Rectoribus, Conrectoribus und andern Schul-Collegen billich anbefehlen, daß sie auf ihr Gewissen denen Eltern wiederrathen solten, diejenigen Kinder, an denen sie merckten, daß sie entweder keine Lust oder Fähigkeit dazu hät- ten, nicht zum Studieren zu halten, sondern ihnen diejenige Professionen, darzu sie ihre In- clination trüge oder sonst geschickt wären, ler- nen zu lassen und wolten die Eltern dem unge- achtet dabey beharren, sie verspürten aber, daß die Kinder sich hierinnen nicht änderten, so sol- ten sie dieselbigen nicht länger in der Schule behalten, sondern ihren Eltern remittiren. Jch rede aber hier von denen, die in dem Chri- stenthum und übrigen Stücken, die einem je- den Menschen nöthig sind, er mag leben in was vor einem Stande er will, schon zur Gnüge un- terrichtet und darbey von solchen Jahren und Verstande, daß sie sich prüffen können, zu wel- chen Metier sie etwan geschickt seyn oder Lust haben möchten. Denn sonst dürfften die meisten jungen Leute vorgeben, daß sie ihre in- clination nicht antriebe, die Schulen zu besu- chen.
§. 15. Es sagt Herr Johann George Döh- ler, in der Untersuchung des heut zu Tage über- hand nehmenden Geld- und Nahrungs-Man- gels p. 65. Bey dem Studieren sind heutiges
Tages
Rectoribus, Conrectoribus und andern Schul-Collegen billich anbefehlen, daß ſie auf ihr Gewiſſen denen Eltern wiederrathen ſolten, diejenigen Kinder, an denen ſie merckten, daß ſie entweder keine Luſt oder Faͤhigkeit dazu haͤt- ten, nicht zum Studieren zu halten, ſondern ihnen diejenige Profeſſionen, darzu ſie ihre In- clination truͤge oder ſonſt geſchickt waͤren, ler- nen zu laſſen und wolten die Eltern dem unge- achtet dabey beharren, ſie verſpuͤrten aber, daß die Kinder ſich hierinnen nicht aͤnderten, ſo ſol- ten ſie dieſelbigen nicht laͤnger in der Schule behalten, ſondern ihren Eltern remittiren. Jch rede aber hier von denen, die in dem Chri- ſtenthum und uͤbrigen Stuͤcken, die einem je- den Menſchen noͤthig ſind, er mag leben in was vor einem Stande er will, ſchon zur Gnuͤge un- terrichtet und darbey von ſolchen Jahren und Verſtande, daß ſie ſich pruͤffen koͤnnen, zu wel- chen Metier ſie etwan geſchickt ſeyn oder Luſt haben moͤchten. Denn ſonſt duͤrfften die meiſten jungen Leute vorgeben, daß ſie ihre in- clination nicht antriebe, die Schulen zu beſu- chen.
§. 15. Es ſagt Herr Johann George Doͤh- ler, in der Unterſuchung des heut zu Tage uͤber- hand nehmenden Geld- und Nahrungs-Man- gels p. 65. Bey dem Studieren ſind heutiges
Tages
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0404"n="384"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw><hirendition="#aq">Rectoribus, Conrectoribus</hi> und andern<lb/>
Schul-<hirendition="#aq">Colleg</hi>en billich anbefehlen, daß ſie auf<lb/>
ihr Gewiſſen denen Eltern wiederrathen ſolten,<lb/>
diejenigen Kinder, an denen ſie merckten, daß<lb/>ſie entweder keine Luſt oder Faͤhigkeit dazu haͤt-<lb/>
ten, nicht zum Studieren zu halten, ſondern<lb/>
ihnen diejenige <hirendition="#aq">Profeſſion</hi>en, darzu ſie ihre <hirendition="#aq">In-<lb/>
clination</hi> truͤge oder ſonſt geſchickt waͤren, ler-<lb/>
nen zu laſſen und wolten die Eltern dem unge-<lb/>
achtet dabey beharren, ſie verſpuͤrten aber, daß<lb/>
die Kinder ſich hierinnen nicht aͤnderten, ſo ſol-<lb/>
ten ſie dieſelbigen nicht laͤnger in der Schule<lb/>
behalten, ſondern ihren Eltern <hirendition="#aq">remitti</hi>ren.<lb/>
Jch rede aber hier von denen, die in dem Chri-<lb/>ſtenthum und uͤbrigen Stuͤcken, die einem je-<lb/>
den Menſchen noͤthig ſind, er mag leben in was<lb/>
vor einem Stande er will, ſchon zur Gnuͤge un-<lb/>
terrichtet und darbey von ſolchen Jahren und<lb/>
Verſtande, daß ſie ſich pruͤffen koͤnnen, zu wel-<lb/>
chen <hirendition="#aq">Metier</hi>ſie etwan geſchickt ſeyn oder Luſt<lb/>
haben moͤchten. Denn ſonſt duͤrfften die<lb/>
meiſten jungen Leute vorgeben, daß ſie ihre <hirendition="#aq">in-<lb/>
clination</hi> nicht antriebe, die Schulen zu beſu-<lb/>
chen.</p><lb/><p>§. 15. Es ſagt Herr Johann George Doͤh-<lb/>
ler, in der Unterſuchung des heut zu Tage uͤber-<lb/>
hand nehmenden Geld- und Nahrungs-Man-<lb/>
gels <hirendition="#aq">p.</hi> 65. Bey dem Studieren ſind heutiges<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Tages</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[384/0404]
Rectoribus, Conrectoribus und andern
Schul-Collegen billich anbefehlen, daß ſie auf
ihr Gewiſſen denen Eltern wiederrathen ſolten,
diejenigen Kinder, an denen ſie merckten, daß
ſie entweder keine Luſt oder Faͤhigkeit dazu haͤt-
ten, nicht zum Studieren zu halten, ſondern
ihnen diejenige Profeſſionen, darzu ſie ihre In-
clination truͤge oder ſonſt geſchickt waͤren, ler-
nen zu laſſen und wolten die Eltern dem unge-
achtet dabey beharren, ſie verſpuͤrten aber, daß
die Kinder ſich hierinnen nicht aͤnderten, ſo ſol-
ten ſie dieſelbigen nicht laͤnger in der Schule
behalten, ſondern ihren Eltern remittiren.
Jch rede aber hier von denen, die in dem Chri-
ſtenthum und uͤbrigen Stuͤcken, die einem je-
den Menſchen noͤthig ſind, er mag leben in was
vor einem Stande er will, ſchon zur Gnuͤge un-
terrichtet und darbey von ſolchen Jahren und
Verſtande, daß ſie ſich pruͤffen koͤnnen, zu wel-
chen Metier ſie etwan geſchickt ſeyn oder Luſt
haben moͤchten. Denn ſonſt duͤrfften die
meiſten jungen Leute vorgeben, daß ſie ihre in-
clination nicht antriebe, die Schulen zu beſu-
chen.
§. 15. Es ſagt Herr Johann George Doͤh-
ler, in der Unterſuchung des heut zu Tage uͤber-
hand nehmenden Geld- und Nahrungs-Man-
gels p. 65. Bey dem Studieren ſind heutiges
Tages
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 384. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/404>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.