N001 und g, die Flächen o, und eine Abstumpfungsfläche r der N002 Kante zwischen d'/2 und f/2. Diese letzte Fläche, so- N003 wie auch die Flächen 1/10 d', 3/4 d' und 3/2 d' = (a':oo b: 1/10 c),
N001 (a': oo b: 3/4 c) und (a': oo b :3/2 c) sind neu, und werden auch N002 von Zippe nicht aufgeführt. Wenn man die von Mohs N003 für die Dimensionen angenommenen Werthe zum Grunde N004 legt, so beträgt die
N001 Die Fläche r hat die Formel (a': 1/3 a: 1/8 c); sie ist, N002 wie schon aus der Formel zu sehen ist, nicht auf g N003 gerade aufgesetzt, und fällt ebenso wenig weder in N004 die Diagonalzone von d'/ 10 noch von f/3; doch konnten N005 ihre Winkel mit den Flächen d/2 und f/3, deren Kante N006 sie abstumpft, sehr gut gemessen, und danach ihre N007 Formel bestimmt werden. Die
N001 Neigung von d'/2 gegen r beträgt 135o 3' N002 - r - f/2 165 32 N003 - f/2 - g 116 45 N004 - d/2 - g - 57 20
N001 Wäre die Fläche d so gross, dass die f/3 schnitte N002 so würde die dadurch entstehende Kante der Kante N003 zwischen f/3 und r parallel sein.
N001 2. Kupferlasur von Nikolajewsk (Taf. V, N002 Fig. 6.). Die Krystalle sind sehr reich an Flächen; N003 sie enthalten auf der vordern Seite die schiefen End- N004 flächen c, d/2 und d, und auf der hintern Seite, d'/2, die N005 neue Fläche 3/4 d' und d', ferner die gewöhnlichen Sei- N006 tenflächen g und a; in der Diagonalzone von c die N007 drei Flächen f/3, f/2 und f; auf der vordern Seite noch N008 die Flächen o, und die selten vorkommenden Flächen N009 0/2, und auf der hintern Seite die Flächen o' und die
N001 Neigung von
N001 c
N001 gegen
N001 a . . .
N001 92o
N001 21'
N001 -
N001 -
N001 1/2d
N001 -
N001 a . . .
N001 137
N001 14
N001 -
N001 -
N001 d
N001 -
N001 a . . .
N001 154
N001 46
N001 -
N001 -
N001 1/10d'
N001 -
N001 a' . . .
N001 99
N001 26
N001 -
N001 -
N001 1/2d'
N001 -
N001 a' . . .
N001 134
N001 56
N001 -
N001 -
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N001 a' . . .
N001 146
N001 39
N001 -
N001 -
N001 3/2d'
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N001 162
N001 1
N001 und g, die Flächen o, und eine Abstumpfungsfläche ϱ der N002 Kante zwischen d'/2 und f/2. Diese letzte Fläche, so- N003 wie auch die Flächen 1/10 d', ¾ d' und 3/2 d' = (a':oo b: 1/10 c),
N001 (a': oo b: ¾ c) und (a': oo b :3/2 c) sind neu, und werden auch N002 von Zippe nicht aufgeführt. Wenn man die von Mohs N003 für die Dimensionen angenommenen Werthe zum Grunde N004 legt, so beträgt die
N001 Die Fläche ϱ hat die Formel (a': 1/3 a: 1/8 c); sie ist, N002 wie schon aus der Formel zu sehen ist, nicht auf g N003 gerade aufgesetzt, und fällt ebenso wenig weder in N004 die Diagonalzone von d'/ 10 noch von f/3; doch konnten N005 ihre Winkel mit den Flächen d/2 und f/3, deren Kante N006 sie abstumpft, sehr gut gemessen, und danach ihre N007 Formel bestimmt werden. Die
N001 Neigung von d'/2 gegen ϱ beträgt 135º 3' N002 - ϱ - f/2 165 32 N003 - f/2 - g 116 45 N004 - d/2 - g - 57 20
N001 Wäre die Fläche d so gross, dass die f/3 schnitte N002 so würde die dadurch entstehende Kante der Kante N003 zwischen f/3 und ϱ parallel sein.
