Saar, Johann Jacob: Ost-Indianische Funfzehen-Jährige Kriegs-Dienste. Nürnberg, 1672.Schilling / unsers Gelds ungefehr drey Batzen : Folgends den 30. Nov. nacher Seeland / in die Hauptstadt Middelburg verschickt worden / woselbst zwey grosse Schiff schon Segel-fertig lagen / grad auf Ost-Indien zu gehen / das erste genannt das Hof von Seeland / welches fünfhundert funfzig Last / jede Last zu dreissigGehet in Seeland zu Schiff / auf das Schiff Middelburg. Centnern gerechnet / und bey sechs und dreissig Stuck / Eiserne und Messinge / hielte. Das andere / auch von so viel Last / genannt von der Stadt / worvor es lag / Middelburg / auf welches Ich von meinen Herren Principaln gecommandiret wurde / daß in denen beyden Schiffen auf die neun hundert Seelen / groß und klein / Soldaten / und Schiffgesellen / waren. Ehe man aus Holland / oder Seeland / nacher Indien segelt / wird eine General-Musterung angestellet / wann man zu Schiff gehet / und Jedwedem / pahr / zwey Monat-Sold gereichet / nach dem Er ein Officium hat. Die volle Besoldung aber gehet nicht eher an / biß man die Tonnen passiret ist / die eine Meile in der See ligen / von welchen an die Compagnia gehalten ist die Gages zu liefern / und die zwey Monat-Sold zu lassen / es gehe gleich die Flotte fort / oder werde durch Contrari-Wind wieder zuruck geschlagen; wie es dann wohl geschehen ist / daß Sie nicht nur in den Hafen lauffen müssen : sondern / wann solcher Wind angehalten hat/ oder zu starcken Winters-Zeiten zugefrohren ist / manche Schiffe gar wieder abgedancket worden sind / um die Unkosten zu erleichtern / die täglich mächtig hoch lauffen. Ist aber der Wind gut / und die Flotte ein Tag zwey / oder drey / in der See passiret / werden Jedwederm / Er sey groß oder klein / auf dem Schiff / fünf Holländische Käse von der Compagnia auf die Reise verehret / worauf alles Volck / was Schiff- und Soldaten-Dienst hat / (ausgenommen die Jungen / die das Schiff reinigen / und derer / die der Hühner / und Schwein / warten / welche frey von aller Wacht sind) Officiers, und gemeine Knechte / Soldaten / und Schiffgesellen / oben auf das Schiff kommen muß / allwo es in drey Theil / oder so genannte Quartir, vertheilt wird / daß ein Jeder wissen kan / wo Er zu der Zeit der Noth Sein Devoir thun / un[d] in dem Schiff Sich finden lassen solle. Der erste Theil des Volcks wird genennt das Princen-Quartir : Der andere / Graf Moritz Quartir : Der dritte / Graf Ernst Quartir, und werden alle Namen derer / die in das / oder jenes / Quartir oder Compagnia commandiret sind / auf besondere drey Tafeln beschrieben und aufgehencket / daß ein Jeder wissen kann / wohin Er gehöre / und wo Er anzutreffen sey / und wann Ihn die Wacht treffe. Das Princen-Quartir hat im Anfang die erste Wacht / wie mans denn auch die erste Wacht tituliret. Das Graf Moritz Quartir hat die andere Wacht / sonst die Hunde-Wacht tituliret. Das Graf Ernstens Quartir nennet man die Tag-Wacht / und wäret jeglichen Quartirs, oder / so zu nennen / Compagnia-Wacht auf die vier Stund / die werden aber nach und nach verändert / wie Jedwedere die Ordnung trifft / hinter und vor sich. Man führt auch Glocken auf den Schiffen / da man mit leuten / oder anschlagen kann / und wird einmahl geleutet / so bald die erste Wacht aufgesetzt wird / zu welcher Zeit der Provoß bey dem grossen Mastbaum die Wacht ausruffet / und bey Straff verbeut / Sich nicht truncken zu trincken. Nicht weniger hat man Sand-Uhren zu halben Stunden groß / die so wohl / wer von den Soldaten auf der Wacht stehet : als welcher von den Schiffsgesellen am Ruder sitzet / auf dem Schiff sehen kann / und wann ein Schilling / unsers Gelds ungefehr drey Batzen : Folgends den 30. Nov. nacher Seeland / in die Hauptstadt Middelburg verschickt worden / woselbst zwey grosse Schiff schon Segel-fertig lagen / grad auf Ost-Indien zu gehen / das erste genannt das Hof von Seeland / welches fünfhundert funfzig Last / jede Last zu dreissigGehet in Seeland zu Schiff / auf das Schiff Middelburg. Centnern gerechnet / und bey sechs und dreissig Stuck / Eiserne und Messinge / hielte. Das andere / auch von so viel Last / genannt von der Stadt / worvor es lag / Middelburg / auf welches Ich von meinen Herren Principaln gecommandiret wurde / daß in denen beyden Schiffen auf die neun hundert Seelen / groß und klein / Soldaten / und Schiffgesellen / waren. Ehe man aus Holland / oder Seeland / nacher Indien segelt / wird eine General-Musterung angestellet / wann man zu Schiff gehet / und Jedwedem / pahr / zwey Monat-Sold gereichet / nach dem Er ein Officium hat. Die volle Besoldung aber gehet nicht eher an / biß man die Tonnen passiret ist / die eine Meile in der See ligen / von welchen an die Compagnia gehalten ist die Gages zu liefern / und die zwey Monat-Sold zu lassen / es gehe gleich die Flotte fort / oder werde durch Contrari-Wind wieder zuruck geschlagen; wie es dann wohl geschehen ist / daß Sie nicht nur in den Hafen lauffen müssen : sondern / wann solcher Wind angehalten hat/ oder zu starcken Winters-Zeiten zugefrohren ist / manche Schiffe gar wieder abgedancket worden sind / um die Unkosten zu erleichtern / die täglich mächtig hoch lauffen. Ist aber der Wind gut / und die Flotte ein Tag zwey / oder drey / in der See passiret / werden Jedwederm / Er sey groß oder klein / auf dem Schiff / fünf Holländische Käse von der Compagnia auf die Reise verehret / worauf alles Volck / was Schiff- und Soldaten-Dienst hat / (ausgenommen die Jungen / die das Schiff reinigen / und derer / die der Hühner / und Schwein / warten / welche frey von aller Wacht sind) Officiers, und gemeine Knechte / Soldaten / und Schiffgesellen / oben auf das Schiff kommen muß / allwo es in drey Theil / oder so genannte Quartir, vertheilt wird / daß ein Jeder wissen kan / wo Er zu der Zeit der Noth Sein Devoir thun / un[d] in dem Schiff Sich finden lassen solle. Der erste Theil des Volcks wird genennt das Princen-Quartir : Der andere / Graf Moritz Quartir : Der dritte / Graf Ernst Quartir, und werden alle Namen derer / die in das / oder jenes / Quartir oder Compagnia commandiret sind / auf besondere drey Tafeln beschrieben und aufgehencket / daß ein Jeder wissen kann / wohin Er gehöre / und wo Er anzutreffen sey / und wann Ihn die Wacht treffe. Das Princen-Quartir hat im Anfang die erste Wacht / wie mans denn auch die erste Wacht tituliret. Das Graf Moritz Quartir hat die andere Wacht / sonst die Hunde-Wacht tituliret. Das Graf Ernstens Quartir nennet man die Tag-Wacht / und wäret jeglichen Quartirs, oder / so zu nennen / Compagnia-Wacht auf die vier Stund / die werden aber nach und nach verändert / wie Jedwedere die Ordnung trifft / hinter und vor sich. Man führt auch Glocken auf den Schiffen / da man mit leuten / oder anschlagen kann / und wird einmahl geleutet / so bald die erste Wacht aufgesetzt wird / zu welcher Zeit der Provoß bey dem grossen Mastbaum die Wacht ausruffet / und bey Straff verbeut / Sich nicht truncken zu trincken. Nicht weniger hat man Sand-Uhren zu halben Stunden groß / die so wohl / wer von den Soldaten auf der Wacht stehet : als welcher von den Schiffsgesellen am Ruder sitzet / auf dem Schiff sehen kann / und wann ein <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0014" n="2"/> Schilling / unsers Gelds ungefehr drey Batzen : Folgends den 30. 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Schilling / unsers Gelds ungefehr drey Batzen : Folgends den 30. Nov. nacher Seeland / in die Hauptstadt Middelburg verschickt worden / woselbst zwey grosse Schiff schon Segel-fertig lagen / grad auf Ost-Indien zu gehen / das erste genannt das Hof von Seeland / welches fünfhundert funfzig Last / jede Last zu dreissig Centnern gerechnet / und bey sechs und dreissig Stuck / Eiserne und Messinge / hielte. Das andere / auch von so viel Last / genannt von der Stadt / worvor es lag / Middelburg / auf welches Ich von meinen Herren Principaln gecommandiret wurde / daß in denen beyden Schiffen auf die neun hundert Seelen / groß und klein / Soldaten / und Schiffgesellen / waren.
