che heilsame Gedancken führen, sondern ihre Zeit mit gantz andern Dingen, die nicht viel Kopf-Brechens erfordern, zu bringen. Die dritte Hinderniß ist die übel gegründete Mey- nung, als ob dergleichen banquen in lauter Speciebus, oder harten Gelde müsten angele- get werden; Nun ist zwar nicht ohne, daß ei- ner von denen Haupt-Absichten, warum der- gleichen banquen angeleget werden, diese mit sey, daß das gute Geld, und sonderlich die gro- ben Müntz-Sorten in dem Lande mögen con- serviret werden. Es ist aber neben solchen noch ein stärckerer, nehmlich, daß diejenigen, die mit Gelde verkehren, als Kaufleute und Finan- cien viel zu thun haben, des beschwerlichen Geld- Zehlens über hoben seyn mögen, auch ein ieder, der sein Capital in einer solchen banco deponi- ret, geruhiger darbey schlaffen könne, als wenn er es in seinem eigenen Hause verwahren müsse.
§. 20. Die vierdte Hinderniß äußert sich in dem, daß manche Leute, Factores, Commissa- rii, Agenten, und Mäckler, die bey denen Aus- zahlungen und Einnahmen fremder, und son- derlich Herrschafftlicher Commission-Gelder, ihren Conto gefunden, Sportulen und Acciden- tien darbey machen können, auch wohl ansehn- liche Salaria, Honoraria und Provisiones genossen, selbiger hinführo verlustig gehen wür
den
che heilſame Gedancken fuͤhren, ſondern ihre Zeit mit gantz andern Dingen, die nicht viel Kopf-Brechens erfordern, zu bringen. Die dritte Hinderniß iſt die uͤbel gegruͤndete Mey- nung, als ob dergleichen banquen in lauter Speciebus, oder harten Gelde muͤſten angele- get werden; Nun iſt zwar nicht ohne, daß ei- ner von denen Haupt-Abſichten, warum der- gleichen banquen angeleget werden, dieſe mit ſey, daß das gute Geld, und ſonderlich die gro- ben Muͤntz-Sorten in dem Lande moͤgen con- ſerviret werden. Es iſt aber neben ſolchen noch ein ſtaͤrckerer, nehmlich, daß diejenigen, die mit Gelde verkehren, als Kaufleute und Finan- cien viel zu thun haben, des beſchweꝛlichen Geld- Zehlens uͤber hoben ſeyn moͤgen, auch ein ieder, der ſein Capital in einer ſolchen banco deponi- ret, geruhiger darbey ſchlaffen koͤnne, als wenn er es in ſeinem eigenen Hauſe verwahren muͤſſe.
§. 20. Die vierdte Hinderniß aͤußert ſich in dem, daß manche Leute, Factores, Commiſſa- rii, Agenten, und Maͤckler, die bey denen Aus- zahlungen und Einnahmen fremder, und ſon- derlich Herrſchafftlicher Commiſſion-Gelder, ihren Conto gefunden, Sportulen und Acciden- tien darbey machen koͤnnen, auch wohl anſehn- liche Salaria, Honoraria und Proviſiones genoſſen, ſelbiger hinfuͤhro verluſtig gehen wuͤr
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che heilſame Gedancken fuͤhren, ſondern ihre
Zeit mit gantz andern Dingen, die nicht viel
Kopf-Brechens erfordern, zu bringen. Die
dritte Hinderniß iſt die uͤbel gegruͤndete Mey-
nung, als ob dergleichen banquen in lauter
Speciebus, oder harten Gelde muͤſten angele-
get werden; Nun iſt zwar nicht ohne, daß ei-
ner von denen Haupt-Abſichten, warum der-
gleichen banquen angeleget werden, dieſe mit
ſey, daß das gute Geld, und ſonderlich die gro-
ben Muͤntz-Sorten in dem Lande moͤgen con-
ſerviret werden. Es iſt aber neben ſolchen
noch ein ſtaͤrckerer, nehmlich, daß diejenigen, die
mit Gelde verkehren, als Kaufleute und Finan-
cien viel zu thun haben, des beſchweꝛlichen Geld-
Zehlens uͤber hoben ſeyn moͤgen, auch ein ieder,
der ſein Capital in einer ſolchen banco deponi-
ret, geruhiger darbey ſchlaffen koͤnne, als wenn
er es in ſeinem eigenen Hauſe verwahren muͤſſe.
§. 20. Die vierdte Hinderniß aͤußert ſich in
dem, daß manche Leute, Factores, Commiſſa-
rii, Agenten, und Maͤckler, die bey denen Aus-
zahlungen und Einnahmen fremder, und ſon-
derlich Herrſchafftlicher Commiſſion-Gelder,
ihren Conto gefunden, Sportulen und Acciden-
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liche Salaria, Honoraria und Proviſiones
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 976. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/996>, abgerufen am 22.11.2024.
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