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Roux, Wilhelm: Der Kampf der Teile des Organismus. Leipzig, 1881.

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III. Nachweis der trophischen Wirkung der functionellen Reize.
wachsen müssen, so müssten, soweit es die grösseren von
vasa vasorum (Ernährungsgefässen der Blutgefässe) ernährten
Gefässe angeht, die Wachsthumsgesetze der Organe
in den ersteren, in den vasa vasorum, liegen
; soweit
es aber die vasa vasorum selber und die anderen kleinen Ge-
fässe des Körpers betrifft, welche direct aus dem in ihnen
fliessenden Blute sich nähren, müssten die Wachsthumsgesetze
in den Zellen selber, in denen, welche die Capillarwandung
bilden, liegen; denn diese müssten mehr Nahrung aufnehmen,
stärker wachsen, ehe sie das Gefäss erweitern oder ehe sie
neue Capillaren anlegen könnten. So muss denn in letzter
Instanz doch wieder grössere active Aufnahme der
Nahrung seitens bestimmter Zellen die Entfaltung
im Embryo und im wachsenden Individuum be-
dingen
. Dem entsprechend haben nach H. Fischer1) die
meisten Autoren angegeben, dass bei angeborenem halbseitigen
Riesenwuchs die zuführenden Blutgefässe (Arterien) nicht nach-
weisbar weiter waren als die entsprechenden des normalen
Gliedes der anderen Körperhälfte; auch blieben lang fortgesetzte
Compressionen der Arterien auf der vergrösserten Seite ohne
Erfolg für die Verkleinerung des Gliedes. Es ist also eine
durchaus unberechtigte Vorstellung, die morphologische Differen-
zirung des Organismus, die Ausbildung all der zahllosen Einzel-
formen von ungleicher Vertheilung des Blutes allein ableiten zu
wollen, wenn schon letztere hier und da ein begünstigendes
Moment abgegeben haben mag.

Virchow hat eine ähnliche Ansicht gleichfalls bereits in
seiner Cellularpathologie auf Grund pathologischer Beobach-
tungen vertreten. So sagt er l. c. p. 160: "Wir werden daher
am Ende immer genöthigt, die einzelnen Elemente als die wirk-

1) Deutsches Archiv f. Chirurgie. Bd. 12. p. 35. 1879.
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III. Nachweis der trophischen Wirkung der functionellen Reize.
wachsen müssen, so müssten, soweit es die grösseren von
vasa vasorum (Ernährungsgefässen der Blutgefässe) ernährten
Gefässe angeht, die Wachsthumsgesetze der Organe
in den ersteren, in den vasa vasorum, liegen
; soweit
es aber die vasa vasorum selber und die anderen kleinen Ge-
fässe des Körpers betrifft, welche direct aus dem in ihnen
fliessenden Blute sich nähren, müssten die Wachsthumsgesetze
in den Zellen selber, in denen, welche die Capillarwandung
bilden, liegen; denn diese müssten mehr Nahrung aufnehmen,
stärker wachsen, ehe sie das Gefäss erweitern oder ehe sie
neue Capillaren anlegen könnten. So muss denn in letzter
Instanz doch wieder grössere active Aufnahme der
Nahrung seitens bestimmter Zellen die Entfaltung
im Embryo und im wachsenden Individuum be-
dingen
. Dem entsprechend haben nach H. Fischer1) die
meisten Autoren angegeben, dass bei angeborenem halbseitigen
Riesenwuchs die zuführenden Blutgefässe (Arterien) nicht nach-
weisbar weiter waren als die entsprechenden des normalen
Gliedes der anderen Körperhälfte; auch blieben lang fortgesetzte
Compressionen der Arterien auf der vergrösserten Seite ohne
Erfolg für die Verkleinerung des Gliedes. Es ist also eine
durchaus unberechtigte Vorstellung, die morphologische Differen-
zirung des Organismus, die Ausbildung all der zahllosen Einzel-
formen von ungleicher Vertheilung des Blutes allein ableiten zu
wollen, wenn schon letztere hier und da ein begünstigendes
Moment abgegeben haben mag.

Virchow hat eine ähnliche Ansicht gleichfalls bereits in
seiner Cellularpathologie auf Grund pathologischer Beobach-
tungen vertreten. So sagt er l. c. p. 160: »Wir werden daher
am Ende immer genöthigt, die einzelnen Elemente als die wirk-

1) Deutsches Archiv f. Chirurgie. Bd. 12. p. 35. 1879.
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[147/0161] III. Nachweis der trophischen Wirkung der functionellen Reize. wachsen müssen, so müssten, soweit es die grösseren von vasa vasorum (Ernährungsgefässen der Blutgefässe) ernährten Gefässe angeht, die Wachsthumsgesetze der Organe in den ersteren, in den vasa vasorum, liegen; soweit es aber die vasa vasorum selber und die anderen kleinen Ge- fässe des Körpers betrifft, welche direct aus dem in ihnen fliessenden Blute sich nähren, müssten die Wachsthumsgesetze in den Zellen selber, in denen, welche die Capillarwandung bilden, liegen; denn diese müssten mehr Nahrung aufnehmen, stärker wachsen, ehe sie das Gefäss erweitern oder ehe sie neue Capillaren anlegen könnten. So muss denn in letzter Instanz doch wieder grössere active Aufnahme der Nahrung seitens bestimmter Zellen die Entfaltung im Embryo und im wachsenden Individuum be- dingen. Dem entsprechend haben nach H. Fischer 1) die meisten Autoren angegeben, dass bei angeborenem halbseitigen Riesenwuchs die zuführenden Blutgefässe (Arterien) nicht nach- weisbar weiter waren als die entsprechenden des normalen Gliedes der anderen Körperhälfte; auch blieben lang fortgesetzte Compressionen der Arterien auf der vergrösserten Seite ohne Erfolg für die Verkleinerung des Gliedes. Es ist also eine durchaus unberechtigte Vorstellung, die morphologische Differen- zirung des Organismus, die Ausbildung all der zahllosen Einzel- formen von ungleicher Vertheilung des Blutes allein ableiten zu wollen, wenn schon letztere hier und da ein begünstigendes Moment abgegeben haben mag. Virchow hat eine ähnliche Ansicht gleichfalls bereits in seiner Cellularpathologie auf Grund pathologischer Beobach- tungen vertreten. So sagt er l. c. p. 160: »Wir werden daher am Ende immer genöthigt, die einzelnen Elemente als die wirk- 1) Deutsches Archiv f. Chirurgie. Bd. 12. p. 35. 1879. 10*

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Zitationshilfe: Roux, Wilhelm: Der Kampf der Teile des Organismus. Leipzig, 1881, S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roux_kampf_1881/161>, abgerufen am 23.11.2024.