sprießliche Dienste leistet, und sonderbahre Ge- schicklichkeit von sich sehen läst. z. E. Wenn er einige wichtige Ambassaden mit Ruhm über sich genommen, oder von geringen Civil-Be- dienungen an biß auf die Geheimde Raths- Stelle durch Fleiß und Geschicklichkeit gestie- gen, oder aber ein solch Inventum ersonnen, daran dem gantzen Lande, ja allen Provintzien hoch gelegen, oder sich sonst durch andere löbli- che Thaten meritirt gemacht. Wenn ande- re sehen, daß Tapfferkeit, Fleiß, Treue und Capacität auch auf solche Art mit belohnet wer- den, so lassen sie sich hierdurch zu gleichmäßigen lobwürdigen Thaten incitiren. Werden aber solche Thaten, die fast von einem iedweden, wenn er sichs ein wenig sauer werden läst, ver- richtet werden können, mit der Adelichen Digni- tät begnadiget, so wird der Adel-Stand hier- durch geringe geachtet. Daher sind Docto- res und andere gelehrte Leute, ob sie gleich ihrer Wissenschafften wegen vor edel und hoch zu schätzen, dennoch nicht vor Adeliche zu halten.
§. 21. Ob nun schon diejenigen, die zwar nicht ex lumbia delingicis abstammen, in- zwischen doch durch sonderbahre rühmliche Thaten den Adel-Stand erworben, billig hoch und im gemeinen Leben den alten Edelleuten gleich zu aestimiren, so verdienen doch diejeni-
gen,
ſprießliche Dienſte leiſtet, und ſonderbahre Ge- ſchicklichkeit von ſich ſehen laͤſt. z. E. Wenn er einige wichtige Ambaſſaden mit Ruhm uͤber ſich genommen, oder von geringen Civil-Be- dienungen an biß auf die Geheimde Raths- Stelle durch Fleiß und Geſchicklichkeit geſtie- gen, oder aber ein ſolch Inventum erſonnen, daran dem gantzen Lande, ja allen Provintzien hoch gelegen, oder ſich ſonſt durch andere loͤbli- che Thaten meritirt gemacht. Wenn ande- re ſehen, daß Tapfferkeit, Fleiß, Treue und Capacitaͤt auch auf ſolche Art mit belohnet wer- den, ſo laſſen ſie ſich hierdurch zu gleichmaͤßigen lobwuͤrdigen Thaten incitiren. Werden aber ſolche Thaten, die faſt von einem iedweden, wenn er ſichs ein wenig ſauer werden laͤſt, ver- richtet werden koͤnnen, mit der Adelichen Digni- taͤt begnadiget, ſo wird der Adel-Stand hier- durch geringe geachtet. Daher ſind Docto- res und andere gelehrte Leute, ob ſie gleich ihrer Wiſſenſchafften wegen vor edel und hoch zu ſchaͤtzen, dennoch nicht vor Adeliche zu halten.
§. 21. Ob nun ſchon diejenigen, die zwar nicht ex lumbia delingicis abſtammen, in- zwiſchen doch durch ſonderbahre ruͤhmliche Thaten den Adel-Stand erworben, billig hoch und im gemeinen Leben den alten Edelleuten gleich zu æſtimiren, ſo verdienen doch diejeni-
gen,
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0814"n="794"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw>ſprießliche Dienſte leiſtet, und ſonderbahre Ge-<lb/>ſchicklichkeit von ſich ſehen laͤſt. z. E. Wenn<lb/>
er einige wichtige <hirendition="#aq">Ambaſſad</hi>en mit Ruhm uͤber<lb/>ſich genommen, oder von geringen Civil-Be-<lb/>
dienungen an biß auf die Geheimde Raths-<lb/>
Stelle durch Fleiß und Geſchicklichkeit geſtie-<lb/>
gen, oder aber ein ſolch <hirendition="#aq">Inventum</hi> erſonnen,<lb/>
daran dem gantzen Lande, ja allen Provintzien<lb/>
hoch gelegen, oder ſich ſonſt durch andere loͤbli-<lb/>
che Thaten <hirendition="#aq">meriti</hi>rt gemacht. Wenn ande-<lb/>
re ſehen, daß Tapfferkeit, Fleiß, Treue und<lb/><hirendition="#aq">Capaci</hi>taͤt auch auf ſolche Art mit belohnet wer-<lb/>
den, ſo laſſen ſie ſich hierdurch zu gleichmaͤßigen<lb/>
lobwuͤrdigen Thaten <hirendition="#aq">inciti</hi>ren. Werden aber<lb/>ſolche Thaten, die faſt von einem iedweden,<lb/>
wenn er ſichs ein wenig ſauer werden laͤſt, ver-<lb/>
richtet werden koͤnnen, mit der Adelichen <hirendition="#aq">Digni-</hi><lb/>
taͤt begnadiget, ſo wird der Adel-Stand hier-<lb/>
durch geringe geachtet. Daher ſind <hirendition="#aq">Docto-<lb/>
res</hi> und andere gelehrte Leute, ob ſie gleich ihrer<lb/>
Wiſſenſchafften wegen vor edel und hoch zu<lb/>ſchaͤtzen, dennoch nicht vor Adeliche zu halten.</p><lb/><p>§. 21. Ob nun ſchon diejenigen, die zwar<lb/>
nicht <hirendition="#aq">ex lumbia delingicis</hi> abſtammen, in-<lb/>
zwiſchen doch durch ſonderbahre ruͤhmliche<lb/>
Thaten den Adel-Stand erworben, billig hoch<lb/>
und im gemeinen Leben den alten Edelleuten<lb/>
gleich zu <hirendition="#aq">æſtimi</hi>ren, ſo verdienen doch diejeni-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">gen,</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[794/0814]
ſprießliche Dienſte leiſtet, und ſonderbahre Ge-
ſchicklichkeit von ſich ſehen laͤſt. z. E. Wenn
er einige wichtige Ambaſſaden mit Ruhm uͤber
ſich genommen, oder von geringen Civil-Be-
dienungen an biß auf die Geheimde Raths-
Stelle durch Fleiß und Geſchicklichkeit geſtie-
gen, oder aber ein ſolch Inventum erſonnen,
daran dem gantzen Lande, ja allen Provintzien
hoch gelegen, oder ſich ſonſt durch andere loͤbli-
che Thaten meritirt gemacht. Wenn ande-
re ſehen, daß Tapfferkeit, Fleiß, Treue und
Capacitaͤt auch auf ſolche Art mit belohnet wer-
den, ſo laſſen ſie ſich hierdurch zu gleichmaͤßigen
lobwuͤrdigen Thaten incitiren. Werden aber
ſolche Thaten, die faſt von einem iedweden,
wenn er ſichs ein wenig ſauer werden laͤſt, ver-
richtet werden koͤnnen, mit der Adelichen Digni-
taͤt begnadiget, ſo wird der Adel-Stand hier-
durch geringe geachtet. Daher ſind Docto-
res und andere gelehrte Leute, ob ſie gleich ihrer
Wiſſenſchafften wegen vor edel und hoch zu
ſchaͤtzen, dennoch nicht vor Adeliche zu halten.
§. 21. Ob nun ſchon diejenigen, die zwar
nicht ex lumbia delingicis abſtammen, in-
zwiſchen doch durch ſonderbahre ruͤhmliche
Thaten den Adel-Stand erworben, billig hoch
und im gemeinen Leben den alten Edelleuten
gleich zu æſtimiren, ſo verdienen doch diejeni-
gen,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 794. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/814>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.