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Samter, Heinrich: Das Reich der Erfindungen. Berlin, 1896.

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Die von Zugtieren bewegten Fahrzeuge.
durch das Nachrichtenwesen eines jeden der zahlreichen Ländchen, aus
welchen das damalige heilige römische Reich deutscher Nation zusammen-
gesetzt war. Ein jedes derselben hatte seine eigenen Botenposten, einen
durchgehenden Verkehr durch mehrere solcher Ländchen, also z. B. von
Wien nach Stuttgart gab es nicht. Von einer ordnungsmäßigen
Beförderung von Personen verlautbarte überhaupt nichts.

Es war im Jahre 1516, als Maximilian I. dem an seinem Hofe
lebenden Francesco de Tassis, genannt Torriani, die kostenfreie Be-
förderung von Briefen von Wien nach den Niederlanden übertrug,
mit der Maßgabe, daß jenem, sowie dessen Nachkommen der aus-
schließliche Besitz und die gesamten Einkünfte der neuen Verkehrs-
anstalt zufallen sollten. Dieses Privilegium hatte der Kaiser kurzer
Hand erteilt, ohne zuvor die Genehmigung der einzelnen Fürsten
und Reichsstände, durch deren Gebiete die reitenden Boten Torrianis
passieren mußten, einzuholen. Infolgedessen hatte dieser erste Beginn
eines durchgehenden Postverkehrs viel Anfechtung von seiten der einzelnen
Fürstentümer und Ländchen zu erleiden. Allmählich aber erweiterte
die Familie Taxis ihre Postkurse und nachdem sie bereits früher unter
dem Namen der Herren von Thurn und Taxis naturalisiert war,
erhielt im Jahre 1595 Leonhard von Taxis die Würde eines General-
Postmeisters, sowie den Besitz der Postgerechtsamen in sämtlichen
Ländern des habsburgischen Kaiserhauses. Im Laufe der Zeit haben
verschiedene Länder, unter denen in erster Linie Kur-Brandenburg zu
nennen ist, ihre Posten in eigene Verwaltung genommen; immerhin
aber gebührt der Familie Thurn und Taxis das große Verdienst, in
Deutschland einen geordneten Postdienst eingeführt und bis in unsere
Tage durchgeführt zu haben.

Ein besonderes Verdienst der Taxisschen Postverwaltung besteht
darin, daß sie an Stelle der früher benutzten sogenannten Hauderer-
wagen, der öffentlichen Landkutschen, welche bunt durcheinander lebendige
und tote Fracht in höchst mangelhaften Fuhrwerken beförderten, die
Postkutschen einführte. Die erste derselben kursierte im Jahre 1690
zwischen Frankfurt a. M. und Nürnberg. Jedoch auch in Branden-
burg ging man mit der Schaffung einer regelrechten, vom Staate
betriebenen Personenbeförderung energisch vor. Zu erwähnen ist hier
die vom Jahre 1754 ab zwischen Berlin und Potsdam täglich, zunächst
einmal, später zweimal, verkehrende Journaliere, welche die 26 Kilometer
betragende Entfernung in vier Stunden zurücklegte. Ganz besondere
Verdienste um die Hebung der Personenbeförderung hat sich der Minister
Ludwigs XVI, Turgot, erworben. Er schuf im Jahre 1791 die nach
ihm benannten Turgotinen; vergl. Fig. 404. Dieselben wiesen insofern
gegen früher einen wesentlichen Fortschritt auf, als sie auch bei Nacht
fuhren; sie legten im Durchschnitt 4 Kilometer in jeder Stunde zurück.