N001 2. Kupferlasur von Nikolajewsk (Taf. V, N002 Fig. 6.). Die Krystalle sind sehr reich an Flächen; N003 sie enthalten auf der vordern Seite die schiefen End- N004 flächen c, d/2 und d, und auf der hintern Seite, d'/2, die N005 neue Fläche ¾ d' und d', ferner die gewöhnlichen Sei- N006 tenflächen g und a; in der Diagonalzone von c die N007 drei Flächen f/3, f/2 und f; auf der vordern Seite noch N008 die Flächen o, und die selten vorkommenden Flächen N009 0/2, und auf der hintern Seite die Flächen o' und die
N001 Neigung von
N001 c
N001 gegen
N001 a . . .
N001 92º
N001 21'
N001 -
N001 -
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N001 a . . .
N001 137
N001 14
N001 -
N001 -
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N001 -
N001 a . . .
N001 154
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N001 -
N001 -
N001 1/10d'
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N001 99
N001 26
N001 -
N001 -
N001 ½d'
N001 -
N001 a' . . .
N001 134
N001 56
N001 -
N001 -
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N001 -
N001 a' . . .
N001 146
N001 39
N001 -
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N001 162
N001 1
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(a': oo b: ¾ c) und (a': oo b :3/2 c) sind neu, und werden auch <lbn="N002"/>
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Die Fläche ϱ hat die Formel (a': 1/3 a: 1/8 c); sie ist, <lbn="N002"/>
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Fig. 6.). Die Krystalle sind sehr reich an Flächen; <lbn="N003"/>
sie enthalten auf der vordern Seite die schiefen End- <lbn="N004"/>
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[543/0577]
N001
und g, die Flächen o, und eine Abstumpfungsfläche ϱ der N002
Kante zwischen d'/2 und f/2. Diese letzte Fläche, so- N003
wie auch die Flächen 1/10 d', ¾ d' und 3/2 d' = (a':oo b: 1/10 c),
N001
(a': oo b: ¾ c) und (a': oo b :3/2 c) sind neu, und werden auch N002
von Zippe nicht aufgeführt. Wenn man die von Mohs N003
für die Dimensionen angenommenen Werthe zum Grunde N004
legt, so beträgt die
N001
Die Fläche ϱ hat die Formel (a': 1/3 a: 1/8 c); sie ist, N002
wie schon aus der Formel zu sehen ist, nicht auf g N003
gerade aufgesetzt, und fällt ebenso wenig weder in N004
die Diagonalzone von d'/ 10 noch von f/3; doch konnten N005
ihre Winkel mit den Flächen d/2 und f/3, deren Kante N006
sie abstumpft, sehr gut gemessen, und danach ihre N007
Formel bestimmt werden. Die
N001
Neigung von d'/2 gegen ϱ beträgt 135º 3' N002
- ϱ - f/2 165 32 N003
- f/2 - g 116 45 N004
- d/2 - g - 57 20
N001
Wäre die Fläche d so gross, dass die f/3 schnitte N002
so würde die dadurch entstehende Kante der Kante N003
zwischen f/3 und ϱ parallel sein.
N001
2. Kupferlasur von Nikolajewsk (Taf. V, N002
Fig. 6.). Die Krystalle sind sehr reich an Flächen; N003
sie enthalten auf der vordern Seite die schiefen End- N004
flächen c, d/2 und d, und auf der hintern Seite, d'/2, die N005
neue Fläche ¾ d' und d', ferner die gewöhnlichen Sei- N006
tenflächen g und a; in der Diagonalzone von c die N007
drei Flächen f/3, f/2 und f; auf der vordern Seite noch N008
die Flächen o, und die selten vorkommenden Flächen N009
0/2, und auf der hintern Seite die Flächen o' und die
N001
Neigung von N001
c N001
gegen N001
a . . . N001
92º N001
21'
N001
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N001
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N001
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N001
- N001
- N001
½d' N001
- N001
a' . . . N001
134 N001
56
N001
- N001
- N001
¾d' N001
- N001
a' . . . N001
146 N001
39
N001
- N001
- N001
3/2d' N001
- N001
a ' . . . N001
162 N001
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Gustav Rose: Reise nach dem Ural, dem Altai und dem Kaspischen Meere. Band 1. Berlin, 1837, S. 543. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rose_ural01_1837/577>, abgerufen am 25.11.2024.
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