wie in den Justitz-Sachen eines und das ande- re zu verbessern, die Proceß- und Gerichts-Ord- nungen zu reformiren, die Processe zu verkür- tzen und zu beschleunigen, und allerhand gute Anordnungen in einem und dem andern zu ma- chen wären. Es haben die ietztregierende Kö- nigliche Majestät zu Preussen andern Poten- taten ein höchstrühmliches Exempel hierinnen gegeben, und führen dieselben in der anno 1713. neu-abgefasten allgemeinen Justitz-Ordnung an, daß es zu Dero allergnädigsten Gefallen gereichen würde, wenn einige Privat-Perso- nen, die der Rechte, Statuten und Gewohnhei- ten des Landes kundig wären, allerhand gute Monita einschickten. Es solten auch diejeni- gen, die sich vor andern hierinnen signalisiret, und wichtige Dinge ausgearbeitet, die nicht in chimaeren bestünden, sondern practicable wä- ren, ansehnlich belohnet werden, damit andre zu gleichen Fleiß angetrieben würden. Es sind bisweilen gewisse Advocaten und Unter- Beamten, die nicht viel aus sich machen, und aus denen auch nicht gar viel gemacht wird, die aber zu solchen Sachen bisweilen mehr Ge- schicklichkeit, Fleiß und Aufrichtigkeit haben, als andere, die in sehr grossen Justitz-Bedie- nungen sitzen. Wenn nun von Practicis, so- wohl Richtern als Advocaten, gnugsame Ma-
teria
wie in den Juſtitz-Sachen eines und das ande- re zu verbeſſern, die Proceß- und Gerichts-Ord- nungen zu reformiren, die Proceſſe zu verkuͤr- tzen und zu beſchleunigen, und allerhand gute Anordnungen in einem und dem andern zu ma- chen waͤren. Es haben die ietztregierende Koͤ- nigliche Majeſtaͤt zu Preuſſen andern Poten- taten ein hoͤchſtruͤhmliches Exempel hierinnen gegeben, und fuͤhren dieſelben in der anno 1713. neu-abgefaſten allgemeinen Juſtitz-Ordnung an, daß es zu Dero allergnaͤdigſten Gefallen gereichen wuͤrde, wenn einige Privat-Perſo- nen, die der Rechte, Statuten und Gewohnhei- ten des Landes kundig waͤren, allerhand gute Monita einſchickten. Es ſolten auch diejeni- gen, die ſich vor andern hierinnen ſignaliſiret, und wichtige Dinge ausgearbeitet, die nicht in chimæren beſtuͤnden, ſondern practicable waͤ- ren, anſehnlich belohnet werden, damit andre zu gleichen Fleiß angetrieben wuͤrden. Es ſind bisweilen gewiſſe Advocaten und Unter- Beamten, die nicht viel aus ſich machen, und aus denen auch nicht gar viel gemacht wird, die aber zu ſolchen Sachen bisweilen mehr Ge- ſchicklichkeit, Fleiß und Aufrichtigkeit haben, als andere, die in ſehr groſſen Juſtitz-Bedie- nungen ſitzen. Wenn nun von Practicis, ſo- wohl Richtern als Advocaten, gnugſame Ma-
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wie in den Juſtitz-Sachen eines und das ande-
re zu verbeſſern, die Proceß- und Gerichts-Ord-
nungen zu reformiren, die Proceſſe zu verkuͤr-
tzen und zu beſchleunigen, und allerhand gute
Anordnungen in einem und dem andern zu ma-
chen waͤren. Es haben die ietztregierende Koͤ-
nigliche Majeſtaͤt zu Preuſſen andern Poten-
taten ein hoͤchſtruͤhmliches Exempel hierinnen
gegeben, und fuͤhren dieſelben in der anno 1713.
neu-abgefaſten allgemeinen Juſtitz-Ordnung
an, daß es zu Dero allergnaͤdigſten Gefallen
gereichen wuͤrde, wenn einige Privat-Perſo-
nen, die der Rechte, Statuten und Gewohnhei-
ten des Landes kundig waͤren, allerhand gute
Monita einſchickten. Es ſolten auch diejeni-
gen, die ſich vor andern hierinnen ſignaliſiret,
und wichtige Dinge ausgearbeitet, die nicht in
chimæren beſtuͤnden, ſondern practicable waͤ-
ren, anſehnlich belohnet werden, damit andre
zu gleichen Fleiß angetrieben wuͤrden. Es
ſind bisweilen gewiſſe Advocaten und Unter-
Beamten, die nicht viel aus ſich machen, und
aus denen auch nicht gar viel gemacht wird, die
aber zu ſolchen Sachen bisweilen mehr Ge-
ſchicklichkeit, Fleiß und Aufrichtigkeit haben,
als andere, die in ſehr groſſen Juſtitz-Bedie-
nungen ſitzen. Wenn nun von Practicis, ſo-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 706. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/726>, abgerufen am 22.11.2024.
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