Sattler, Basilius: Drey Predigten, Gethan bey der Leich vnd Begrebnis, Weilandt Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn, H. Julij, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg. Wolfenbüttel, 1589.der heiligen Sacramente in die Kirchen dieses Landes eingefürt. Für welchen höchsten Schatz wir Gott mmmermehr gnugsam dancken können. Als denn gleicher gestalt S. F. G. für einem Jar auch in dem vnlangst jnen angefallenem Fürstenthumb ein Christliche allgemeine Visitation anstellen lassen / vnd das derselben wircklich nachgesetzt würde / als dauon Relation geschehen / der Berathschlagung in der Person beygewhonet. Damit auch so wol bey den Nachkommen / als bey den jetz lebenden in Lere vnd Ceremonien gleicheit gehalten werden möchte / habe S. F. G. ein Christliche Kirchenordnung verfassen lassen / welcher auch das Corpus Doctrinae einuerleibet / darin die gantze Christliche Lehr auch von den streitigen Artickeln wol vnd richtig erkleret / vnd wieder allerley verfelschung verwaret ist. Vnd haben S. F. G. eben auch auff den 3. Maij / daran sie hernach seliglich eingeschlaffen / die Kirchenordnung vnd Corpus Doctrinae vnterschrieben / vnd damit deutlich dabey zubleiben bezeuget / auch darzu alle jhre Diener / wer sie auch sein / wie S. F. G. eigener beuelch vnd vnderschreibung mitbringt / obligieret vnd verbunden. Das ist der gröste Schatz / so S. F. G. der heiligen Sacramente in die Kirchen dieses Landes eingefürt. Für welchen höchsten Schatz wir Gott mm̃ermehr gnugsam dancken können. Als denn gleicher gestalt S. F. G. für einem Jar auch in dem vnlangst jnẽ angefallenem Fürstenthumb ein Christliche allgemeine Visitation anstellen lassen / vnd das derselben wircklich nachgesetzt würde / als dauon Relation geschehen / der Berathschlagung in der Person beygewhonet. Damit auch so wol bey den Nachkommen / als bey den jetz lebenden in Lere vnd Ceremonien gleicheit gehalten werden möchte / habe S. F. G. ein Christliche Kirchenordnung verfassen lassen / welcher auch das Corpus Doctrinae einuerleibet / darin die gantze Christliche Lehr auch von den streitigen Artickeln wol vnd richtig erkleret / vnd wieder allerley verfelschung verwaret ist. Vnd haben S. F. G. eben auch auff den 3. Maij / daran sie hernach seliglich eingeschlaffen / die Kirchenordnung vnd Corpus Doctrinae vnterschrieben / vnd damit deutlich dabey zubleiben bezeuget / auch darzu alle jhre Diener / wer sie auch sein / wie S. F. G. eigener beuelch vnd vnderschreibung mitbringt / obligieret vnd verbunden. Das ist der gröste Schatz / so S. F. G. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0107"/> der heiligen Sacramente in die Kirchen dieses Landes eingefürt. Für welchen höchsten Schatz wir Gott mm̃ermehr gnugsam dancken können.</p> <p>Als denn gleicher gestalt S. F. G. für einem Jar auch in dem vnlangst jnẽ angefallenem Fürstenthumb ein Christliche allgemeine Visitation anstellen lassen / vnd das derselben wircklich nachgesetzt würde / als dauon Relation geschehen / der Berathschlagung in der Person beygewhonet.</p> <p>Damit auch so wol bey den Nachkommen / als bey den jetz lebenden in Lere vnd Ceremonien gleicheit gehalten werden möchte / habe S. F. G. ein Christliche Kirchenordnung verfassen lassen / welcher auch das Corpus Doctrinae einuerleibet / darin die gantze Christliche Lehr auch von den streitigen Artickeln wol vnd richtig erkleret / vnd wieder allerley verfelschung verwaret ist. Vnd haben S. F. G. eben auch auff den 3. Maij / daran sie hernach seliglich eingeschlaffen / die Kirchenordnung vnd Corpus Doctrinae vnterschrieben / vnd damit deutlich dabey zubleiben bezeuget / auch darzu alle jhre Diener / wer sie auch sein / wie S. F. G. eigener beuelch vnd vnderschreibung mitbringt / obligieret vnd verbunden.</p> <p>Das ist der gröste Schatz / so S. F. G. </p> </div> </body> </text> </TEI> [0107]
der heiligen Sacramente in die Kirchen dieses Landes eingefürt. Für welchen höchsten Schatz wir Gott mm̃ermehr gnugsam dancken können.
Als denn gleicher gestalt S. F. G. für einem Jar auch in dem vnlangst jnẽ angefallenem Fürstenthumb ein Christliche allgemeine Visitation anstellen lassen / vnd das derselben wircklich nachgesetzt würde / als dauon Relation geschehen / der Berathschlagung in der Person beygewhonet.
Damit auch so wol bey den Nachkommen / als bey den jetz lebenden in Lere vnd Ceremonien gleicheit gehalten werden möchte / habe S. F. G. ein Christliche Kirchenordnung verfassen lassen / welcher auch das Corpus Doctrinae einuerleibet / darin die gantze Christliche Lehr auch von den streitigen Artickeln wol vnd richtig erkleret / vnd wieder allerley verfelschung verwaret ist. Vnd haben S. F. G. eben auch auff den 3. Maij / daran sie hernach seliglich eingeschlaffen / die Kirchenordnung vnd Corpus Doctrinae vnterschrieben / vnd damit deutlich dabey zubleiben bezeuget / auch darzu alle jhre Diener / wer sie auch sein / wie S. F. G. eigener beuelch vnd vnderschreibung mitbringt / obligieret vnd verbunden.
Das ist der gröste Schatz / so S. F. G.
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Zitationshilfe: | Sattler, Basilius: Drey Predigten, Gethan bey der Leich vnd Begrebnis, Weilandt Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn, H. Julij, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg. Wolfenbüttel, 1589, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_predigt_1589/107>, abgerufen am 16.02.2025. |