Häuser, Wein-Keller, Opern und Comödien, und wissen denn hernachmahls bey ihrer Zu- rückkunfft ins Vaterland nicht viel anders zu erzehlen, als daß auff einer Holländischen Treckshyte das Pfeiffgen Toback überaus wohl schmecke, man in Engelland den Canarien- Sect unverfälscht haben könne, die Comödian- ten in Franckreich überaus wohl agiren, und man in Jtalien mit denen so genannten Cortigi- ane auf eine Zeitlang den Contractiam locati conducti auffrichten könne. Wenn man nun erkennet, daß zu Friedens-Zeiten fast in allen Provintzien Teutschlandes auf das allerwenig- ste alle Jahr ein Funfftzig Tausend Thaler aus Teutschland geschleppet werden, und hingegen die meisten Passagiers entweder mit eben den Qualitäten oder mit noch schlimmern wieder zu- rückkommen, als sie ausgereiset, so hat man raison aus Verlangen vor die teutsche Wohl- fahrt zu wünschen, daß dergleichen Reisen, wie sie ietzund insgemein vorgenommen werden ent- weder durch ein Reichs-Conclusum gantz ver- bothen würden, oder doch unter gewissen Um- ständen und Bedingungen und nach Erlegung gewisser Dispensations-Gelder erlaubet, und denen Reisenden, wie sie ihre Reisen zum Nu- tzen des Vaterlandes antreten und absolviren solten, vorgeschrieben würde. So lange als
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Haͤuſer, Wein-Keller, Opern und Comoͤdien, und wiſſen denn hernachmahls bey ihrer Zu- ruͤckkunfft ins Vaterland nicht viel anders zu erzehlen, als daß auff einer Hollaͤndiſchen Treckshyte das Pfeiffgen Toback uͤberaus wohl ſchmecke, man in Engelland den Canarien- Sect unverfaͤlſcht haben koͤnne, die Comoͤdian- ten in Franckreich uͤberaus wohl agiren, und man in Jtalien mit denen ſo genannten Cortigi- ane auf eine Zeitlang den Contractiam locati conducti auffrichten koͤnne. Wenn man nun erkennet, daß zu Friedens-Zeiten faſt in allen Provintzien Teutſchlandes auf das allerwenig- ſte alle Jahr ein Funfftzig Tauſend Thaler aus Teutſchland geſchleppet werden, und hingegen die meiſten Paſſagiers entweder mit eben den Qualitaͤten oder mit noch ſchlimmern wieder zu- ruͤckkommen, als ſie ausgereiſet, ſo hat man raiſon aus Verlangen vor die teutſche Wohl- fahrt zu wuͤnſchen, daß dergleichen Reiſen, wie ſie ietzund insgemein vorgenommen werden ent- weder durch ein Reichs-Concluſum gantz ver- bothen wuͤrden, oder doch unter gewiſſen Um- ſtaͤnden und Bedingungen und nach Erlegung gewiſſer Diſpenſations-Gelder erlaubet, und denen Reiſenden, wie ſie ihre Reiſen zum Nu- tzen des Vaterlandes antreten und abſolviren ſolten, vorgeſchrieben wuͤrde. So lange als
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[508/0528]
Haͤuſer, Wein-Keller, Opern und Comoͤdien,
und wiſſen denn hernachmahls bey ihrer Zu-
ruͤckkunfft ins Vaterland nicht viel anders zu
erzehlen, als daß auff einer Hollaͤndiſchen
Treckshyte das Pfeiffgen Toback uͤberaus
wohl ſchmecke, man in Engelland den Canarien-
Sect unverfaͤlſcht haben koͤnne, die Comoͤdian-
ten in Franckreich uͤberaus wohl agiren, und
man in Jtalien mit denen ſo genannten Cortigi-
ane auf eine Zeitlang den Contractiam locati
conducti auffrichten koͤnne. Wenn man nun
erkennet, daß zu Friedens-Zeiten faſt in allen
Provintzien Teutſchlandes auf das allerwenig-
ſte alle Jahr ein Funfftzig Tauſend Thaler aus
Teutſchland geſchleppet werden, und hingegen
die meiſten Paſſagiers entweder mit eben den
Qualitaͤten oder mit noch ſchlimmern wieder zu-
ruͤckkommen, als ſie ausgereiſet, ſo hat man
raiſon aus Verlangen vor die teutſche Wohl-
fahrt zu wuͤnſchen, daß dergleichen Reiſen, wie
ſie ietzund insgemein vorgenommen werden ent-
weder durch ein Reichs-Concluſum gantz ver-
bothen wuͤrden, oder doch unter gewiſſen Um-
ſtaͤnden und Bedingungen und nach Erlegung
gewiſſer Diſpenſations-Gelder erlaubet, und
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 508. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/528>, abgerufen am 22.11.2024.
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