Sattler, Basilius: Drey Predigten, Gethan bey der Leich vnd Begrebnis, Weilandt Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn, H. Julij, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg. Wolfenbüttel, 1589.Fried erhalten / vnd wie die Schrifft redet / ein jeder vnter seinem Feigenbaum vnd Weinstock gewohnet hat / vnd sonsten in vielen stücken S. F. G. mit dem Salomone wol zuuergleichen weren. ES haben auch S. F. G. die zeit jhrer Regierung Gericht vnd Gerechtigkeit gehalten vnd erhalten / vnd nicht allein das löbliche Hoffgericht / von S. F. G. Herrn Vatern wol angestellet vnd bestellet / vnd mit Assessoribus vermehret behalten / sondern auch ein Geistlich Consistorium angerichtet / das einer in kurtzer frist seine Sachen rechtlich ausführen / vnd zu seinem Rechten komen kan. Welches ein grosse Wolthat GOttes ist / Wie die am besten erkennen / so anderstwo zu keinem Rechten komen können / Sondern vber dem Gut bißweilen Leib vnd Seel / darumb / das jnen kein Recht wiederfahren mag / verlieren. Wie denn so baldt nicht wird / auch nicht sol vergessen werden / das S. F. G. noch newlich / als sie dem Hoffgericht in der Person beygewohnet / mit gantz herrlichem eyfer S. F. G. Eltesten Sohn / Hertzogen Heinrich Julio / meinem Gnedigen Fürsten vnd Herrn / die Justiciam vnd Pictet / vnd also S. F. G. Kirchen: vnd Hoffgerichts-Ordnung zuhandhaben befohlen. Frieden haben S. F. G. geliebet / vnd erhalten / Fried erhalten / vnd wie die Schrifft redet / ein jeder vnter seinem Feigenbaum vnd Weinstock gewohnet hat / vnd sonsten in vielen stücken S. F. G. mit dem Salomone wol zuuergleichen weren. ES haben auch S. F. G. die zeit jhrer Regierung Gericht vnd Gerechtigkeit gehalten vnd erhalten / vnd nicht allein das löbliche Hoffgericht / von S. F. G. Herrn Vatern wol angestellet vnd bestellet / vnd mit Assessoribus vermehret behalten / sondern auch ein Geistlich Consistorium angerichtet / das einer in kurtzer frist seine Sachen rechtlich ausführen / vnd zu seinem Rechten komen kan. Welches ein grosse Wolthat GOttes ist / Wie die am besten erkennen / so anderstwo zu keinem Rechten komen können / Sondern vber dem Gut bißweilen Leib vnd Seel / darumb / das jnen kein Recht wiederfahren mag / verlieren. Wie denn so baldt nicht wird / auch nicht sol vergessen werden / das S. F. G. noch newlich / als sie dem Hoffgericht in der Person beygewohnet / mit gantz herrlichem eyfer S. F. G. Eltesten Sohn / Hertzogen Heinrich Julio / meinem Gnedigen Fürsten vnd Herrn / die Justiciam vnd Pictet / vnd also S. F. G. Kirchen: vnd Hoffgerichts-Ordnung zuhandhaben befohlen. Frieden haben S. F. G. geliebet / vnd erhalten / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0110"/> Fried erhalten / vnd wie die Schrifft redet / ein jeder vnter seinem Feigenbaum vnd Weinstock gewohnet hat / vnd sonsten in vielen stücken S. F. G. mit dem Salomone wol zuuergleichen weren.</p> <p>ES haben auch S. F. G. die zeit jhrer Regierung Gericht vnd Gerechtigkeit gehalten vnd erhalten / vnd nicht allein das löbliche Hoffgericht / von S. F. G. Herrn Vatern wol angestellet vnd bestellet / vnd mit Assessoribus vermehret behalten / sondern auch ein Geistlich Consistorium angerichtet / das einer in kurtzer frist seine Sachen rechtlich ausführen / vnd zu seinem Rechten komen kan. Welches ein grosse Wolthat GOttes ist / Wie die am besten erkennen / so anderstwo zu keinem Rechten komen können / Sondern vber dem Gut bißweilen Leib vnd Seel / darumb / das jnen kein Recht wiederfahren mag / verlieren.</p> <p>Wie denn so baldt nicht wird / auch nicht sol vergessen werden / das S. F. G. noch newlich / als sie dem Hoffgericht in der Person beygewohnet / mit gantz herrlichem eyfer S. F. G. Eltesten Sohn / Hertzogen Heinrich Julio / meinem Gnedigen Fürsten vnd Herrn / die Justiciam vnd Pictet / vnd also S. F. G. Kirchen: vnd Hoffgerichts-Ordnung zuhandhaben befohlen.</p> <p>Frieden haben S. F. G. geliebet / vnd erhalten / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0110]
Fried erhalten / vnd wie die Schrifft redet / ein jeder vnter seinem Feigenbaum vnd Weinstock gewohnet hat / vnd sonsten in vielen stücken S. F. G. mit dem Salomone wol zuuergleichen weren.
ES haben auch S. F. G. die zeit jhrer Regierung Gericht vnd Gerechtigkeit gehalten vnd erhalten / vnd nicht allein das löbliche Hoffgericht / von S. F. G. Herrn Vatern wol angestellet vnd bestellet / vnd mit Assessoribus vermehret behalten / sondern auch ein Geistlich Consistorium angerichtet / das einer in kurtzer frist seine Sachen rechtlich ausführen / vnd zu seinem Rechten komen kan. Welches ein grosse Wolthat GOttes ist / Wie die am besten erkennen / so anderstwo zu keinem Rechten komen können / Sondern vber dem Gut bißweilen Leib vnd Seel / darumb / das jnen kein Recht wiederfahren mag / verlieren.
Wie denn so baldt nicht wird / auch nicht sol vergessen werden / das S. F. G. noch newlich / als sie dem Hoffgericht in der Person beygewohnet / mit gantz herrlichem eyfer S. F. G. Eltesten Sohn / Hertzogen Heinrich Julio / meinem Gnedigen Fürsten vnd Herrn / die Justiciam vnd Pictet / vnd also S. F. G. Kirchen: vnd Hoffgerichts-Ordnung zuhandhaben befohlen.
Frieden haben S. F. G. geliebet / vnd erhalten /
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