Schmäuse bey den Doctoraten, die zu nichts dienen, als zu Vermehrung der Unkosten, in- gleichen andere abgeschmackte Ceremonien, die man darbey gewahr wird, insonderheit da sie auch den Abwesenden, deren Profectus sie doch nicht einmahl explorirt haben, die Diplomata im Kober zuschicken.
§. 34. Gleichwie nun das Haupt-Werck bey den Gradibus academicis, wenn sie so zu sa- gen recht wieder zu Ehren kommen solten, auf ein recht scharffes und accurates Examen an- kommt, also wäre in Ansehung desselben, wenn es recht regulirt seyn solte, von dem Landes- Fürsten allerhand vorzuschreiben und zu ver- ordnen. So ist z. E. etwas seltzames, daß die in der Philosophie promoviren wollen, fast aus allen mathematischen und übrigen philosophi- schen Wissenschafften befraget werden, da es unmöglich ist, daß einer in allen bewandert seyn kan, und hat einer gnug zu thun, wenn man entweder in der Mathesi oder den übrigen Wissenschafften der Welt-Weißheit etwas rechtes lernen will, und ob sich wohl die Herrn Examinatores öffters begnügen lassen, wenn sie aus allen Wissenschafften etliche Definitio- nes und Divisiones hören, die die Herrn Can- didaten herbeten, so wäre es doch besser, wenn sie bey einer eintzigen oder etlichen Wissenschaff-
ten
Schmaͤuſe bey den Doctoraten, die zu nichts dienen, als zu Vermehrung der Unkoſten, in- gleichen andere abgeſchmackte Ceremonien, die man darbey gewahr wird, inſonderheit da ſie auch den Abweſenden, deren Profectus ſie doch nicht einmahl explorirt haben, die Diplomata im Kober zuſchicken.
§. 34. Gleichwie nun das Haupt-Werck bey den Gradibus academicis, wenn ſie ſo zu ſa- gen recht wieder zu Ehren kommen ſolten, auf ein recht ſcharffes und accurates Examen an- kommt, alſo waͤre in Anſehung deſſelben, wenn es recht regulirt ſeyn ſolte, von dem Landes- Fuͤrſten allerhand vorzuſchreiben und zu ver- ordnen. So iſt z. E. etwas ſeltzames, daß die in der Philoſophie promoviren wollen, faſt aus allen mathematiſchen und uͤbrigen philoſophi- ſchen Wiſſenſchafften befraget werden, da es unmoͤglich iſt, daß einer in allen bewandert ſeyn kan, und hat einer gnug zu thun, wenn man entweder in der Matheſi oder den uͤbrigen Wiſſenſchafften der Welt-Weißheit etwas rechtes lernen will, und ob ſich wohl die Herrn Examinatores oͤffters begnuͤgen laſſen, wenn ſie aus allen Wiſſenſchafften etliche Definitio- nes und Diviſiones hoͤren, die die Herrn Can- didaten herbeten, ſo waͤre es doch beſſer, wenn ſie bey einer eintzigen oder etlichen Wiſſenſchaff-
ten
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0452"n="432"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> Schmaͤuſe bey den <hirendition="#aq">Doctorat</hi>en, die zu nichts<lb/>
dienen, als zu Vermehrung der Unkoſten, in-<lb/>
gleichen andere abgeſchmackte Ceremonien, die<lb/>
man darbey gewahr wird, inſonderheit da ſie<lb/>
auch den Abweſenden, deren <hirendition="#aq">Profectus</hi>ſie doch<lb/>
nicht einmahl <hirendition="#aq">explori</hi>rt haben, die <hirendition="#aq">Diplomata</hi><lb/>
im Kober zuſchicken.</p><lb/><p>§. 34. Gleichwie nun das Haupt-Werck<lb/>
bey den <hirendition="#aq">Gradibus academicis,</hi> wenn ſie ſo zu ſa-<lb/>
gen recht wieder zu Ehren kommen ſolten, auf<lb/>
ein recht ſcharffes und <hirendition="#aq">accurates</hi> Examen an-<lb/>
kommt, alſo waͤre in Anſehung deſſelben, wenn<lb/>
es recht <hirendition="#aq">reguli</hi>rt ſeyn ſolte, von dem Landes-<lb/>
Fuͤrſten allerhand vorzuſchreiben und zu ver-<lb/>
ordnen. So iſt z. E. etwas ſeltzames, daß die<lb/>
in der <hirendition="#aq">Philoſophie promovi</hi>ren wollen, faſt aus<lb/>
allen <hirendition="#aq">mathemati</hi>ſchen und uͤbrigen <hirendition="#aq">philoſophi-</hi><lb/>ſchen Wiſſenſchafften befraget werden, da es<lb/>
unmoͤglich iſt, daß einer in allen bewandert<lb/>ſeyn kan, und hat einer gnug zu thun, wenn man<lb/>
entweder in der <hirendition="#aq">Matheſi</hi> oder den uͤbrigen<lb/>
Wiſſenſchafften der Welt-Weißheit etwas<lb/>
rechtes lernen will, und ob ſich wohl die Herrn<lb/><hirendition="#aq">Examinatores</hi> oͤffters begnuͤgen laſſen, wenn<lb/>ſie aus allen Wiſſenſchafften etliche <hirendition="#aq">Definitio-<lb/>
nes</hi> und <hirendition="#aq">Diviſiones</hi> hoͤren, die die Herrn <hirendition="#aq">Can-<lb/>
didat</hi>en herbeten, ſo waͤre es doch beſſer, wenn<lb/>ſie bey einer eintzigen oder etlichen Wiſſenſchaff-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ten</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[432/0452]
Schmaͤuſe bey den Doctoraten, die zu nichts
dienen, als zu Vermehrung der Unkoſten, in-
gleichen andere abgeſchmackte Ceremonien, die
man darbey gewahr wird, inſonderheit da ſie
auch den Abweſenden, deren Profectus ſie doch
nicht einmahl explorirt haben, die Diplomata
im Kober zuſchicken.
§. 34. Gleichwie nun das Haupt-Werck
bey den Gradibus academicis, wenn ſie ſo zu ſa-
gen recht wieder zu Ehren kommen ſolten, auf
ein recht ſcharffes und accurates Examen an-
kommt, alſo waͤre in Anſehung deſſelben, wenn
es recht regulirt ſeyn ſolte, von dem Landes-
Fuͤrſten allerhand vorzuſchreiben und zu ver-
ordnen. So iſt z. E. etwas ſeltzames, daß die
in der Philoſophie promoviren wollen, faſt aus
allen mathematiſchen und uͤbrigen philoſophi-
ſchen Wiſſenſchafften befraget werden, da es
unmoͤglich iſt, daß einer in allen bewandert
ſeyn kan, und hat einer gnug zu thun, wenn man
entweder in der Matheſi oder den uͤbrigen
Wiſſenſchafften der Welt-Weißheit etwas
rechtes lernen will, und ob ſich wohl die Herrn
Examinatores oͤffters begnuͤgen laſſen, wenn
ſie aus allen Wiſſenſchafften etliche Definitio-
nes und Diviſiones hoͤren, die die Herrn Can-
didaten herbeten, ſo waͤre es doch beſſer, wenn
ſie bey einer eintzigen oder etlichen Wiſſenſchaff-
ten
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 432. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/452>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.