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Rosenkranz, Karl: Ästhetik des Häßlichen. Königsberg, 1853.

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Die Incorrectheit.

Die abſtracten Beſtimmungen der Formloſigkeit gelten
für alles Häßliche überhaupt. Das Häßliche iſt aber in con¬
creto
theils ein natürliches, theils ein geiſtiges. Die All¬
gemeinheit der Amorphie, der Aſymmetrie und Disharmonie
wird in der Natur oder im Geiſt zu einem individuellen Da¬
ſein. Als ein ſolches iſt es der Nothwendigkeit unterworfen,
in ſeiner Erſcheinung den allgemeinen Begriff, der ſein Weſen
ausmacht, zu realiſiren. Die Uebereinſtimmung der Realität
mit dem Begriff, die objective Erfüllung der Geſetzmäßigkeit,
macht die Correctheit aus. Sie beſteht alſo darin, daß die
äſthetiſche Geſtalt nach ihrer normalen Eigenthümlichkeit dar¬
geſtellt, daß alſo nichts, das ihr nach ihrem Begriff zugehört,
fortgelaſſen, nichts, das ihrem Weſen fremd iſt, hinzugefügt,
nichts an ihr gegen ſeine Normalität verändert werde. In
dieſen Negationen liegt der Begriff der Incorrectheit.

Die Incorrectheit führt in das Gebiet der einzelnen
Künſte. Wollte man ſich aber auf dieſelben einlaſſen, ſo
würde man in ein unendliches und überflüſſiges Detail ge¬
rathen. Man würde nämlich jeder poſitiven Beſtimmung
den Kanon hinzuzufügen haben, daß ein Verſtoß gegen ſie
incorrect ſei. Welch' eine ermüdende Weitſchweifigkeit würde
es werden, alle Regeln der Kunſt aufſtellen und bei jeder
die Litanei wiederholen zu müſſen, daß ein Verfehlen derſelben

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Zitationshilfe: Rosenkranz, Karl: Ästhetik des Häßlichen. Königsberg, 1853, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rosenkranz_aesthetik_1853/137>, abgerufen am 04.01.2025.