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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718.

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mern und Handwercks-Leuten vorfischen und
fortschleppen. Nicht weniger die Bier-Fied-
ler, die auf den Dörffern und in den Städten
aus einem Bier-Hause in das andere lauffen,
und bey allerhand unnützen Gefindel eines auf-
streichen, iedoch verstehe ich hierunter im gering-
sten nicht diejenigen Musicanten, die auf Hoch-
zeiten und andern erbaren Zusammen künfften
und Gelacken aufzuwarten pflegen. Auf die-
se Personen nun insgesamt solten die Obrigkei-
ten ein wachsames Auge haben, und wenn der-
gleichen Leute nicht aus Liebe zur Tugend sich
des Müßiggangs enthalten, und ehrliche Nah-
rung treiben wolten, so würde doch wohl die
Furcht gewartender Straffen sie zur Arbeit
anhalten. Gleichwie aber diesem muthwilli-
gen Müßiggange gar wohl abgeholffen werden
kan, sollen anders diese faulen und abgestorbe-
nen Glieder die gesunden, arbeitsamen und
nahrhafften nicht auch anstecken und verderben;
Also kan auch wohl denenjenigen, welchen von
Natur oder durch widriges Glücke der Müßig-
gang gleichsam aufgezwungen scheinet, schon
etwas zu arbeiten und eine ehrliche Nahrung
verschafft werden.

§. 22. Es giebt noch eine Sorte der Müs-
siggänger, welche ich galante oder Staats-
Müßiggänger nenne. Diese thun nichts, als

daß
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mern und Handwercks-Leuten vorfiſchen und
fortſchleppen. Nicht weniger die Bier-Fied-
ler, die auf den Doͤrffern und in den Staͤdten
aus einem Bier-Hauſe in das andere lauffen,
und bey allerhand unnuͤtzen Gefindel eines auf-
ſtreichen, iedoch verſtehe ich hierunter im gering-
ſten nicht diejenigen Muſicanten, die auf Hoch-
zeiten und andern erbaren Zuſammen kuͤnfften
und Gelacken aufzuwarten pflegen. Auf die-
ſe Perſonen nun insgeſamt ſolten die Obrigkei-
ten ein wachſames Auge haben, und wenn der-
gleichen Leute nicht aus Liebe zur Tugend ſich
des Muͤßiggangs enthalten, und ehrliche Nah-
rung treiben wolten, ſo wuͤrde doch wohl die
Furcht gewartender Straffen ſie zur Arbeit
anhalten. Gleichwie aber dieſem muthwilli-
gen Muͤßiggange gar wohl abgeholffen werden
kan, ſollen anders dieſe faulen und abgeſtorbe-
nen Glieder die geſunden, arbeitſamen und
nahrhafften nicht auch anſtecken und verderben;
Alſo kan auch wohl denenjenigen, welchen von
Natur oder durch widriges Gluͤcke der Muͤßig-
gang gleichſam aufgezwungen ſcheinet, ſchon
etwas zu arbeiten und eine ehrliche Nahrung
verſchafft werden.

§. 22. Es giebt noch eine Sorte der Muͤſ-
ſiggaͤnger, welche ich galante oder Staats-
Muͤßiggaͤnger nenne. Dieſe thun nichts, als

daß
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[499/0519] mern und Handwercks-Leuten vorfiſchen und fortſchleppen. Nicht weniger die Bier-Fied- ler, die auf den Doͤrffern und in den Staͤdten aus einem Bier-Hauſe in das andere lauffen, und bey allerhand unnuͤtzen Gefindel eines auf- ſtreichen, iedoch verſtehe ich hierunter im gering- ſten nicht diejenigen Muſicanten, die auf Hoch- zeiten und andern erbaren Zuſammen kuͤnfften und Gelacken aufzuwarten pflegen. Auf die- ſe Perſonen nun insgeſamt ſolten die Obrigkei- ten ein wachſames Auge haben, und wenn der- gleichen Leute nicht aus Liebe zur Tugend ſich des Muͤßiggangs enthalten, und ehrliche Nah- rung treiben wolten, ſo wuͤrde doch wohl die Furcht gewartender Straffen ſie zur Arbeit anhalten. Gleichwie aber dieſem muthwilli- gen Muͤßiggange gar wohl abgeholffen werden kan, ſollen anders dieſe faulen und abgeſtorbe- nen Glieder die geſunden, arbeitſamen und nahrhafften nicht auch anſtecken und verderben; Alſo kan auch wohl denenjenigen, welchen von Natur oder durch widriges Gluͤcke der Muͤßig- gang gleichſam aufgezwungen ſcheinet, ſchon etwas zu arbeiten und eine ehrliche Nahrung verſchafft werden. §. 22. Es giebt noch eine Sorte der Muͤſ- ſiggaͤnger, welche ich galante oder Staats- Muͤßiggaͤnger nenne. Dieſe thun nichts, als daß J i 2

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 499. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/519>, abgerufen am 16.07.2024.