Sattler, Basilius: Ein Predigt/ Gethan bey der Begrebnis Bodo von Veltheimb/ [...]. Wolfenbüttel, 1604.Vnd denn zum Andern / das wir vns der nerrischen nachrechnung enthalten / da wir sagen / ach hette ich doch das gethan / hette ich doch das gelassen. Prouerb: 21. Es hilfft kein Weißheit / kein Raht wieder den HERRN / des HERRN Handt ist außgereckt / wer wils wenden? Jesaie 14. Viel mehr sollen wir das auch zur Gedult vnd Trost gebrauchen / weil vns GOtt schlegt / der es mit vns seinen Kindern gut meinet / das wir vns mit Gedult in seinen willen ergeben / vnd mit Hiob sagen / Der HERR hats gegeben / Der HERR hats genommen / Der Nahme des HERRN sey gelobet. Der Ander Theil. WIR haben gehöret / woher das grosse Vnglück in Dauids Hauß kommen. Nuhn wollen wir weiter hören vnd erwegen / wen es getroffen habe / oder wen GOtt geschlagen habe. Da solte nuhn einer meinen / dieweil Dauid selber ist / der gesündiget hat / so würde jhn GOtt schlagen vnd kranck werden lassen / Aber GOtt machts nach seinem Raht vnd Wolgefallen / vnd greifft den Dauid an einem andern ort an / da es jhm gleichwol nicht weiniger wehe thut / vnd lest jhm eben das Kindt kranck werden / vnd sich in den siebenden tag quele / welches er im Ehebruch gezeuget / Also trifft Vnd denn zum Andern / das wir vns der nerrischen nachrechnung enthalten / da wir sagen / ach hette ich doch das gethan / hette ich doch das gelassen. Prouerb: 21. Es hilfft kein Weißheit / kein Raht wieder den HERRN / des HERRN Handt ist außgereckt / wer wils wenden? Jesaie 14. Viel mehr sollen wir das auch zur Gedult vnd Trost gebrauchen / weil vns GOtt schlegt / der es mit vns seinen Kindern gut meinet / das wir vns mit Gedult in seinen willen ergeben / vnd mit Hiob sagen / Der HERR hats gegeben / Der HERR hats genommen / Der Nahme des HERRN sey gelobet. Der Ander Theil. WIR haben gehöret / woher das grosse Vnglück in Dauids Hauß kommen. Nuhn wollen wir weiter hören vnd erwegen / wen es getroffen habe / oder wen GOtt geschlagen habe. Da solte nuhn einer meinen / dieweil Dauid selber ist / der gesündiget hat / so würde jhn GOtt schlagen vnd kranck werden lassen / Aber GOtt machts nach seinem Raht vnd Wolgefallen / vnd greifft den Dauid an einem andern ort an / da es jhm gleichwol nicht weiniger wehe thut / vnd lest jhm eben das Kindt kranck werden / vnd sich in den siebenden tag quele / welches er im Ehebruch gezeuget / Also trifft <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0010"/> <p>Vnd denn zum Andern / das wir vns der nerrischen nachrechnung enthalten / da wir sagen / ach hette ich doch das gethan / hette ich doch das gelassen.</p> <p>Prouerb: 21. Es hilfft kein Weißheit / kein Raht wieder den HERRN / des HERRN Handt ist außgereckt / wer wils wenden? Jesaie 14.</p> <p>Viel mehr sollen wir das auch zur Gedult vnd Trost gebrauchen / weil vns GOtt schlegt / der es mit vns seinen Kindern gut meinet / das wir vns mit Gedult in seinen willen ergeben / vnd mit Hiob sagen / Der HERR hats gegeben / Der HERR hats genommen / Der Nahme des HERRN sey gelobet.</p> </div> <div> <head>Der Ander Theil.<lb/></head> <p>WIR haben gehöret / woher das grosse Vnglück in Dauids Hauß kommen. Nuhn wollen wir weiter hören vnd erwegen / wen es getroffen habe / oder wen GOtt geschlagen habe.</p> <p>Da solte nuhn einer meinen / dieweil Dauid selber ist / der gesündiget hat / so würde jhn GOtt schlagen vnd kranck werden lassen / Aber GOtt machts nach seinem Raht vnd Wolgefallen / vnd greifft den Dauid an einem andern ort an / da es jhm gleichwol nicht weiniger wehe thut / vnd lest jhm eben das Kindt kranck werden / vnd sich in den siebenden tag quele / welches er im Ehebruch gezeuget / Also trifft </p> </div> </body> </text> </TEI> [0010]
Vnd denn zum Andern / das wir vns der nerrischen nachrechnung enthalten / da wir sagen / ach hette ich doch das gethan / hette ich doch das gelassen.
Prouerb: 21. Es hilfft kein Weißheit / kein Raht wieder den HERRN / des HERRN Handt ist außgereckt / wer wils wenden? Jesaie 14.
Viel mehr sollen wir das auch zur Gedult vnd Trost gebrauchen / weil vns GOtt schlegt / der es mit vns seinen Kindern gut meinet / das wir vns mit Gedult in seinen willen ergeben / vnd mit Hiob sagen / Der HERR hats gegeben / Der HERR hats genommen / Der Nahme des HERRN sey gelobet.
Der Ander Theil.
WIR haben gehöret / woher das grosse Vnglück in Dauids Hauß kommen. Nuhn wollen wir weiter hören vnd erwegen / wen es getroffen habe / oder wen GOtt geschlagen habe.
Da solte nuhn einer meinen / dieweil Dauid selber ist / der gesündiget hat / so würde jhn GOtt schlagen vnd kranck werden lassen / Aber GOtt machts nach seinem Raht vnd Wolgefallen / vnd greifft den Dauid an einem andern ort an / da es jhm gleichwol nicht weiniger wehe thut / vnd lest jhm eben das Kindt kranck werden / vnd sich in den siebenden tag quele / welches er im Ehebruch gezeuget / Also trifft
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |