sten Zuhörern die Andacht hemmen und wenig Erbauung schaffen; als können die Regenten zwar denen Predigern dißfalls eine gewisse Zeit vorschreiben, jedoch müssen sie auch dahin sehen, daß ihre dißfalls ausgestellten Verordnungen mit einer Christl. Klugheit eingerichtet seyn und der Ehre GOttes nicht etwan einiger Maßen hierdurch zu nahe getreten werde. S. die Königl. Preußischen Verordnung wieder die langen Predigten von 1714.
§. 31. Es haben auch die Landes-Fürsten denen Predigern anzubefehlen, daß sie auff ihre Predigten vorhero gehörig meditiren und nicht auf der Cantzel herplappern, was ihnen einfällt, oder wie einige Pietisten zu reden pflegen, was ihnen der Geist eingiebt, ingleichen sich so viel als möglich aller Philologien und Critiquen, wie auch unnöthigen controversien enthalten, sondern ihre Predigten in einer guten Ordnung ab handeln, den Text gehöriger Maßen erklären und periphrasiren und sonderlich auf die Er- bauung der ihnen anvertrauten Gemeinde ihre Absicht richten. Es solte von den Consisto- riis den Superintendenten anbefohlen werden, daß sie auff die Predigten der ihrer Inspection anvertrauten Prediger Achtung gäben, und die- selbigen bißweilen unversehens behorchten und allen denjenigen, welche entweder seltzame und
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ſten Zuhoͤrern die Andacht hemmen und wenig Erbauung ſchaffen; als koͤnnen die Regenten zwar denen Predigern dißfalls eine gewiſſe Zeit vorſchreiben, jedoch muͤſſen ſie auch dahin ſehen, daß ihre dißfalls ausgeſtellten Verordnungen mit einer Chriſtl. Klugheit eingerichtet ſeyn und der Ehre GOttes nicht etwan einiger Maßen hierdurch zu nahe getreten werde. S. die Koͤnigl. Preußiſchen Verordnung wieder die langen Predigten von 1714.
§. 31. Es haben auch die Landes-Fuͤrſten denen Predigern anzubefehlen, daß ſie auff ihre Predigten vorhero gehoͤrig meditiren und nicht auf der Cantzel herplappern, was ihnen einfaͤllt, oder wie einige Pietiſten zu reden pflegen, was ihnen der Geiſt eingiebt, ingleichen ſich ſo viel als moͤglich aller Philologien und Critiquen, wie auch unnoͤthigen controverſien enthalten, ſondern ihre Predigten in einer guten Ordnung ab handeln, den Text gehoͤriger Maßen erklaͤren und periphraſiren und ſonderlich auf die Er- bauung der ihnen anvertrauten Gemeinde ihre Abſicht richten. Es ſolte von den Conſiſto- riis den Superintendenten anbefohlen werden, daß ſie auff die Predigten der ihrer Inſpection anvertrauten Prediger Achtung gaͤben, und die- ſelbigen bißweilen unverſehens behorchten und allen denjenigen, welche entweder ſeltzame und
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ſten Zuhoͤrern die Andacht hemmen und wenig
Erbauung ſchaffen; als koͤnnen die Regenten
zwar denen Predigern dißfalls eine gewiſſe Zeit
vorſchreiben, jedoch muͤſſen ſie auch dahin ſehen,
daß ihre dißfalls ausgeſtellten Verordnungen
mit einer Chriſtl. Klugheit eingerichtet ſeyn und
der Ehre GOttes nicht etwan einiger Maßen
hierdurch zu nahe getreten werde. S. die
Koͤnigl. Preußiſchen Verordnung wieder die
langen Predigten von 1714.
§. 31. Es haben auch die Landes-Fuͤrſten
denen Predigern anzubefehlen, daß ſie auff ihre
Predigten vorhero gehoͤrig meditiren und nicht
auf der Cantzel herplappern, was ihnen einfaͤllt,
oder wie einige Pietiſten zu reden pflegen, was
ihnen der Geiſt eingiebt, ingleichen ſich ſo viel
als moͤglich aller Philologien und Critiquen,
wie auch unnoͤthigen controverſien enthalten,
ſondern ihre Predigten in einer guten Ordnung
ab handeln, den Text gehoͤriger Maßen erklaͤren
und periphraſiren und ſonderlich auf die Er-
bauung der ihnen anvertrauten Gemeinde ihre
Abſicht richten. Es ſolte von den Conſiſto-
riis den Superintendenten anbefohlen werden,
daß ſie auff die Predigten der ihrer Inſpection
anvertrauten Prediger Achtung gaͤben, und die-
ſelbigen bißweilen unverſehens behorchten und
allen denjenigen, welche entweder ſeltzame und
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 283. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/303>, abgerufen am 22.11.2024.
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