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Sattler, Basilius: Eine Christliche Leichpredigt. Gethan bey der Begrebnis eines Pastoris. Wolfenbüttel, 1597.

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nicht viel gehabt. Denn zugeschweigen / das wol vermutlich / er werde zimlichen Wiederstandt / wie Prediger pflegen / gehabt haben / so gibt die verlesene Histori vns diese nachrichtung / das es jhm so viel die Narung belanget / eben hart vorgestanden / vnnd hab er kaum auß der hand in den Mund gehabt / ja das noch erger ist hinder sich beuten vnnd borgen müssen / das er sich / sein Weib vnnd seine Kinder ernerete. Denn der Text sagt außdrücklich / er sey schüldig gewesen / vnd hab in hauß vnd hoff so viel nicht gehabt / das er hette bezalen können / sonder sey der Man dem er schüldig gewesen / hart darauff gestandlen / weil er sie nicht hat könne außpfenden lassen / denn da war nichts zum besten / er wolte jhre beyde Kinder an stadt der bezalung für leib eigene knechte annemen.

Was das für ein leiden sey / wenn man schüldig ist vnd nicht zu zalen hat / ist nicht außzusprechen. Es frist sich ein Mensch für brot / vnn kan dafür nicht schlaffen. Derwegen Christus in der Fünfften Bitte des Vater vnsers / die Sünde damit vergleichet vnnd schulden nennet. Darumb wol vermuelich / weil dieser gute Man gleichwol ein Mensch gewesen / vnd Fleisch vnd Blut gehabt / es werde jhn solches nicht weinig bekümmert haben.

Aber da bey bleibt es nicht / sondern wie er sich lange kümmerlich beholffen / vnnd mit Gremen geschlagen / vnd von einem tage in den andern hoffet / er wolle sich einmal herauß wircken / da kombt Gott vnnd gebeut vber jhn / vnnd muß also sein Weib vnnd Kinder / in grosser beschwernis hinder sich verlassen. Welches jhm sonder zweiffel sehr zu hertzen gangen ist. Doch wie alle vmbstend geben / verzagt er nicht / sonder hat das vertrawen zu GOtt / er werde vermög seiner zusag / jhm sein arm Weib vnnd Kinder (die er jhm ohn zweiffel trewlich durch das gebet befohlen) auch nach seinem Todt lassen befolen sein.

nicht viel gehabt. Denn zugeschweigen / das wol vermutlich / er werde zimlichen Wiederstandt / wie Prediger pflegen / gehabt haben / so gibt die verlesene Histori vns diese nachrichtung / das es jhm so viel die Narung belanget / eben hart vorgestanden / vnnd hab er kaum auß der hand in den Mund gehabt / ja das noch erger ist hinder sich beuten vnnd borgen müssen / das er sich / sein Weib vnnd seine Kinder ernerete. Denn der Text sagt außdrücklich / er sey schüldig gewesen / vnd hab in hauß vnd hoff so viel nicht gehabt / das er hette bezalen können / sonder sey der Man dem er schüldig gewesen / hart darauff gestandlen / weil er sie nicht hat könne außpfenden lassen / denn da war nichts zum besten / er wolte jhre beyde Kinder an stadt der bezalung für leib eigene knechte annemen.

Was das für ein leiden sey / wenn man schüldig ist vnd nicht zu zalen hat / ist nicht außzusprechen. Es frist sich ein Mensch für brot / vnn kan dafür nicht schlaffen. Derwegen Christus in der Fünfften Bitte des Vater vnsers / die Sünde damit vergleichet vnnd schulden nennet. Darumb wol vermuelich / weil dieser gute Man gleichwol ein Mensch gewesen / vnd Fleisch vnd Blut gehabt / es werde jhn solches nicht weinig bekümmert haben.

Aber da bey bleibt es nicht / sondern wie er sich lange kümmerlich beholffen / vnnd mit Gremen geschlagen / vnd von einem tage in den andern hoffet / er wolle sich einmal herauß wircken / da kombt Gott vnnd gebeut vber jhn / vnnd muß also sein Weib vnnd Kinder / in grosser beschwernis hinder sich verlassen. Welches jhm sonder zweiffel sehr zu hertzen gangen ist. Doch wie alle vmbstend geben / verzagt er nicht / sonder hat das vertrawen zu GOtt / er werde vermög seiner zusag / jhm sein arm Weib vnnd Kinder (die er jhm ohn zweiffel trewlich durch das gebet befohlen) auch nach seinem Todt lassen befolen sein.

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[0014] nicht viel gehabt. Denn zugeschweigen / das wol vermutlich / er werde zimlichen Wiederstandt / wie Prediger pflegen / gehabt haben / so gibt die verlesene Histori vns diese nachrichtung / das es jhm so viel die Narung belanget / eben hart vorgestanden / vnnd hab er kaum auß der hand in den Mund gehabt / ja das noch erger ist hinder sich beuten vnnd borgen müssen / das er sich / sein Weib vnnd seine Kinder ernerete. Denn der Text sagt außdrücklich / er sey schüldig gewesen / vnd hab in hauß vnd hoff so viel nicht gehabt / das er hette bezalen können / sonder sey der Man dem er schüldig gewesen / hart darauff gestandlen / weil er sie nicht hat könne außpfenden lassen / denn da war nichts zum besten / er wolte jhre beyde Kinder an stadt der bezalung für leib eigene knechte annemen. Was das für ein leiden sey / wenn man schüldig ist vnd nicht zu zalen hat / ist nicht außzusprechen. Es frist sich ein Mensch für brot / vnn kan dafür nicht schlaffen. Derwegen Christus in der Fünfften Bitte des Vater vnsers / die Sünde damit vergleichet vnnd schulden nennet. Darumb wol vermuelich / weil dieser gute Man gleichwol ein Mensch gewesen / vnd Fleisch vnd Blut gehabt / es werde jhn solches nicht weinig bekümmert haben. Aber da bey bleibt es nicht / sondern wie er sich lange kümmerlich beholffen / vnnd mit Gremen geschlagen / vnd von einem tage in den andern hoffet / er wolle sich einmal herauß wircken / da kombt Gott vnnd gebeut vber jhn / vnnd muß also sein Weib vnnd Kinder / in grosser beschwernis hinder sich verlassen. Welches jhm sonder zweiffel sehr zu hertzen gangen ist. Doch wie alle vmbstend geben / verzagt er nicht / sonder hat das vertrawen zu GOtt / er werde vermög seiner zusag / jhm sein arm Weib vnnd Kinder (die er jhm ohn zweiffel trewlich durch das gebet befohlen) auch nach seinem Todt lassen befolen sein.

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Zitationshilfe: Sattler, Basilius: Eine Christliche Leichpredigt. Gethan bey der Begrebnis eines Pastoris. Wolfenbüttel, 1597, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_leichpredigt_1597/14>, abgerufen am 25.11.2024.