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Roux, Wilhelm: Der Kampf der Teile des Organismus. Leipzig, 1881.

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B. Erblichkeit der Wirkungen der functionellen Anpassung.
für diese Ausbildung als angeboren angenommen werden muss,
so kann sie nur von Vererbung erworbener, functioneller An-
passung herrühren.

2. Theoretisches über Vererbung und
Entwickelung
.

Nach diesem Thatsächlichen über die Vererbung wollen
wir noch einiges Principielle, Theoretische darüber
anführen.

Zunächst ist auf einen Irrthum hinzuweisen, welcher bei
der Beurtheilung der Erblichkeit von Bildungen oft gemacht
wird. Viele betrachten diejenigen und zwar nur diejenigen
Bildungen als ererbte, welche regelmässig angeboren
werden. Diese Auffassung aber muss nach beiden Richtungen
hin als unrichtig bezeichnet werden. Weder sind alle regel-
mässig angeborenen Bildungen als direct vererbt anzusehen, noch
dürfen alle Bildungen, welche nach der Geburt auftreten, als
nicht vererbte, sondern erworbene gedeutet werden.

Wenn Ersteres richtig wäre, wenn alle angeborenen Bil-
dungen vererbt wären, so würden wir in dem obigen angeführten
Beispiele der angeborenen functionellen Structur der Binde-
gewebshäute und der Arterien einen der besten Beweise für
die Erblichkeit der durch functionelle Anpassung hervorge-
brachten Bildungen haben, und man würde wohl auf die erste
Ueberlegung hin geneigt sein, sie so zu verwenden. Leider
wäre dies incorrect; denn dieser Schluss beruhte alsdann auf
einer nicht richtigen, oberflächlichen Auffassung des Vererbten.

Der Moment der Geburt kann durchaus nicht als eine Grenz-
scheide von Ererbtem und Erworbenem betrachtet werden. Denn
einmal tritt in Wahrheit ein principiell neuer Zustand durch
die Geburt blos für die Athmungs- und Verdauungsorgane ein;
alle anderen Organe wurden schon in der Gebärmutter von

B. Erblichkeit der Wirkungen der functionellen Anpassung.
für diese Ausbildung als angeboren angenommen werden muss,
so kann sie nur von Vererbung erworbener, functioneller An-
passung herrühren.

2. Theoretisches über Vererbung und
Entwickelung
.

Nach diesem Thatsächlichen über die Vererbung wollen
wir noch einiges Principielle, Theoretische darüber
anführen.

Zunächst ist auf einen Irrthum hinzuweisen, welcher bei
der Beurtheilung der Erblichkeit von Bildungen oft gemacht
wird. Viele betrachten diejenigen und zwar nur diejenigen
Bildungen als ererbte, welche regelmässig angeboren
werden. Diese Auffassung aber muss nach beiden Richtungen
hin als unrichtig bezeichnet werden. Weder sind alle regel-
mässig angeborenen Bildungen als direct vererbt anzusehen, noch
dürfen alle Bildungen, welche nach der Geburt auftreten, als
nicht vererbte, sondern erworbene gedeutet werden.

Wenn Ersteres richtig wäre, wenn alle angeborenen Bil-
dungen vererbt wären, so würden wir in dem obigen angeführten
Beispiele der angeborenen functionellen Structur der Binde-
gewebshäute und der Arterien einen der besten Beweise für
die Erblichkeit der durch functionelle Anpassung hervorge-
brachten Bildungen haben, und man würde wohl auf die erste
Ueberlegung hin geneigt sein, sie so zu verwenden. Leider
wäre dies incorrect; denn dieser Schluss beruhte alsdann auf
einer nicht richtigen, oberflächlichen Auffassung des Vererbten.

Der Moment der Geburt kann durchaus nicht als eine Grenz-
scheide von Ererbtem und Erworbenem betrachtet werden. Denn
einmal tritt in Wahrheit ein principiell neuer Zustand durch
die Geburt blos für die Athmungs- und Verdauungsorgane ein;
alle anderen Organe wurden schon in der Gebärmutter von

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[47/0061] B. Erblichkeit der Wirkungen der functionellen Anpassung. für diese Ausbildung als angeboren angenommen werden muss, so kann sie nur von Vererbung erworbener, functioneller An- passung herrühren. 2. Theoretisches über Vererbung und Entwickelung. Nach diesem Thatsächlichen über die Vererbung wollen wir noch einiges Principielle, Theoretische darüber anführen. Zunächst ist auf einen Irrthum hinzuweisen, welcher bei der Beurtheilung der Erblichkeit von Bildungen oft gemacht wird. Viele betrachten diejenigen und zwar nur diejenigen Bildungen als ererbte, welche regelmässig angeboren werden. Diese Auffassung aber muss nach beiden Richtungen hin als unrichtig bezeichnet werden. Weder sind alle regel- mässig angeborenen Bildungen als direct vererbt anzusehen, noch dürfen alle Bildungen, welche nach der Geburt auftreten, als nicht vererbte, sondern erworbene gedeutet werden. Wenn Ersteres richtig wäre, wenn alle angeborenen Bil- dungen vererbt wären, so würden wir in dem obigen angeführten Beispiele der angeborenen functionellen Structur der Binde- gewebshäute und der Arterien einen der besten Beweise für die Erblichkeit der durch functionelle Anpassung hervorge- brachten Bildungen haben, und man würde wohl auf die erste Ueberlegung hin geneigt sein, sie so zu verwenden. Leider wäre dies incorrect; denn dieser Schluss beruhte alsdann auf einer nicht richtigen, oberflächlichen Auffassung des Vererbten. Der Moment der Geburt kann durchaus nicht als eine Grenz- scheide von Ererbtem und Erworbenem betrachtet werden. Denn einmal tritt in Wahrheit ein principiell neuer Zustand durch die Geburt blos für die Athmungs- und Verdauungsorgane ein; alle anderen Organe wurden schon in der Gebärmutter von

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Zitationshilfe: Roux, Wilhelm: Der Kampf der Teile des Organismus. Leipzig, 1881, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roux_kampf_1881/61>, abgerufen am 28.11.2024.