giis das Förmulgen eingeführet: Transmit- tantur acta. Es pflegt diese Resolution von den membris der Regierungs-Collegiorum deswegen gefast zu werden, weil sie in gewissen Sachen nicht selbst sprechen dürffen, oder auch nicht wollen. Jch sage, sie dürffen nicht in ge- wissen Sachen sprechen, denn manche Colle- gia sind in Criminal-Sachen auf die Schöp- pen-Stühle oder Facultäten gewisser Universi- täten einmahl vom Serenissimo gewiesen, und können also nicht hierinnen die Urtheil abfassen. Oeffters wollen sie auch nicht, entweder, weil es Quaestiones Spinosae und verwirrte Sachen, mit denen sie sich nicht gar zu sehr die Köpffe zerbrechen wollen, oder gewisse Personen anbe- trifft, die mächtig sind, und die sie sich nicht ger- ne, wenn sie etwan der Justitz und den Rechten nach ein ihm unanständiges Urtheil publiciren solten, zu Feinden machen wollen, oder noch aus andern Ursachen mehr. Es istdieses al- lerdings auch mit unter die Mißbräuche der Re- gierungs-Collegiorum, die abgeschafft wer- den solten, zu rechnen, und gereicht es ihnen zum Despect mit, als ob sie sich nicht getraue- ten, manche Sachen selbst zu decidiren. Jch weiß nicht, ob sie nicht Raison haben solten, sich ein Gewissen zu machen, wenn sie manchmahl bey den Schöppen-Stühlen und Facultäten
Urtheil-
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giis das Foͤrmulgen eingefuͤhret: Transmit- tantur acta. Es pflegt dieſe Reſolution von den membris der Regierungs-Collegiorum deswegen gefaſt zu werden, weil ſie in gewiſſen Sachen nicht ſelbſt ſprechen duͤrffen, oder auch nicht wollen. Jch ſage, ſie duͤrffen nicht in ge- wiſſen Sachen ſprechen, denn manche Colle- gia ſind in Criminal-Sachen auf die Schoͤp- pen-Stuͤhle oder Facultaͤten gewiſſer Univerſi- taͤten einmahl vom Serenisſimo gewieſen, und koͤnnen alſo nicht hierinnen die Urtheil abfaſſen. Oeffters wollen ſie auch nicht, entweder, weil es Quæſtiones Spinoſæ und verwirrte Sachen, mit denen ſie ſich nicht gar zu ſehr die Koͤpffe zerbrechen wollen, oder gewiſſe Perſonen anbe- trifft, die maͤchtig ſind, und die ſie ſich nicht ger- ne, wenn ſie etwan der Juſtitz und den Rechten nach ein ihm unanſtaͤndiges Urtheil publiciren ſolten, zu Feinden machen wollen, oder noch aus andern Urſachen mehr. Es iſtdieſes al- lerdings auch mit unter die Mißbraͤuche der Re- gierungs-Collegiorum, die abgeſchafft wer- den ſolten, zu rechnen, und gereicht es ihnen zum Deſpect mit, als ob ſie ſich nicht getraue- ten, manche Sachen ſelbſt zu decidiren. Jch weiß nicht, ob ſie nicht Raiſon haben ſolten, ſich ein Gewiſſen zu machen, wenn ſie manchmahl bey den Schoͤppen-Stuͤhlen und Facultaͤten
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giis das Foͤrmulgen eingefuͤhret: Transmit-
tantur acta. Es pflegt dieſe Reſolution von
den membris der Regierungs-Collegiorum
deswegen gefaſt zu werden, weil ſie in gewiſſen
Sachen nicht ſelbſt ſprechen duͤrffen, oder auch
nicht wollen. Jch ſage, ſie duͤrffen nicht in ge-
wiſſen Sachen ſprechen, denn manche Colle-
gia ſind in Criminal-Sachen auf die Schoͤp-
pen-Stuͤhle oder Facultaͤten gewiſſer Univerſi-
taͤten einmahl vom Serenisſimo gewieſen, und
koͤnnen alſo nicht hierinnen die Urtheil abfaſſen.
Oeffters wollen ſie auch nicht, entweder, weil es
Quæſtiones Spinoſæ und verwirrte Sachen,
mit denen ſie ſich nicht gar zu ſehr die Koͤpffe
zerbrechen wollen, oder gewiſſe Perſonen anbe-
trifft, die maͤchtig ſind, und die ſie ſich nicht ger-
ne, wenn ſie etwan der Juſtitz und den Rechten
nach ein ihm unanſtaͤndiges Urtheil publiciren
ſolten, zu Feinden machen wollen, oder noch
aus andern Urſachen mehr. Es iſtdieſes al-
lerdings auch mit unter die Mißbraͤuche der Re-
gierungs-Collegiorum, die abgeſchafft wer-
den ſolten, zu rechnen, und gereicht es ihnen
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 695. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/715>, abgerufen am 22.11.2024.
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