verbothen, so wird dessen Autorität hierdurch verringert. Siehe den andern Discours der Unzulänglichkeit der Welt Klugheit.
§. 12. Es ist eine sehr löbliche Methode, die einige Regenten gehabt, daß sie entweder alle Tage zu einer gewissen Stunde, oder doch an gewissen Tagen allen Leuten ohne Unter- scheid Audienz ertheilet und ihnen erlaubet, entweder schrifftlich oder mündlich ihr Anbrin- gen vorzutragen. Es machen sich solche Re- genten, die solche Gewohnheit haben, nicht nur bey denen Unterthanen und dem gantzen Lande sehr beliebt, sondern thun auch dasjenige, was ihrer Pflicht zukommt. Sie haben aber auch hierbey unterschiedene Cautelen in Acht zuneh- men. Zum ersten, daß sie zwar einem jeden alleine Audienz geben, ohne daß andere Ca- valliers oder Bedienten darüm stehen und an- hören, was ein iedweder vorbringet, oder der Fürst vor Resolution ertheilet, jedoch daß es nicht an solchen Orten wäre, da der Fürst gar niemanden von seiner Guarde oder Bedienten bey sich hätte, sondern entweder in den Zim- mern, wo Trabanten vor dem Gemach stehen oder doch an dem Ort, da einige Bedienten in der Nähe seyn, denn sich sonst böse Leute finden könten, die eine solche Gelegenheit mißbrauch- ten und dem Landes-Fürsten eines versetzten, wie
der-
verbothen, ſo wird deſſen Autoritaͤt hierdurch verringert. Siehe den andern Diſcours der Unzulaͤnglichkeit der Welt Klugheit.
§. 12. Es iſt eine ſehr loͤbliche Methode, die einige Regenten gehabt, daß ſie entweder alle Tage zu einer gewiſſen Stunde, oder doch an gewiſſen Tagen allen Leuten ohne Unter- ſcheid Audienz ertheilet und ihnen erlaubet, entweder ſchrifftlich oder muͤndlich ihr Anbrin- gen vorzutragen. Es machen ſich ſolche Re- genten, die ſolche Gewohnheit haben, nicht nur bey denen Unterthanen und dem gantzen Lande ſehr beliebt, ſondern thun auch dasjenige, was ihrer Pflicht zukommt. Sie haben aber auch hierbey unterſchiedene Cautelen in Acht zuneh- men. Zum erſten, daß ſie zwar einem jeden alleine Audienz geben, ohne daß andere Ca- valliers oder Bedienten daruͤm ſtehen und an- hoͤren, was ein iedweder vorbringet, oder der Fuͤrſt vor Reſolution ertheilet, jedoch daß es nicht an ſolchen Orten waͤre, da der Fuͤrſt gar niemanden von ſeiner Guarde oder Bedienten bey ſich haͤtte, ſondern entweder in den Zim- mern, wo Trabanten vor dem Gemach ſtehen oder doch an dem Ort, da einige Bedienten in der Naͤhe ſeyn, denn ſich ſonſt boͤſe Leute finden koͤnten, die eine ſolche Gelegenheit mißbrauch- ten uñ dem Landes-Fuͤrſten eines verſetzten, wie
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verbothen, ſo wird deſſen Autoritaͤt hierdurch
verringert. Siehe den andern Diſcours der
Unzulaͤnglichkeit der Welt Klugheit.
§. 12. Es iſt eine ſehr loͤbliche Methode,
die einige Regenten gehabt, daß ſie entweder
alle Tage zu einer gewiſſen Stunde, oder doch
an gewiſſen Tagen allen Leuten ohne Unter-
ſcheid Audienz ertheilet und ihnen erlaubet,
entweder ſchrifftlich oder muͤndlich ihr Anbrin-
gen vorzutragen. Es machen ſich ſolche Re-
genten, die ſolche Gewohnheit haben, nicht nur
bey denen Unterthanen und dem gantzen Lande
ſehr beliebt, ſondern thun auch dasjenige, was
ihrer Pflicht zukommt. Sie haben aber auch
hierbey unterſchiedene Cautelen in Acht zuneh-
men. Zum erſten, daß ſie zwar einem jeden
alleine Audienz geben, ohne daß andere Ca-
valliers oder Bedienten daruͤm ſtehen und an-
hoͤren, was ein iedweder vorbringet, oder der
Fuͤrſt vor Reſolution ertheilet, jedoch daß es
nicht an ſolchen Orten waͤre, da der Fuͤrſt gar
niemanden von ſeiner Guarde oder Bedienten
bey ſich haͤtte, ſondern entweder in den Zim-
mern, wo Trabanten vor dem Gemach ſtehen
oder doch an dem Ort, da einige Bedienten in
der Naͤhe ſeyn, denn ſich ſonſt boͤſe Leute finden
koͤnten, die eine ſolche Gelegenheit mißbrauch-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/66>, abgerufen am 24.11.2024.
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