Gehet in Seeland zu Schiff / auf das Schiff Middelburg. Ehe man aus Holland / oder Seeland / nacher Indien segelt / wird eine General-Musterung angestellet / wann man zu Schiff gehet / und Jedwedem / pahr / zwey Monat-Sold gereichet / nach dem Er ein Officium hat. Die volle Besoldung aber gehet nicht eher an / biß man die Tonnen passiret ist / die eine Meile in der See ligen / von welchen an die Compagnia gehalten ist die Gages zu liefern / und die zwey Monat-Sold zu lassen / es gehe gleich die Flotte fort / oder werde durch Contrari-Wind wieder zuruck geschlagen; wie es dann wohl geschehen ist / daß Sie nicht nur in den Hafen lauffen müssen : sondern / wann solcher Wind angehalten hat/ oder zu starcken Winters-Zeiten zugefrohren ist / manche Schiffe gar wieder abgedancket worden sind / um die Unkosten zu erleichtern / die täglich mächtig hoch lauffen.
Ist aber der Wind gut / und die Flotte ein Tag zwey / oder drey / in der See passiret / werden Jedwederm / Er sey groß oder klein / auf dem Schiff / fünf Holländische Käse von der Compagnia auf die Reise verehret / worauf alles Volck / was Schiff- und Soldaten-Dienst hat / (ausgenommen die Jungen / die das Schiff reinigen / und derer / die der Hühner / und Schwein / warten / welche frey von aller Wacht sind) Officiers, und gemeine Knechte / Soldaten / und Schiffgesellen / oben auf das Schiff kommen muß / allwo es in drey Theil / oder so genannte Quartir, vertheilt wird / daß ein Jeder wissen kan / wo Er zu der Zeit der Noth Sein Devoir thun / un[d] in dem Schiff Sich finden lassen solle. Der erste Theil des Volcks wird genennt das Princen-Quartir : Der andere / Graf Moritz Quartir : Der dritte / Graf Ernst Quartir, und werden alle Namen derer / die in das / oder jenes / Quartir oder Compagnia commandiret sind / auf besondere drey Tafeln beschrieben und aufgehencket / daß ein Jeder wissen kann / wohin Er gehöre / und wo Er anzutreffen sey / und wann Ihn die Wacht treffe. Das Princen-Quartir hat im Anfang die erste Wacht / wie mans denn auch die erste Wacht tituliret. Das Graf Moritz Quartir hat die andere Wacht / sonst die Hunde-Wacht tituliret. Das Graf Ernstens Quartir nennet man die Tag-Wacht / und wäret jeglichen Quartirs, oder / so zu nennen / Compagnia-Wacht auf die vier Stund / die werden aber nach und nach verändert / wie Jedwedere die Ordnung trifft / hinter und vor sich.
Man führt auch Glocken auf den Schiffen / da man mit leuten / oder anschlagen kann / und wird einmahl geleutet / so bald die erste Wacht aufgesetzt wird / zu welcher Zeit der Provoß bey dem grossen Mastbaum die Wacht ausruffet / und bey Straff verbeut / Sich nicht truncken zu trincken.
Nicht weniger hat man Sand-Uhren zu halben Stunden groß / die so wohl / wer von den Soldaten auf der Wacht stehet : als welcher von den Schiffsgesellen am Ruder sitzet / auf dem Schiff sehen kann / und wann ein
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Zitationshilfe: | Saar, Johann Jacob: Ost-Indianische Funfzehen-Jährige Kriegs-Dienste. Nürnberg, 1672, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/saar_kriegsdienste_1672/14>, abgerufen am 16.02.2025. |