Sünden verdienet.

Hiobs freunde stehenhart darauff / weil GOtt jhn aso plaget / so müste er auch ein heimblich Stück auff sich haben.

Da Paulo / nach erlittenem Schiffbruch ein Otter vmb die Hand fehret / vrtheilen die Malteser / dieser Mensch muß ein Mörder sein / den die Rache nicht leben lesset / ob er gleich dem Meer entrunnen ist.

Vnd bey vns selber folget aus solchen falschen Gedancken vom Creutz / das wir zaghafftig vnd kleinmütig / auch wol Gottloß werden / meinen es sey gleich viel / man sey fromb oder nicht.

Solchen gefehrlichen Gedancken nun zu begegnen / sollen wir mercken / da werde nicht anderst aus / GOtt habe es also beschlossen / das er nicht alleine die Gottlosen / sondern auch in dieser Welt / doch als ein Vater / die Gottseligen richten wolle / die müssen auch nach seinem heiligen Gericht / beydes jnnerliche schwere Anfechtung / vnd denn auch eusserliche Verfolgung außstehen. Dauon sagt vnter andern Dauid im 34. Psalm / Der Gerecht muß viel leiden. Vnd im 38. Psalm klaget er / Ich bin zu leiden gemacht / da er doch wie sonst die Schrifft redet / ein Man nach dem hertzen GOttes war.

Das kömpt nun vns zu malen frembd für / das GOtt nicht alleine die Gottlosen mit nimmet / sondern auch mit seinen lieben Kindern also haußhelt. Wir lassen vns bedüncken / ersol alleine bey den Gottlosen bleiben / vnd die straffen / die seinen aber verschonen. Daher stossen sich die Leut daran / wenn sie sehen das es auch den Frommen vbel gehet.

Assaph sagt Psalm 73. Sols den vmbsonst sein / das mein Hertz vnstre fflich lebet / vnd wasche meine Hende in Vnschuldt?

Vnd Maleachi 3. sagen sie / es ist vmbsonst das man Gott dienet / vnd was nützets das wir seine Gebot halten?

Daraus folgen auch bey den Leuten verkerte Vrtheil / von denen die GOtt im leben vnd sterben hart mit nimbe / das man sie wol des wegen verdammet / oder meinet / sie haben solche Straff für andern mit sonderlichen Sünden verdienet.

Hiobs freunde stehenhart darauff / weil GOtt jhn aso plaget / so müste er auch ein heimblich Stück auff sich haben.

Da Paulo / nach erlittenem Schiffbruch ein Otter vmb die Hand fehret / vrtheilen die Malteser / dieser Mensch muß ein Mörder sein / den die Rache nicht leben lesset / ob er gleich dem Meer entrunnen ist.

Vnd bey vns selber folget aus solchen falschen Gedancken vom Creutz / das wir zaghafftig vnd kleinmütig / auch wol Gottloß werden / meinen es sey gleich viel / man sey fromb oder nicht.

Solchen gefehrlichen Gedancken nun zu begegnen / sollen wir mercken / da werde nicht anderst aus / GOtt habe es also beschlossen / das er nicht alleine die Gottlosen / sondern auch in dieser Welt / doch als ein Vater / die Gottseligen richten wolle / die müssen auch nach seinem heiligen Gericht / beydes jnnerliche schwere Anfechtung / vnd denn auch eusserliche Verfolgung außstehen. Dauon sagt vnter andern Dauid im 34. Psalm / Der Gerecht muß viel leiden. Vnd im 38. Psalm klaget er / Ich bin zu leiden gemacht / da er doch wie sonst die Schrifft redet / ein Man nach dem hertzen GOttes war.

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[0007] Das kömpt nun vns zu malen frembd für / das GOtt nicht alleine die Gottlosen mit nimmet / sondern auch mit seinen lieben Kindern also haußhelt. Wir lassen vns bedüncken / ersol alleine bey den Gottlosen bleiben / vnd die straffen / die seinen aber verschonen. Daher stossen sich die Leut daran / wenn sie sehen das es auch den Frommen vbel gehet. Assaph sagt Psalm 73. Sols den vmbsonst sein / das mein Hertz vnstre fflich lebet / vnd wasche meine Hende in Vnschuldt? Vnd Maleachi 3. sagen sie / es ist vmbsonst das man Gott dienet / vnd was nützets das wir seine Gebot halten? Daraus folgen auch bey den Leuten verkerte Vrtheil / von denen die GOtt im leben vnd sterben hart mit nimbe / das man sie wol des wegen verdammet / oder meinet / sie haben solche Straff für andern mit sonderlichen Sünden verdienet. Hiobs freunde stehenhart darauff / weil GOtt jhn aso plaget / so müste er auch ein heimblich Stück auff sich haben. Da Paulo / nach erlittenem Schiffbruch ein Otter vmb die Hand fehret / vrtheilen die Malteser / dieser Mensch muß ein Mörder sein / den die Rache nicht leben lesset / ob er gleich dem Meer entrunnen ist. Vnd bey vns selber folget aus solchen falschen Gedancken vom Creutz / das wir zaghafftig vnd kleinmütig / auch wol Gottloß werden / meinen es sey gleich viel / man sey fromb oder nicht. Solchen gefehrlichen Gedancken nun zu begegnen / sollen wir mercken / da werde nicht anderst aus / GOtt habe es also beschlossen / das er nicht alleine die Gottlosen / sondern auch in dieser Welt / doch als ein Vater / die Gottseligen richten wolle / die müssen auch nach seinem heiligen Gericht / beydes jnnerliche schwere Anfechtung / vnd denn auch eusserliche Verfolgung außstehen. Dauon sagt vnter andern Dauid im 34. Psalm / Der Gerecht muß viel leiden. Vnd im 38. Psalm klaget er / Ich bin zu leiden gemacht / da er doch wie sonst die Schrifft redet / ein Man nach dem hertzen GOttes war.

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Zitationshilfe: Sattler, Basilius: Ein Predigt/ Gethan bey der Begrebniß Weiland des ... Herrn Heinrich Julii des Jüngern/ [...]. Heinrichstadt, 1606, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_predigt_1606/7>, abgerufen am 21.11.2024.