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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718.

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Häuser einschliessen und darinnen mit Zwang
zur Arbeit anhalten. Ein bequemes Mittel,
die Müßiggänger in der Republic zu entdecken,
wäre, wenn man diejenigen, die man dißfalls in
Verdacht hätte, vor Gerichte fordern liesse, und
wider sie inquirirte, woher sie die Mittelzu ihrer
Unterhaltung hernähmen, was sie vor Gewerbe
trieben, u. s. w. Es ist dergleichen Untersuchung
in verschiedenen wohlbestellten Policeyen üblich,
und durch dieses Mittel öffters viele Mord- und
Todschläge, Diebstahle und andere Unthaten
erforschet worden. Siehe Döhler, p. 6.

§. 21. Der Müßiggänger giebt es unter-
schiedene Gattungen, einige sind vorsetzlich faule
Leute, die gar nichts arbeiten, einige arbeiten
zwar etwas, aber nicht so, wie sie wohl solten.
z. E. die faulen Tage-Diebe, die zwar arbeiten,
aber so unfleißig, daß sie denenjenigen, so sie ge-
dinget, das Geld mehr abstehlen als abverdie-
nen. Item, die Kinder, welche sich wohl zur Arbeit
vermiethen könten, aber ihren Eltern über dem
Halse liegen und sie mit aufzehren, da hingegen
andere Leute Mangel am Gesinde haben. Fer-
ner diejenigen Handwercks-Bursche, welche
gute Montage halten und denen Meistern aus
der Arbeit bleiben. Noch andere haben zwar
ein gewiß Gewerbe und Metier, allein es taugt
nicht viel, und ist so beschaffen, daß es der Repu-

blic
J i



Haͤuſer einſchlieſſen und darinnen mit Zwang
zur Arbeit anhalten. Ein bequemes Mittel,
die Muͤßiggaͤnger in der Republic zu entdecken,
waͤre, wenn man diejenigen, die man dißfalls in
Verdacht haͤtte, vor Gerichte fordern lieſſe, und
wider ſie inquirirte, woher ſie die Mittelzu ihrer
Unterhaltung hernaͤhmen, was ſie vor Gewerbe
trieben, u. ſ. w. Es iſt dergleichen Unterſuchung
in verſchiedenen wohlbeſtellten Policeyen uͤblich,
und durch dieſes Mittel oͤffters viele Mord- und
Todſchlaͤge, Diebſtahle und andere Unthaten
erforſchet worden. Siehe Doͤhler, p. 6.

§. 21. Der Muͤßiggaͤnger giebt es unter-
ſchiedene Gattungen, einige ſind vorſetzlich faule
Leute, die gar nichts arbeiten, einige arbeiten
zwar etwas, aber nicht ſo, wie ſie wohl ſolten.
z. E. die faulen Tage-Diebe, die zwar arbeiten,
aber ſo unfleißig, daß ſie denenjenigen, ſo ſie ge-
dinget, das Geld mehr abſtehlen als abverdie-
nen. Item, die Kinder, welche ſich wohl zur Arbeit
vermiethen koͤnten, aber ihren Eltern uͤber dem
Halſe liegen und ſie mit aufzehren, da hingegen
andere Leute Mangel am Geſinde haben. Fer-
ner diejenigen Handwercks-Burſche, welche
gute Montage halten und denen Meiſtern aus
der Arbeit bleiben. Noch andere haben zwar
ein gewiß Gewerbe und Metier, allein es taugt
nicht viel, und iſt ſo beſchaffen, daß es der Repu-

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[497/0517] Haͤuſer einſchlieſſen und darinnen mit Zwang zur Arbeit anhalten. Ein bequemes Mittel, die Muͤßiggaͤnger in der Republic zu entdecken, waͤre, wenn man diejenigen, die man dißfalls in Verdacht haͤtte, vor Gerichte fordern lieſſe, und wider ſie inquirirte, woher ſie die Mittelzu ihrer Unterhaltung hernaͤhmen, was ſie vor Gewerbe trieben, u. ſ. w. Es iſt dergleichen Unterſuchung in verſchiedenen wohlbeſtellten Policeyen uͤblich, und durch dieſes Mittel oͤffters viele Mord- und Todſchlaͤge, Diebſtahle und andere Unthaten erforſchet worden. Siehe Doͤhler, p. 6. §. 21. Der Muͤßiggaͤnger giebt es unter- ſchiedene Gattungen, einige ſind vorſetzlich faule Leute, die gar nichts arbeiten, einige arbeiten zwar etwas, aber nicht ſo, wie ſie wohl ſolten. z. E. die faulen Tage-Diebe, die zwar arbeiten, aber ſo unfleißig, daß ſie denenjenigen, ſo ſie ge- dinget, das Geld mehr abſtehlen als abverdie- nen. Item, die Kinder, welche ſich wohl zur Arbeit vermiethen koͤnten, aber ihren Eltern uͤber dem Halſe liegen und ſie mit aufzehren, da hingegen andere Leute Mangel am Geſinde haben. Fer- ner diejenigen Handwercks-Burſche, welche gute Montage halten und denen Meiſtern aus der Arbeit bleiben. Noch andere haben zwar ein gewiß Gewerbe und Metier, allein es taugt nicht viel, und iſt ſo beſchaffen, daß es der Repu- blic J i

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 497. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/517>, abgerufen am 16.07.2024.