derlich ist, kanst du nach Gefallen thun oder un- terlassen.
§. 7. Es ist auch die Klugheit einzutheilen in die Klugheit der Privat-Personen und der Landes-Fürsten. Die Privat-Klugheit schreibt Privat-Personen gewisse Regeln und Maximen vor, wie sie ihre actiones zu Beför- derung oder Erhaltung ihrer zeitlichen Glück- seeligkeit vernünfftig anstellen sollen. Sie weiset, wie man sich im Heyrathen bey Erzie- hung der Kinder, in seinen Ehren-Aemtern, in Glück und Unglück, u. s. w. zu bezeigen habe, daß man durch seine Handlungen das Gute, so man sich vorgesetzt, erlangen, und alles Ubel, so viel als möglich, von sich abwenden möge. Manche actiones scheinen andern Leuten, die nicht fähig sind, accurat genung davon zu ur- theilen, weise zu seyn, sind aber in der That thöricht, und diese muß man unterlassen. Hin- gegen einige scheinen andern, die nicht alle un- sere Raisons wissen, warum wir dieses thun wollen oder müssen, wunderlich, sind aber in der That klug, und diese müssen wir thun, ande- re Leute mögen davon raisonniren, was sie wol- len. Was bey der Privat-Klugheit anzu- mercken, ist in meiner Einleitung zur Klugheit zu leben weitläufftiger ausgeführet.
§. 8.
derlich iſt, kanſt du nach Gefallen thun oder un- terlaſſen.
§. 7. Es iſt auch die Klugheit einzutheilen in die Klugheit der Privat-Perſonen und der Landes-Fuͤrſten. Die Privat-Klugheit ſchreibt Privat-Perſonen gewiſſe Regeln und Maximen vor, wie ſie ihre actiones zu Befoͤr- derung oder Erhaltung ihrer zeitlichen Gluͤck- ſeeligkeit vernuͤnfftig anſtellen ſollen. Sie weiſet, wie man ſich im Heyrathen bey Erzie- hung der Kinder, in ſeinen Ehren-Aemtern, in Gluͤck und Ungluͤck, u. ſ. w. zu bezeigen habe, daß man durch ſeine Handlungen das Gute, ſo man ſich vorgeſetzt, erlangen, und alles Ubel, ſo viel als moͤglich, von ſich abwenden moͤge. Manche actiones ſcheinen andern Leuten, die nicht faͤhig ſind, accurat genung davon zu ur- theilen, weiſe zu ſeyn, ſind aber in der That thoͤricht, und dieſe muß man unterlaſſen. Hin- gegen einige ſcheinen andern, die nicht alle un- ſere Raiſons wiſſen, warum wir dieſes thun wollen oder muͤſſen, wunderlich, ſind aber in der That klug, und dieſe muͤſſen wir thun, ande- re Leute moͤgen davon raiſonniren, was ſie wol- len. Was bey der Privat-Klugheit anzu- mercken, iſt in meiner Einleitung zur Klugheit zu leben weitlaͤufftiger ausgefuͤhret.
§. 8.
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derlich iſt, kanſt du nach Gefallen thun oder un-
terlaſſen.
§. 7. Es iſt auch die Klugheit einzutheilen
in die Klugheit der Privat-Perſonen und der
Landes-Fuͤrſten. Die Privat-Klugheit
ſchreibt Privat-Perſonen gewiſſe Regeln und
Maximen vor, wie ſie ihre actiones zu Befoͤr-
derung oder Erhaltung ihrer zeitlichen Gluͤck-
ſeeligkeit vernuͤnfftig anſtellen ſollen. Sie
weiſet, wie man ſich im Heyrathen bey Erzie-
hung der Kinder, in ſeinen Ehren-Aemtern, in
Gluͤck und Ungluͤck, u. ſ. w. zu bezeigen habe,
daß man durch ſeine Handlungen das Gute,
ſo man ſich vorgeſetzt, erlangen, und alles Ubel,
ſo viel als moͤglich, von ſich abwenden moͤge.
Manche actiones ſcheinen andern Leuten, die
nicht faͤhig ſind, accurat genung davon zu ur-
theilen, weiſe zu ſeyn, ſind aber in der That
thoͤricht, und dieſe muß man unterlaſſen. Hin-
gegen einige ſcheinen andern, die nicht alle un-
ſere Raiſons wiſſen, warum wir dieſes thun
wollen oder muͤſſen, wunderlich, ſind aber in
der That klug, und dieſe muͤſſen wir thun, ande-
re Leute moͤgen davon raiſonniren, was ſie wol-
len. Was bey der Privat-Klugheit anzu-
mercken, iſt in meiner Einleitung zur Klugheit
zu leben weitlaͤufftiger ausgefuͤhret.
§. 8.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/30>, abgerufen am 11.12.2024.
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