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Sattler, Basilius: Auslegung der Histori von der Erklerung Christi. Helmstedt, 1582.

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selbst angehört / wie gantz Christlich sie aus diesem Jamerthal abgescheiden. Dann sie da / wie mich Herr Johan selber verstendiget / jren Glauben richtig bekennet / vnd Zeichen rechtschaffner warer Buss vnd Glaubens von sich gegeben / in der kranckheit vnd sonsten auch offtmals das heilige Abendmal Christi / das ist / sein waren Leib vnd Blut / zu sterckung jres Glaubens empfangen / Gott vleissig vnd verstendlich angeruffen / jm in jrem schmertzen gedültig ausgehalten / jren Kindern vnd sonderlich der Eltesten Tochter / Agnesen Lorberns / so nun für den andern zu jrem verstand gekomen / viel schöner lehr vnd warnung gegeben / vnd bis an den todt getrew vnd bestendig geblieben. Welches dann gewisse Merckzeichen vnd Zeugnis sind eines rechtschaffnen vnuerfelschten Glaubens / derwegen wir auff jre Person / gemelte schöne Trostsprüch von ewiger Seligkeit / deren die seliglich sterben / billich ziehen / vnd vns jres jetzigen zustandts wegen nicht bekümmern / sonder viel mehr von hertzen frewen sollen.

DIeweil nun dieses / nemlich das wir wissen / das Gott den Todten / oder vielmehr denen / die durch Christum entschlaffen / ein ewiges Leben geben wird / wenn vns Gott die vnsern nimpt / auch wenn wir selber viel leiden / vnd entlich sterben müssen / vnser bester vnd fürnembster trost ist / Als hab Ewer Ehrw. ich diese Predigt / welche ich am 27. Sontag nach Trinitatis dieses verschienenen 1581. Jahrs allhier zu Helmstet gethan / zuschicken wöllen / verhoffende / es werde dieselbe Ewer Ehrw. in jrem schweren Creutz / durch Gottes gnad / trost vnd erquickung geben / auch andern betrübten Her-

selbst angehört / wie gantz Christlich sie aus diesem Jamerthal abgescheiden. Dann sie da / wie mich Herr Johan selber verstendiget / jren Glauben richtig bekennet / vnd Zeichen rechtschaffner warer Buss vnd Glaubens von sich gegeben / in der kranckheit vnd sonsten auch offtmals das heilige Abendmal Christi / das ist / sein waren Leib vnd Blut / zu sterckung jres Glaubens empfangen / Gott vleissig vnd verstendlich angeruffen / jm in jrem schmertzen gedültig ausgehalten / jren Kindern vnd sonderlich der Eltesten Tochter / Agnesen Lorberns / so nun für den andern zu jrem verstand gekomen / viel schöner lehr vnd warnung gegeben / vnd bis an den todt getrew vnd bestendig geblieben. Welches dann gewisse Merckzeichen vnd Zeugnis sind eines rechtschaffnen vnuerfelschten Glaubens / derwegen wir auff jre Person / gemelte schöne Trostsprüch von ewiger Seligkeit / deren die seliglich sterben / billich ziehen / vnd vns jres jetzigen zustandts wegen nicht bekümmern / sonder viel mehr von hertzen frewen sollen.

DIeweil nun dieses / nemlich das wir wissen / das Gott den Todten / oder vielmehr denen / die durch Christum entschlaffen / ein ewiges Leben geben wird / wenn vns Gott die vnsern nimpt / auch wenn wir selber viel leiden / vnd entlich sterben müssen / vnser bester vnd fürnembster trost ist / Als hab Ewer Ehrw. ich diese Predigt / welche ich am 27. Sontag nach Trinitatis dieses verschienenen 1581. Jahrs allhier zu Helmstet gethan / zuschicken wöllen / verhoffende / es werde dieselbe Ewer Ehrw. in jrem schweren Creutz / durch Gottes gnad / trost vnd erquickung geben / auch andern betrübten Her-

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selbst angehört / wie gantz Christlich sie aus diesem Jamerthal abgescheiden. Dann sie da / wie mich Herr Johan selber verstendiget / jren Glauben richtig bekennet / vnd Zeichen rechtschaffner warer Buss vnd Glaubens von sich gegeben / in der kranckheit vnd sonsten auch offtmals das heilige Abendmal Christi / das ist / sein waren Leib vnd Blut / zu sterckung jres Glaubens empfangen / Gott vleissig vnd verstendlich angeruffen / jm in jrem schmertzen gedültig ausgehalten / jren Kindern vnd sonderlich der Eltesten Tochter / Agnesen Lorberns / so nun für den andern zu jrem verstand gekomen / viel schöner lehr vnd warnung gegeben / vnd bis an den todt getrew vnd bestendig geblieben. Welches dann gewisse Merckzeichen vnd Zeugnis sind eines rechtschaffnen vnuerfelschten Glaubens / derwegen wir auff jre Person / gemelte schöne Trostsprüch von ewiger Seligkeit / deren die seliglich sterben / billich ziehen / vnd vns jres jetzigen zustandts wegen nicht bekümmern / sonder viel mehr von hertzen frewen sollen.</p>
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[0010] selbst angehört / wie gantz Christlich sie aus diesem Jamerthal abgescheiden. Dann sie da / wie mich Herr Johan selber verstendiget / jren Glauben richtig bekennet / vnd Zeichen rechtschaffner warer Buss vnd Glaubens von sich gegeben / in der kranckheit vnd sonsten auch offtmals das heilige Abendmal Christi / das ist / sein waren Leib vnd Blut / zu sterckung jres Glaubens empfangen / Gott vleissig vnd verstendlich angeruffen / jm in jrem schmertzen gedültig ausgehalten / jren Kindern vnd sonderlich der Eltesten Tochter / Agnesen Lorberns / so nun für den andern zu jrem verstand gekomen / viel schöner lehr vnd warnung gegeben / vnd bis an den todt getrew vnd bestendig geblieben. Welches dann gewisse Merckzeichen vnd Zeugnis sind eines rechtschaffnen vnuerfelschten Glaubens / derwegen wir auff jre Person / gemelte schöne Trostsprüch von ewiger Seligkeit / deren die seliglich sterben / billich ziehen / vnd vns jres jetzigen zustandts wegen nicht bekümmern / sonder viel mehr von hertzen frewen sollen. DIeweil nun dieses / nemlich das wir wissen / das Gott den Todten / oder vielmehr denen / die durch Christum entschlaffen / ein ewiges Leben geben wird / wenn vns Gott die vnsern nimpt / auch wenn wir selber viel leiden / vnd entlich sterben müssen / vnser bester vnd fürnembster trost ist / Als hab Ewer Ehrw. ich diese Predigt / welche ich am 27. Sontag nach Trinitatis dieses verschienenen 1581. Jahrs allhier zu Helmstet gethan / zuschicken wöllen / verhoffende / es werde dieselbe Ewer Ehrw. in jrem schweren Creutz / durch Gottes gnad / trost vnd erquickung geben / auch andern betrübten Her-

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Zitationshilfe: Sattler, Basilius: Auslegung der Histori von der Erklerung Christi. Helmstedt, 1582, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_auslegung_1582/10>, abgerufen am 21.11.2024.