theilt: Alles was dieses Gedeihen unmittelbar unterstützt dem Waldbau, das aber dem Forstschutz anheimfällt, was in der Beseitigung und Abwehr des diesem Gedeihen Hinderlichen beruht.
Beides zusammen giebt dem aufmerksamen Revierverwalter sattsam zu denken und zu schaffen.
Der Forstschutz gegen Naturereignisse, die sich nur zum Theil voraussehen lassen ist theils eben deshalb, theils weil sie sich wenn vorausgesehen fast nie abwenden lassen auf ein kleines Thätigkeitsbereich ein- geschränkt; ja fast das meiste, was streng genommen Schutzmaßregeln sind und der Lehre von dem Forstschutz zugesellt werden sollte, wird zu anderen Theilen der Forstwissenschaft und zwar ebenfalls zumeist zum Waldbau gezogen. Die zweckmäßige Schlagführung um dem Windbruche und dem Sonnenbrande vorzubeugen haben wir als zu dem Bereich des Wald- baues gehörend kennen gelernt und ist doch recht eigentlich eine Schutz- maßregel. Es ist eben die Forstwissenschaft ein organisch zusammen- hängendes Ganzes, was sich nicht haarscharf zertheilen läßt. Von Natur- ereignissen und klimatischen Einflüssen sind es namentlich die Nachtheile der Hitze und des Frostes, Beschädigungen durch den Wind, Duft, Rohr- reif oder Glatteis, durch Ueberfluthungen, wovor die Waldbestände zu beschützen sind, wozu man auch noch ungünstige Standortsbeschaffenheiten, z. B. Versumpfung, denen abgeholfen werden muß, und Waldbrände zu rechnen hat.
Forsteinrichtung.
Hierüber sagt H. Cotta in seinem oben erwähnten "Grundriß der Forstwissenschaft": "Unter Forsteinrichtung werden die Maßregeln ver- standen, welche man anwendet, um die Behandlung und den Ertrag eines Waldes zu regeln, das Ertragsvermögen desselben zu ermitteln und sich dessen, sowie überhaupt des Zustandes eines Forstes bewußt zu werden und zu bleiben. Forsteinrichtung, Forsttaxation, Forstbetriebsregulirung, Forstschätzung, Forstertragsermittelung werden gewöhnlich als gleichbe- deutend betrachtet."
Jeder Gang durch ein großes Waldrevier zeigt, daß die Lösung dieser Aufgabe in der Art, daß Einheit der Bewirthschaftung und Sicherstellung des Ertrags darin erreicht werde, als eine selbst dem urtheilsfähigsten und
theilt: Alles was dieſes Gedeihen unmittelbar unterſtützt dem Waldbau, das aber dem Forſtſchutz anheimfällt, was in der Beſeitigung und Abwehr des dieſem Gedeihen Hinderlichen beruht.
Beides zuſammen giebt dem aufmerkſamen Revierverwalter ſattſam zu denken und zu ſchaffen.
Der Forſtſchutz gegen Naturereigniſſe, die ſich nur zum Theil vorausſehen laſſen iſt theils eben deshalb, theils weil ſie ſich wenn vorausgeſehen faſt nie abwenden laſſen auf ein kleines Thätigkeitsbereich ein- geſchränkt; ja faſt das meiſte, was ſtreng genommen Schutzmaßregeln ſind und der Lehre von dem Forſtſchutz zugeſellt werden ſollte, wird zu anderen Theilen der Forſtwiſſenſchaft und zwar ebenfalls zumeiſt zum Waldbau gezogen. Die zweckmäßige Schlagführung um dem Windbruche und dem Sonnenbrande vorzubeugen haben wir als zu dem Bereich des Wald- baues gehörend kennen gelernt und iſt doch recht eigentlich eine Schutz- maßregel. Es iſt eben die Forſtwiſſenſchaft ein organiſch zuſammen- hängendes Ganzes, was ſich nicht haarſcharf zertheilen läßt. Von Natur- ereigniſſen und klimatiſchen Einflüſſen ſind es namentlich die Nachtheile der Hitze und des Froſtes, Beſchädigungen durch den Wind, Duft, Rohr- reif oder Glatteis, durch Ueberfluthungen, wovor die Waldbeſtände zu beſchützen ſind, wozu man auch noch ungünſtige Standortsbeſchaffenheiten, z. B. Verſumpfung, denen abgeholfen werden muß, und Waldbrände zu rechnen hat.
