ter-Stelle vertreten, die in den Unter- und Ober- Gerichten und Justitz-Collegiis zu sitzen pfle- gen, von dem modo procedendi, wie er ietzund beschaffen ist, Vortheil haben, und also einer Reformation sich mit Händen und Füssen wi- dersetzen. Da werden ein Hauffen Schwü- rigkeiten erreget, wenn von einer Verbesserung der Justitz-Ordnung geredet wird, es werden alle Schein-Raisons zusammen genommen, um die incommoditäten, die von einem andern modo procedendi zu erwarten stünden, vor- zustellen. Wenn sie hören, daß von einigen, welches doch auch die wenigsten seyn, derglei- chen auf das Tapet gebracht wird, und der Lan- des-Fürst, welches doch auch gar selten zu ge- schehen pfleget, sich ein und ander dergleichen Projecte gefallen läst, so sehen sie bald, daß sie ei- nige Ministres, die bey dem Landes-Fürsten in grossen Ansehen sind, und ein Wort zu sprechen Macht haben, auf die Seite bekommen, die es wieder hintertreiben müssen. Manche wider- setzen sich solchen Sachen aus Geitz, weil sie dencken, es möchte und werde ihnen an Spor- tuln etwas abgehen, manche aber aus ambi- tion und Neide, daß es ihnen verdreust, daß sie von einem andern, der nicht die capacität, die Erfahrung, die Jahre, den caractere und das Ansehen hat, darinnen sie sich befinden sollen,
gleich-
ter-Stelle vertreten, die in den Unter- und Ober- Gerichten und Juſtitz-Collegiis zu ſitzen pfle- gen, von dem modo procedendi, wie er ietzund beſchaffen iſt, Vortheil haben, und alſo einer Reformation ſich mit Haͤnden und Fuͤſſen wi- derſetzen. Da werden ein Hauffen Schwuͤ- rigkeiten erreget, wenn von einer Verbeſſerung der Juſtitz-Ordnung geredet wird, es werden alle Schein-Raiſons zuſammen genommen, um die incommoditaͤten, die von einem andern modo procedendi zu erwarten ſtuͤnden, vor- zuſtellen. Wenn ſie hoͤren, daß von einigen, welches doch auch die wenigſten ſeyn, derglei- chen auf das Tapet gebracht wird, und der Lan- des-Fuͤrſt, welches doch auch gar ſelten zu ge- ſchehen pfleget, ſich ein und ander dergleichen Projecte gefallen laͤſt, ſo ſehen ſie bald, daß ſie ei- nige Miniſtres, die bey dem Landes-Fuͤrſten in groſſen Anſehen ſind, und ein Wort zu ſprechen Macht haben, auf die Seite bekommen, die es wieder hintertreiben muͤſſen. Manche wider- ſetzen ſich ſolchen Sachen aus Geitz, weil ſie dencken, es moͤchte und werde ihnen an Spor- tuln etwas abgehen, manche aber aus ambi- tion und Neide, daß es ihnen verdreuſt, daß ſie von einem andern, der nicht die capacitaͤt, die Erfahrung, die Jahre, den caractere und das Anſehen hat, darinnen ſie ſich befinden ſollen,
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ter-Stelle vertreten, die in den Unter- und Ober-
Gerichten und Juſtitz-Collegiis zu ſitzen pfle-
gen, von dem modo procedendi, wie er ietzund
beſchaffen iſt, Vortheil haben, und alſo einer
Reformation ſich mit Haͤnden und Fuͤſſen wi-
derſetzen. Da werden ein Hauffen Schwuͤ-
rigkeiten erreget, wenn von einer Verbeſſerung
der Juſtitz-Ordnung geredet wird, es werden
alle Schein-Raiſons zuſammen genommen, um
die incommoditaͤten, die von einem andern
modo procedendi zu erwarten ſtuͤnden, vor-
zuſtellen. Wenn ſie hoͤren, daß von einigen,
welches doch auch die wenigſten ſeyn, derglei-
chen auf das Tapet gebracht wird, und der Lan-
des-Fuͤrſt, welches doch auch gar ſelten zu ge-
ſchehen pfleget, ſich ein und ander dergleichen
Projecte gefallen laͤſt, ſo ſehen ſie bald, daß ſie ei-
nige Miniſtres, die bey dem Landes-Fuͤrſten in
groſſen Anſehen ſind, und ein Wort zu ſprechen
Macht haben, auf die Seite bekommen, die es
wieder hintertreiben muͤſſen. Manche wider-
ſetzen ſich ſolchen Sachen aus Geitz, weil ſie
dencken, es moͤchte und werde ihnen an Spor-
tuln etwas abgehen, manche aber aus ambi-
tion und Neide, daß es ihnen verdreuſt, daß ſie
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 708. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/728>, abgerufen am 22.11.2024.
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