von allen Unkraut gesaubert werden. Es kan solche Versetzung geschehen entweder an einem absonderlich dazu bestimmten Ort, wenn man einem eigenen Maulbeer-Garten anlegen will, oder in andere Baum- und Küchen-Gärten, und in die Weinberge, oder in das freye Feld, an die Reine und Säume der Aecker und Wie- sen, an die Wege und Trifften, um die Häuser und Scheunen, neben die Bäche und Feld-Grä- ben, bey Städten und Vestungen, oben auf die Wälle und Mauern, in die Zwinger, und an die Stadt-Gräben, auf den Dörffern um die Zäune und auf die Kirch-Höfe. Wo man Spatzier-Gänge anlegen wolte, könten diese Bäume entweder allein oder mit andern Wech- sels-weise vermischt gebraucht werden, und ins- gemein an alle Orte, wo sie entweder zu einer Zierde dienen, oder das Land nicht hindern, und keiner andern Pflantzung im Wege stehen. Wer von der Pflantzung, Wartung und Ver- mehrung der Maulbeer-Bäume mehr Nach- richt verlangt, kan die kurtze doch gründliche Anweisung, wie bey uns der Maulbeer-Baum fortgepflantzet, die Seiden-Würmer gezogen, und Seide erzielet werden möge, nachlesen.
§. 18. Man siehet in unterschiedenen teut- schen Provintzen, sonderlich in den Niedersächsi- schen Ländern, grosse Districte wohl von etli-
chen
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von allen Unkraut geſaubert werden. Es kan ſolche Verſetzung geſchehen entweder an einem abſonderlich dazu beſtimmten Ort, wenn man einem eigenen Maulbeer-Garten anlegen will, oder in andere Baum- und Kuͤchen-Gaͤrten, und in die Weinberge, oder in das freye Feld, an die Reine und Saͤume der Aecker und Wie- ſen, an die Wege und Trifften, um die Haͤuſer und Scheunen, neben die Baͤche und Feld-Graͤ- ben, bey Staͤdten und Veſtungen, oben auf die Waͤlle und Mauern, in die Zwinger, und an die Stadt-Graͤben, auf den Doͤrffern um die Zaͤune und auf die Kirch-Hoͤfe. Wo man Spatzier-Gaͤnge anlegen wolte, koͤnten dieſe Baͤume entweder allein oder mit andern Wech- ſels-weiſe vermiſcht gebraucht werden, und ins- gemein an alle Orte, wo ſie entweder zu einer Zierde dienen, oder das Land nicht hindern, und keiner andern Pflantzung im Wege ſtehen. Wer von der Pflantzung, Wartung und Ver- mehrung der Maulbeer-Baͤume mehr Nach- richt verlangt, kan die kurtze doch gruͤndliche Anweiſung, wie bey uns der Maulbeer-Baum fortgepflantzet, die Seiden-Wuͤrmer gezogen, und Seide erzielet werden moͤge, nachleſen.
§. 18. Man ſiehet in unterſchiedenen teut- ſchen Provintzen, ſonderlich in den Niederſaͤchſi- ſchen Laͤndern, groſſe Diſtricte wohl von etli-
chen
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[899/0919]
von allen Unkraut geſaubert werden. Es kan
ſolche Verſetzung geſchehen entweder an einem
abſonderlich dazu beſtimmten Ort, wenn man
einem eigenen Maulbeer-Garten anlegen will,
oder in andere Baum- und Kuͤchen-Gaͤrten,
und in die Weinberge, oder in das freye Feld,
an die Reine und Saͤume der Aecker und Wie-
ſen, an die Wege und Trifften, um die Haͤuſer
und Scheunen, neben die Baͤche und Feld-Graͤ-
ben, bey Staͤdten und Veſtungen, oben auf die
Waͤlle und Mauern, in die Zwinger, und an
die Stadt-Graͤben, auf den Doͤrffern um die
Zaͤune und auf die Kirch-Hoͤfe. Wo man
Spatzier-Gaͤnge anlegen wolte, koͤnten dieſe
Baͤume entweder allein oder mit andern Wech-
ſels-weiſe vermiſcht gebraucht werden, und ins-
gemein an alle Orte, wo ſie entweder zu einer
Zierde dienen, oder das Land nicht hindern, und
keiner andern Pflantzung im Wege ſtehen.
Wer von der Pflantzung, Wartung und Ver-
mehrung der Maulbeer-Baͤume mehr Nach-
richt verlangt, kan die kurtze doch gruͤndliche
Anweiſung, wie bey uns der Maulbeer-Baum
fortgepflantzet, die Seiden-Wuͤrmer gezogen,
und Seide erzielet werden moͤge, nachleſen.
§. 18. Man ſiehet in unterſchiedenen teut-
ſchen Provintzen, ſonderlich in den Niederſaͤchſi-
ſchen Laͤndern, groſſe Diſtricte wohl von etli-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 899. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/919>, abgerufen am 22.11.2024.
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