Forſteinrichtung.
Hierüber ſagt H. Cotta in ſeinem oben erwähnten „Grundriß der Forſtwiſſenſchaft“: „Unter Forſteinrichtung werden die Maßregeln ver- ſtanden, welche man anwendet, um die Behandlung und den Ertrag eines Waldes zu regeln, das Ertragsvermögen deſſelben zu ermitteln und ſich deſſen, ſowie überhaupt des Zuſtandes eines Forſtes bewußt zu werden und zu bleiben. Forſteinrichtung, Forſttaxation, Forſtbetriebsregulirung, Forſtſchätzung, Forſtertragsermittelung werden gewöhnlich als gleichbe- deutend betrachtet.“
Jeder Gang durch ein großes Waldrevier zeigt, daß die Löſung dieſer Aufgabe in der Art, daß Einheit der Bewirthſchaftung und Sicherſtellung des Ertrags darin erreicht werde, als eine ſelbſt dem urtheilsfähigſten und
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0661"n="605"/>
theilt: Alles was dieſes Gedeihen unmittelbar unterſtützt dem Waldbau,<lb/>
das aber dem Forſtſchutz anheimfällt, was in der Beſeitigung und Abwehr<lb/>
des dieſem Gedeihen Hinderlichen beruht.</p><lb/><p>Beides zuſammen giebt dem aufmerkſamen Revierverwalter ſattſam<lb/>
zu denken und zu ſchaffen.</p><lb/><p><hirendition="#g">Der Forſtſchutz gegen Naturereigniſſe</hi>, die ſich nur zum<lb/>
Theil vorausſehen laſſen iſt theils eben deshalb, theils weil ſie ſich wenn<lb/>
vorausgeſehen faſt nie abwenden laſſen auf ein kleines Thätigkeitsbereich ein-<lb/>
geſchränkt; ja faſt das meiſte, was ſtreng genommen Schutzmaßregeln ſind<lb/>
und der Lehre von dem Forſtſchutz zugeſellt werden ſollte, wird zu anderen<lb/>
Theilen der Forſtwiſſenſchaft und zwar ebenfalls zumeiſt zum Waldbau<lb/>
gezogen. Die zweckmäßige Schlagführung um dem Windbruche und dem<lb/>
Sonnenbrande vorzubeugen haben wir als zu dem Bereich des Wald-<lb/>
baues gehörend kennen gelernt und iſt doch recht eigentlich eine Schutz-<lb/>
maßregel. Es iſt eben die Forſtwiſſenſchaft ein organiſch zuſammen-<lb/>
hängendes Ganzes, was ſich nicht haarſcharf zertheilen läßt. Von Natur-<lb/>
ereigniſſen und klimatiſchen Einflüſſen ſind es namentlich die Nachtheile<lb/>
der Hitze und des Froſtes, Beſchädigungen durch den Wind, Duft, Rohr-<lb/>
reif oder Glatteis, durch Ueberfluthungen, wovor die Waldbeſtände zu<lb/>
beſchützen ſind, wozu man auch noch ungünſtige Standortsbeſchaffenheiten,<lb/>
z. B. Verſumpfung, denen abgeholfen werden muß, und Waldbrände zu<lb/>
rechnen hat.</p></div><lb/><divn="3"><head><hirendition="#b">Forſteinrichtung.</hi></head><lb/><p>Hierüber ſagt H. Cotta in ſeinem oben erwähnten „Grundriß der<lb/>
Forſtwiſſenſchaft“: „Unter Forſteinrichtung werden die Maßregeln ver-<lb/>ſtanden, welche man anwendet, um die Behandlung und den Ertrag<lb/>
eines Waldes zu regeln, das Ertragsvermögen deſſelben zu ermitteln und<lb/>ſich deſſen, ſowie überhaupt des Zuſtandes eines Forſtes bewußt zu werden<lb/>
