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[Rotth, Albrecht Christian]: Eylfertiges Bedencken über M. August Hermann Franckens [...] Seine Schutz-Predigt. Halle, 1692.

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dich. Er sage nur/ ob er nicht allen/
auch höflichen Schertz/ alles nur zur
Ergetzligkeit angestelletes Spielen/
alle Lustbarkeiten/ zu gewissen Zeiten
unter guten Freunden angestellte
Musicken/ Zusammenkunfften/ etc.
als sündlich verwirfft/ denn daß er sie
als ein Göttlicher Lehrer soll recom-
mendi
ren/ wird nicht erfodert/ aber
ohne Noth andern ein Gewissen dar-
über zumachen/ wenn sie zu rechter Zeit
und mäßig geschehen/ liegt ihm auch
nicht ob. Was ist aber das anders/
als was er durch die angeführte untüch-
tige ration hat wollen von sich ableh-
nen?

Auff den 65. Blat hebt er an sich zu-
entschuldigen/ und den Auflagen zube-
gegnen; Wobey ich nochmahln wünd-
schen möchte/ daß er allen solchen mit
sattsamen Gründen begegnen könte;

denn

dich. Er sage nur/ ob er nicht allen/
auch höflichen Schertz/ alles nur zur
Ergetzligkeit angestelletes Spielen/
alle Lustbarkeiten/ zu gewissen Zeiten
unter guten Freunden angestellte
Musicken/ Zusammenkunfften/ etc.
als sündlich verwirfft/ denn daß er sie
als ein Göttlicher Lehrer soll recom-
mendi
ren/ wird nicht erfodert/ aber
ohne Noth andern ein Gewissen dar-
über zumachen/ wenn sie zu rechter Zeit
und mäßig geschehen/ liegt ihm auch
nicht ob. Was ist aber das anders/
als was er durch die angeführte untüch-
tige ration hat wollen von sich ableh-
nen?

Auff den 65. Blat hebt er an sich zu-
entschuldigen/ und den Auflagen zube-
gegnen; Wobey ich nochmahln wünd-
schen möchte/ daß er allen solchen mit
sattsamen Gründen begegnen könte;

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[38/0042] dich. Er sage nur/ ob er nicht allen/ auch höflichen Schertz/ alles nur zur Ergetzligkeit angestelletes Spielen/ alle Lustbarkeiten/ zu gewissen Zeiten unter guten Freunden angestellte Musicken/ Zusammenkunfften/ etc. als sündlich verwirfft/ denn daß er sie als ein Göttlicher Lehrer soll recom- mendiren/ wird nicht erfodert/ aber ohne Noth andern ein Gewissen dar- über zumachen/ wenn sie zu rechter Zeit und mäßig geschehen/ liegt ihm auch nicht ob. Was ist aber das anders/ als was er durch die angeführte untüch- tige ration hat wollen von sich ableh- nen? Auff den 65. Blat hebt er an sich zu- entschuldigen/ und den Auflagen zube- gegnen; Wobey ich nochmahln wünd- schen möchte/ daß er allen solchen mit sattsamen Gründen begegnen könte; denn

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Zitationshilfe: [Rotth, Albrecht Christian]: Eylfertiges Bedencken über M. August Hermann Franckens [...] Seine Schutz-Predigt. Halle, 1692, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rotth_bedencken_1692/42>, abgerufen am 27.11.2024.