Diese Turgotine ist das Vorbild der guten, alten, gelben Post-
kutsche gewesen, die noch jetzt in den entlegenen Gegenden den geregelten

Die von Zugtieren bewegten Fahrzeuge.
durch das Nachrichtenweſen eines jeden der zahlreichen Ländchen, aus
welchen das damalige heilige römiſche Reich deutſcher Nation zuſammen-
geſetzt war. Ein jedes derſelben hatte ſeine eigenen Botenpoſten, einen
durchgehenden Verkehr durch mehrere ſolcher Ländchen, alſo z. B. von
Wien nach Stuttgart gab es nicht. Von einer ordnungsmäßigen
Beförderung von Perſonen verlautbarte überhaupt nichts.

Es war im Jahre 1516, als Maximilian I. dem an ſeinem Hofe
lebenden Francesco de Taſſis, genannt Torriani, die koſtenfreie Be-
förderung von Briefen von Wien nach den Niederlanden übertrug,
mit der Maßgabe, daß jenem, ſowie deſſen Nachkommen der aus-
ſchließliche Beſitz und die geſamten Einkünfte der neuen Verkehrs-
anſtalt zufallen ſollten. Dieſes Privilegium hatte der Kaiſer kurzer
Hand erteilt, ohne zuvor die Genehmigung der einzelnen Fürſten
und Reichsſtände, durch deren Gebiete die reitenden Boten Torrianis
paſſieren mußten, einzuholen. Infolgedeſſen hatte dieſer erſte Beginn
eines durchgehenden Poſtverkehrs viel Anfechtung von ſeiten der einzelnen
Fürſtentümer und Ländchen zu erleiden. Allmählich aber erweiterte
die Familie Taxis ihre Poſtkurſe und nachdem ſie bereits früher unter
dem Namen der Herren von Thurn und Taxis naturaliſiert war,
erhielt im Jahre 1595 Leonhard von Taxis die Würde eines General-
Poſtmeiſters, ſowie den Beſitz der Poſtgerechtſamen in ſämtlichen
Ländern des habsburgiſchen Kaiſerhauſes. Im Laufe der Zeit haben
verſchiedene Länder, unter denen in erſter Linie Kur-Brandenburg zu
nennen iſt, ihre Poſten in eigene Verwaltung genommen; immerhin
aber gebührt der Familie Thurn und Taxis das große Verdienſt, in
Deutſchland einen geordneten Poſtdienſt eingeführt und bis in unſere
Tage durchgeführt zu haben.

Ein beſonderes Verdienſt der Taxisſchen Poſtverwaltung beſteht
darin, daß ſie an Stelle der früher benutzten ſogenannten Hauderer-
wagen, der öffentlichen Landkutſchen, welche bunt durcheinander lebendige
und tote Fracht in höchſt mangelhaften Fuhrwerken beförderten, die
Poſtkutſchen einführte. Die erſte derſelben kurſierte im Jahre 1690
zwiſchen Frankfurt a. M. und Nürnberg. Jedoch auch in Branden-
burg ging man mit der Schaffung einer regelrechten, vom Staate
betriebenen Perſonenbeförderung energiſch vor. Zu erwähnen iſt hier
die vom Jahre 1754 ab zwiſchen Berlin und Potsdam täglich, zunächſt
einmal, ſpäter zweimal, verkehrende Journalière, welche die 26 Kilometer
betragende Entfernung in vier Stunden zurücklegte. Ganz beſondere
Verdienſte um die Hebung der Perſonenbeförderung hat ſich der Miniſter
Ludwigs XVI, Turgot, erworben. Er ſchuf im Jahre 1791 die nach
ihm benannten Turgotinen; vergl. Fig. 404. Dieſelben wieſen inſofern
gegen früher einen weſentlichen Fortſchritt auf, als ſie auch bei Nacht
fuhren; ſie legten im Durchſchnitt 4 Kilometer in jeder Stunde zurück.

