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Saar, Johann Jacob: Ost-Indianische Funfzehen-Jährige Kriegs-Dienste. Nürnberg, 1672.

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fürnehmste Herren: item, die Obersten / und Soldaten / mit welchem Er Seinen Stand / und das Königreich / erhalten und beschirmen muß / durch der Weiber Boßheit so geschwind umkamen / und zu Grund giengen / als wolte Er demselbigen Ubel abwehren / so viel es Ihm müglich war. Liesse derohalben ein ausdrückliches Mandat ausgehen / und befahl / daß / so bald der Mann gestorben wäre / und verbrannt solte werden / daß man auch Seine Ehefrau zugleich solte lebendig mit Ihm verbrennen / damit man Ihnen eine Furcht einjagte / auf daß Sie aufhörten / Ihren Männern zu vergeben; Und diß Gesetz wurde anfangs sehr scharff gehalten / und man kunnte daraus wohl so viel abnehmen / daß es nur von wegen der Edelleut / Regenten / und Brahmanes, wäre gegeben worden. In Summa: Mit der Zeit ist eine Gewonheit und Constitution, daraus worden / und also verblieben. Sie halten es noch heuntiges Tags für einen Puncten Ihres Gesetzes / und für eine besondere Ceremoni Ihres Teuflischen Aberglaubens / und thun solches nummehr als freyen und guten Willen / aus Anreitzung Ihrer guter Freund.

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Wie Ichs mit Augen gesehen / will Ich hiermit auch angezeiget haben. Es wurden etliche alte Weiber dazu erkaufft / die vor Ihrer Thür gewaltig schreyen / und weinen / musten / die Hände vor Sich hinauswarts schlugen / Sand aufhuben / und über die Köpfe wurfen / zum Zeichen einer grossen mächtigen Betrübnus. Da nun die Zeit war / daß es fort solte / giengen Ihre Freunde mit einer Gungumma, fast wie einer Heerbaucken / und mit einem Instrument / unsern Schalmeyen gleich. In der Mitte folgte Sie in einem weissen Kleid von Cattun / von dem halben Leib an biß an die Knye / über welches / von den Brüsten an / ein ander durchsichtiges Gewand Ihr Sterb Gewant. wie eine Spinnwebe / roht / und schwartz / durchnehet / angezogen war. An den Händen hatte Sie / wie von Silberdroht gezogene Armbänder /

fürnehmste Herren: item, die Obersten / und Soldaten / mit welchem Er Seinen Stand / und das Königreich / erhalten und beschirmen muß / durch der Weiber Boßheit so geschwind umkamen / und zu Grund giengen / als wolte Er demselbigen Ubel abwehren / so viel es Ihm müglich war. Liesse derohalben ein ausdrückliches Mandat ausgehen / und befahl / daß / so bald der Mann gestorben wäre / und verbrannt solte werden / daß man auch Seine Ehefrau zugleich solte lebendig mit Ihm verbrennen / damit man Ihnen eine Furcht einjagte / auf daß Sie aufhörten / Ihren Männern zu vergeben; Und diß Gesetz wurde anfangs sehr scharff gehalten / und man kunnte daraus wohl so viel abnehmen / daß es nur von wegen der Edelleut / Regenten / und Brahmanes, wäre gegeben worden. In Summa: Mit der Zeit ist eine Gewonheit und Constitution, daraus worden / und also verblieben. Sie halten es noch heuntiges Tags für einen Puncten Ihres Gesetzes / und für eine besondere Ceremoni Ihres Teuflischen Aberglaubens / und thun solches nummehr als freyen und guten Willen / aus Anreitzung Ihrer guter Freund.

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Wie Ichs mit Augen gesehen / will Ich hiermit auch angezeiget haben. Es wurden etliche alte Weiber dazu erkaufft / die vor Ihrer Thür gewaltig schreyen / und weinen / musten / die Hände vor Sich hinauswarts schlugen / Sand aufhuben / und über die Köpfe wurfen / zum Zeichen einer grossen mächtigen Betrübnus. Da nun die Zeit war / daß es fort solte / giengen Ihre Freunde mit einer Gungumma, fast wie einer Heerbaucken / und mit einem Instrument / unsern Schalmeyen gleich. In der Mitte folgte Sie in einem weissen Kleid von Cattun / von dem halben Leib an biß an die Knye / über welches / von den Brüsten an / ein ander durchsichtiges Gewand Ihr Sterb Gewant. wie eine Spinnwebe / roht / und schwartz / durchnehet / angezogen war. An den Händen hatte Sie / wie von Silberdroht gezogene Armbänder /

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[7/0130] fürnehmste Herren: item, die Obersten / und Soldaten / mit welchem Er Seinen Stand / und das Königreich / erhalten und beschirmen muß / durch der Weiber Boßheit so geschwind umkamen / und zu Grund giengen / als wolte Er demselbigen Ubel abwehren / so viel es Ihm müglich war. Liesse derohalben ein ausdrückliches Mandat ausgehen / und befahl / daß / so bald der Mann gestorben wäre / und verbrannt solte werden / daß man auch Seine Ehefrau zugleich solte lebendig mit Ihm verbrennen / damit man Ihnen eine Furcht einjagte / auf daß Sie aufhörten / Ihren Männern zu vergeben; Und diß Gesetz wurde anfangs sehr scharff gehalten / und man kunnte daraus wohl so viel abnehmen / daß es nur von wegen der Edelleut / Regenten / und Brahmanes, wäre gegeben worden. In Summa: Mit der Zeit ist eine Gewonheit und Constitution, daraus worden / und also verblieben. Sie halten es noch heuntiges Tags für einen Puncten Ihres Gesetzes / und für eine besondere Ceremoni Ihres Teuflischen Aberglaubens / und thun solches nummehr als freyen und guten Willen / aus Anreitzung Ihrer guter Freund. [Abbildung] Wie Ichs mit Augen gesehen / will Ich hiermit auch angezeiget haben. Es wurden etliche alte Weiber dazu erkaufft / die vor Ihrer Thür gewaltig schreyen / und weinen / musten / die Hände vor Sich hinauswarts schlugen / Sand aufhuben / und über die Köpfe wurfen / zum Zeichen einer grossen mächtigen Betrübnus. Da nun die Zeit war / daß es fort solte / giengen Ihre Freunde mit einer Gungumma, fast wie einer Heerbaucken / und mit einem Instrument / unsern Schalmeyen gleich. In der Mitte folgte Sie in einem weissen Kleid von Cattun / von dem halben Leib an biß an die Knye / über welches / von den Brüsten an / ein ander durchsichtiges Gewand wie eine Spinnwebe / roht / und schwartz / durchnehet / angezogen war. An den Händen hatte Sie / wie von Silberdroht gezogene Armbänder / Ihr Sterb Gewant.

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Zitationshilfe: Saar, Johann Jacob: Ost-Indianische Funfzehen-Jährige Kriegs-Dienste. Nürnberg, 1672, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/saar_kriegsdienste_1672/130>, abgerufen am 25.11.2024.