Es würden auch andere, die nicht von grossen Mitteln sind, desto eher angetrieben werden, sich zu solchen Officiis, darbey man seine Unge- schicklichkeit und Unwissenheit weniger verber- gen kan, denn bey andern, qualificirt zu ma- chen. Es müsten aber solche junge Herren al- lezeit auch vorher ein gehörig Examen ausste- hen, und sich tentiren lassen, ob sie zur Ehre GOttes und zum Nutzen der Landes-Herr- schafft, dasjenige Amt, so sie ambirten, auch mit Reputation versehen könten.
§. 39. Ferner könte nicht schaden, wenn ei- nige junge Cavaliere, die sich zu hohen Officiis geschickt machen wolten, von unten auf dienten. Es ist eine seltzame Sache. Diejenigen, so durch den Degen Ehre erwerben wollen, halten sichs mit allem Recht vor keinen Schimpff, und ob es auch die grösten Standes-Personen wä- ren, wenn sie von der Mousquete auf dienen, und sich hierdurch immer weiter poussiren sol- len. Hingegen, die mit der Feder zu arbeiten gelernet, meynen, es sey ihnen praejudicirlich, wenn sie eine Zeitlang einige Subaltern-Dien- ste bey diesem oder jenem Collegio verwalten, und nicht vielmehr gleich als Collegen von dem andern aufgenommen werden solten, da doch eben die Raison, die bey jenen Statt hat, bey diesen auch billig gelten solte. Gleichwie ein
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Es wuͤrden auch andere, die nicht von groſſen Mitteln ſind, deſto eher angetrieben werden, ſich zu ſolchen Officiis, darbey man ſeine Unge- ſchicklichkeit und Unwiſſenheit weniger verber- gen kan, denn bey andern, qualificirt zu ma- chen. Es muͤſten aber ſolche junge Herren al- lezeit auch vorher ein gehoͤrig Examen ausſte- hen, und ſich tentiren laſſen, ob ſie zur Ehre GOttes und zum Nutzen der Landes-Herr- ſchafft, dasjenige Amt, ſo ſie ambirten, auch mit Reputation verſehen koͤnten.
§. 39. Ferner koͤnte nicht ſchaden, wenn ei- nige junge Cavaliere, die ſich zu hohen Officiis geſchickt machen wolten, von unten auf dienten. Es iſt eine ſeltzame Sache. Diejenigen, ſo durch den Degen Ehre erwerben wollen, halten ſichs mit allem Recht vor keinen Schimpff, und ob es auch die groͤſten Standes-Perſonen waͤ- ren, wenn ſie von der Mouſquete auf dienen, und ſich hierdurch immer weiter pouſſiren ſol- len. Hingegen, die mit der Feder zu arbeiten gelernet, meynen, es ſey ihnen præjudicirlich, wenn ſie eine Zeitlang einige Subaltern-Dien- ſte bey dieſem oder jenem Collegio verwalten, und nicht vielmehr gleich als Collegen von dem andern aufgenommen werden ſolten, da doch eben die Raiſon, die bey jenen Statt hat, bey dieſen auch billig gelten ſolte. Gleichwie ein
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Es wuͤrden auch andere, die nicht von groſſen
Mitteln ſind, deſto eher angetrieben werden,
ſich zu ſolchen Officiis, darbey man ſeine Unge-
ſchicklichkeit und Unwiſſenheit weniger verber-
gen kan, denn bey andern, qualificirt zu ma-
chen. Es muͤſten aber ſolche junge Herren al-
lezeit auch vorher ein gehoͤrig Examen ausſte-
hen, und ſich tentiren laſſen, ob ſie zur Ehre
GOttes und zum Nutzen der Landes-Herr-
ſchafft, dasjenige Amt, ſo ſie ambirten, auch
mit Reputation verſehen koͤnten.
§. 39. Ferner koͤnte nicht ſchaden, wenn ei-
nige junge Cavaliere, die ſich zu hohen Officiis
geſchickt machen wolten, von unten auf dienten.
Es iſt eine ſeltzame Sache. Diejenigen, ſo
durch den Degen Ehre erwerben wollen, halten
ſichs mit allem Recht vor keinen Schimpff, und
ob es auch die groͤſten Standes-Perſonen waͤ-
ren, wenn ſie von der Mouſquete auf dienen,
und ſich hierdurch immer weiter pouſſiren ſol-
len. Hingegen, die mit der Feder zu arbeiten
gelernet, meynen, es ſey ihnen præjudicirlich,
wenn ſie eine Zeitlang einige Subaltern-Dien-
ſte bey dieſem oder jenem Collegio verwalten,
und nicht vielmehr gleich als Collegen von dem
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 821. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/841>, abgerufen am 22.11.2024.
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