und zu bleiben. Forſteinrichtung, Forſttaxation, Forſtbetriebsregulirung,<lb/>
Forſtſchätzung, Forſtertragsermittelung werden gewöhnlich als gleichbe-<lb/>
deutend betrachtet.“</p><lb/><p>Jeder Gang durch ein großes Waldrevier zeigt, daß die Löſung dieſer<lb/>
Aufgabe in der Art, daß Einheit der Bewirthſchaftung und Sicherſtellung<lb/>
des Ertrags darin erreicht werde, als eine ſelbſt dem urtheilsfähigſten und<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[605/0661]
theilt: Alles was dieſes Gedeihen unmittelbar unterſtützt dem Waldbau,
das aber dem Forſtſchutz anheimfällt, was in der Beſeitigung und Abwehr
des dieſem Gedeihen Hinderlichen beruht.
Beides zuſammen giebt dem aufmerkſamen Revierverwalter ſattſam
zu denken und zu ſchaffen.
Der Forſtſchutz gegen Naturereigniſſe, die ſich nur zum
Theil vorausſehen laſſen iſt theils eben deshalb, theils weil ſie ſich wenn
vorausgeſehen faſt nie abwenden laſſen auf ein kleines Thätigkeitsbereich ein-
geſchränkt; ja faſt das meiſte, was ſtreng genommen Schutzmaßregeln ſind
und der Lehre von dem Forſtſchutz zugeſellt werden ſollte, wird zu anderen
Theilen der Forſtwiſſenſchaft und zwar ebenfalls zumeiſt zum Waldbau
gezogen. Die zweckmäßige Schlagführung um dem Windbruche und dem
Sonnenbrande vorzubeugen haben wir als zu dem Bereich des Wald-
baues gehörend kennen gelernt und iſt doch recht eigentlich eine Schutz-
maßregel. Es iſt eben die Forſtwiſſenſchaft ein organiſch zuſammen-
hängendes Ganzes, was ſich nicht haarſcharf zertheilen läßt. Von Natur-
ereigniſſen und klimatiſchen Einflüſſen ſind es namentlich die Nachtheile
der Hitze und des Froſtes, Beſchädigungen durch den Wind, Duft, Rohr-
reif oder Glatteis, durch Ueberfluthungen, wovor die Waldbeſtände zu
beſchützen ſind, wozu man auch noch ungünſtige Standortsbeſchaffenheiten,
z. B. Verſumpfung, denen abgeholfen werden muß, und Waldbrände zu
rechnen hat.
Forſteinrichtung.
Hierüber ſagt H. Cotta in ſeinem oben erwähnten „Grundriß der
Forſtwiſſenſchaft“: „Unter Forſteinrichtung werden die Maßregeln ver-
ſtanden, welche man anwendet, um die Behandlung und den Ertrag
eines Waldes zu regeln, das Ertragsvermögen deſſelben zu ermitteln und
ſich deſſen, ſowie überhaupt des Zuſtandes eines Forſtes bewußt zu werden
und zu bleiben. Forſteinrichtung, Forſttaxation, Forſtbetriebsregulirung,
Forſtſchätzung, Forſtertragsermittelung werden gewöhnlich als gleichbe-
deutend betrachtet.“
Jeder Gang durch ein großes Waldrevier zeigt, daß die Löſung dieſer
Aufgabe in der Art, daß Einheit der Bewirthſchaftung und Sicherſtellung
des Ertrags darin erreicht werde, als eine ſelbſt dem urtheilsfähigſten und
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 605. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/661>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.