Dieſe Turgotine iſt das Vorbild der guten, alten, gelben Poſt-
kutſche geweſen, die noch jetzt in den entlegenen Gegenden den geregelten

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[729/0747] Die von Zugtieren bewegten Fahrzeuge. durch das Nachrichtenweſen eines jeden der zahlreichen Ländchen, aus welchen das damalige heilige römiſche Reich deutſcher Nation zuſammen- geſetzt war. Ein jedes derſelben hatte ſeine eigenen Botenpoſten, einen durchgehenden Verkehr durch mehrere ſolcher Ländchen, alſo z. B. von Wien nach Stuttgart gab es nicht. Von einer ordnungsmäßigen Beförderung von Perſonen verlautbarte überhaupt nichts. Es war im Jahre 1516, als Maximilian I. dem an ſeinem Hofe lebenden Francesco de Taſſis, genannt Torriani, die koſtenfreie Be- förderung von Briefen von Wien nach den Niederlanden übertrug, mit der Maßgabe, daß jenem, ſowie deſſen Nachkommen der aus- ſchließliche Beſitz und die geſamten Einkünfte der neuen Verkehrs- anſtalt zufallen ſollten. Dieſes Privilegium hatte der Kaiſer kurzer Hand erteilt, ohne zuvor die Genehmigung der einzelnen Fürſten und Reichsſtände, durch deren Gebiete die reitenden Boten Torrianis paſſieren mußten, einzuholen. Infolgedeſſen hatte dieſer erſte Beginn eines durchgehenden Poſtverkehrs viel Anfechtung von ſeiten der einzelnen Fürſtentümer und Ländchen zu erleiden. Allmählich aber erweiterte die Familie Taxis ihre Poſtkurſe und nachdem ſie bereits früher unter dem Namen der Herren von Thurn und Taxis naturaliſiert war, erhielt im Jahre 1595 Leonhard von Taxis die Würde eines General- Poſtmeiſters, ſowie den Beſitz der Poſtgerechtſamen in ſämtlichen Ländern des habsburgiſchen Kaiſerhauſes. Im Laufe der Zeit haben verſchiedene Länder, unter denen in erſter Linie Kur-Brandenburg zu nennen iſt, ihre Poſten in eigene Verwaltung genommen; immerhin aber gebührt der Familie Thurn und Taxis das große Verdienſt, in Deutſchland einen geordneten Poſtdienſt eingeführt und bis in unſere Tage durchgeführt zu haben. Ein beſonderes Verdienſt der Taxisſchen Poſtverwaltung beſteht darin, daß ſie an Stelle der früher benutzten ſogenannten Hauderer- wagen, der öffentlichen Landkutſchen, welche bunt durcheinander lebendige und tote Fracht in höchſt mangelhaften Fuhrwerken beförderten, die Poſtkutſchen einführte. Die erſte derſelben kurſierte im Jahre 1690 zwiſchen Frankfurt a. M. und Nürnberg. Jedoch auch in Branden- burg ging man mit der Schaffung einer regelrechten, vom Staate betriebenen Perſonenbeförderung energiſch vor. Zu erwähnen iſt hier die vom Jahre 1754 ab zwiſchen Berlin und Potsdam täglich, zunächſt einmal, ſpäter zweimal, verkehrende Journalière, welche die 26 Kilometer betragende Entfernung in vier Stunden zurücklegte. Ganz beſondere Verdienſte um die Hebung der Perſonenbeförderung hat ſich der Miniſter Ludwigs XVI, Turgot, erworben. Er ſchuf im Jahre 1791 die nach ihm benannten Turgotinen; vergl. Fig. 404. Dieſelben wieſen inſofern gegen früher einen weſentlichen Fortſchritt auf, als ſie auch bei Nacht fuhren; ſie legten im Durchſchnitt 4 Kilometer in jeder Stunde zurück. Dieſe Turgotine iſt das Vorbild der guten, alten, gelben Poſt- kutſche geweſen, die noch jetzt in den entlegenen Gegenden den geregelten

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Zitationshilfe: Samter, Heinrich: Das Reich der Erfindungen. Berlin, 1896, S. 729. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/samter_erfindungen_1896/747>, abgerufen am 22.11.2024.