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Roux, Wilhelm: Der Kampf der Teile des Organismus. Leipzig, 1881.

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B. Erblichkeit der Wirkungen der functionellen Anpassung.
zu Anfang die Tendenz einer solchen Bewegung mitgetheilt
worden und die Parabel würde sich aus der zickzackförmigen
Falllinie rein herausconstruiren lassen, wenn man den Wider-
stand der bewegten Luft genau abzuziehen vermöchte.

Eine solche gestaltende Componente der Entwicklungs-
geschichte bezeichnet nun das biogenetische Grundgesetz, denn
die Entwickelung der Organismen ist nicht blos eine Hervor-
bildung des Complicirten aus dem Einfachen auf dem geraden
Wege, sondern es kommen Umwege dabei vor, und mancher
gethane Schritt muss wieder zurückgethan werden. Wir er-
innern nur an die bekannten Beispiele der Kiemenspalten und
Kiemenarterien, welche nachträglich wieder zuwachsen müssen,
ebenso an die Chorda dorsalis und an die durchaus überflüssigen
functionslosen Gebilde, den Hirnanhang Hypophysis, und die
Zirbeldrüse. Mit dem Range einer solchen wichtigen, form-
gebenden Componente wird das Gesetz seine dauernde Berech-
tigung haben. Die Grösse seiner erkennbaren Wirkung aber
muss für jedes Stadium der Entwickelungsgeschichte, für jedes
Organ und für jede Thierklasse und Species besonders fest-
gestellt werden.

Schliesslich sei es gestattet, noch einiges Theoretische über
den Grad der Vererbung, über die Verschiedenheit in der
Uebertragung elterlicher Eigenschaften auf das Ei, respective
auf den Samen zu sagen. Die Geschlechtszellen, also die ersten
Fortpflanzungsproducte, sondern sich nach C. Grobben1) und
M. Nussbaum2) schon vor der Bildung der Keimblätter in
dem angelegten neuen Individuum ab. Dies weist auf eine
gewiss hochgradige Selbständigkeit derselben hin, und da sie
schon so früh von ihrem Vater sich absondern, ehe dieser nur
selber zu irgend etwas differenzirt ist, so beweist das, dass

1) Arbeiten aus dem zoolog. Institut in Wien. Bd. II.
2) Archiv für mikrosk. Anatomie. Bd. 18.

B. Erblichkeit der Wirkungen der functionellen Anpassung.
zu Anfang die Tendenz einer solchen Bewegung mitgetheilt
worden und die Parabel würde sich aus der zickzackförmigen
Falllinie rein herausconstruiren lassen, wenn man den Wider-
stand der bewegten Luft genau abzuziehen vermöchte.

Eine solche gestaltende Componente der Entwicklungs-
geschichte bezeichnet nun das biogenetische Grundgesetz, denn
die Entwickelung der Organismen ist nicht blos eine Hervor-
bildung des Complicirten aus dem Einfachen auf dem geraden
Wege, sondern es kommen Umwege dabei vor, und mancher
gethane Schritt muss wieder zurückgethan werden. Wir er-
innern nur an die bekannten Beispiele der Kiemenspalten und
Kiemenarterien, welche nachträglich wieder zuwachsen müssen,
ebenso an die Chorda dorsalis und an die durchaus überflüssigen
functionslosen Gebilde, den Hirnanhang Hypophysis, und die
Zirbeldrüse. Mit dem Range einer solchen wichtigen, form-
gebenden Componente wird das Gesetz seine dauernde Berech-
tigung haben. Die Grösse seiner erkennbaren Wirkung aber
muss für jedes Stadium der Entwickelungsgeschichte, für jedes
Organ und für jede Thierklasse und Species besonders fest-
gestellt werden.

Schliesslich sei es gestattet, noch einiges Theoretische über
den Grad der Vererbung, über die Verschiedenheit in der
Uebertragung elterlicher Eigenschaften auf das Ei, respective
auf den Samen zu sagen. Die Geschlechtszellen, also die ersten
Fortpflanzungsproducte, sondern sich nach C. Grobben1) und
M. Nussbaum2) schon vor der Bildung der Keimblätter in
dem angelegten neuen Individuum ab. Dies weist auf eine
gewiss hochgradige Selbständigkeit derselben hin, und da sie
schon so früh von ihrem Vater sich absondern, ehe dieser nur
selber zu irgend etwas differenzirt ist, so beweist das, dass

1) Arbeiten aus dem zoolog. Institut in Wien. Bd. II.
2) Archiv für mikrosk. Anatomie. Bd. 18.
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[59/0073] B. Erblichkeit der Wirkungen der functionellen Anpassung. zu Anfang die Tendenz einer solchen Bewegung mitgetheilt worden und die Parabel würde sich aus der zickzackförmigen Falllinie rein herausconstruiren lassen, wenn man den Wider- stand der bewegten Luft genau abzuziehen vermöchte. Eine solche gestaltende Componente der Entwicklungs- geschichte bezeichnet nun das biogenetische Grundgesetz, denn die Entwickelung der Organismen ist nicht blos eine Hervor- bildung des Complicirten aus dem Einfachen auf dem geraden Wege, sondern es kommen Umwege dabei vor, und mancher gethane Schritt muss wieder zurückgethan werden. Wir er- innern nur an die bekannten Beispiele der Kiemenspalten und Kiemenarterien, welche nachträglich wieder zuwachsen müssen, ebenso an die Chorda dorsalis und an die durchaus überflüssigen functionslosen Gebilde, den Hirnanhang Hypophysis, und die Zirbeldrüse. Mit dem Range einer solchen wichtigen, form- gebenden Componente wird das Gesetz seine dauernde Berech- tigung haben. Die Grösse seiner erkennbaren Wirkung aber muss für jedes Stadium der Entwickelungsgeschichte, für jedes Organ und für jede Thierklasse und Species besonders fest- gestellt werden. Schliesslich sei es gestattet, noch einiges Theoretische über den Grad der Vererbung, über die Verschiedenheit in der Uebertragung elterlicher Eigenschaften auf das Ei, respective auf den Samen zu sagen. Die Geschlechtszellen, also die ersten Fortpflanzungsproducte, sondern sich nach C. Grobben 1) und M. Nussbaum 2) schon vor der Bildung der Keimblätter in dem angelegten neuen Individuum ab. Dies weist auf eine gewiss hochgradige Selbständigkeit derselben hin, und da sie schon so früh von ihrem Vater sich absondern, ehe dieser nur selber zu irgend etwas differenzirt ist, so beweist das, dass 1) Arbeiten aus dem zoolog. Institut in Wien. Bd. II. 2) Archiv für mikrosk. Anatomie. Bd. 18.

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Zitationshilfe: Roux, Wilhelm: Der Kampf der Teile des Organismus. Leipzig, 1881, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roux_kampf_1881/73>, abgerufen am 27.11.2024.