ten. Die sich nun zu Exercirung solcher Rau- bereyen zusammen begeben, hätten von ihrem ersten Anführer gar leicht untergedruckt und subjugiret werden können, sie würden sich auch ihm desto lieber submittiret haben, weil sie hierdurch ihre bösen Actiones desto bequemer ausüben können. (4.) Erhellete aus der Heil. Schrifft, daß die Nach kommen des Abra- hams, die auf GOttes Wegen gewandelt, kei- ne Herrschafft affectiret hätten, sondern in an- dern Ländern Fremdlinge gewesen. Der gottlose Esau aber, der dem Cain und Nimrod den Sitten nach gar sehr gleich, hätte sich bald ein Reich angeleget und die Choraeer geschla- gen, Deut. II, 12. 1 Buch Mosis am XXXVI. Aus diesem allen wäre klar, daß die Reiche an- fänglich nicht aus einer rechtschaffenen Inten- tion aufgerichtet worden, sondern damit die Gottlosen ihre Raubereyen desto besser hätten exerciren und ihrer Herrsch-Sucht ein Gnü- gen leisten können, der Ursprung der Republic wäre nicht frommen Leuten, sondern den Gott- losen und solchen zuzuschreiben, die dem mensch- lichen Geschlechte anfänglich mehr geschadet denn genutzet. Crstlich wären die Imperia rauh und unordentlich, auch schwach gewesen, hernach hätten sie aber durch neue Beuten im- mer mehr Wachsthum überkommen. Siehe
Herrn
ten. Die ſich nun zu Exercirung ſolcher Rau- bereyen zuſammen begeben, haͤtten von ihrem erſten Anfuͤhrer gar leicht untergedruckt und ſubjugiret werden koͤnnen, ſie wuͤrden ſich auch ihm deſto lieber ſubmittiret haben, weil ſie hierdurch ihre boͤſen Actiones deſto bequemer ausuͤben koͤnnen. (4.) Erhellete aus der Heil. Schrifft, daß die Nach kommen des Abra- hams, die auf GOttes Wegen gewandelt, kei- ne Herrſchafft affectiret haͤtten, ſondern in an- dern Laͤndern Fremdlinge geweſen. Der gottloſe Eſau aber, der dem Cain und Nimrod den Sitten nach gar ſehr gleich, haͤtte ſich bald ein Reich angeleget und die Choræer geſchla- gen, Deut. II, 12. 1 Buch Moſis am XXXVI. Aus dieſem allen waͤre klar, daß die Reiche an- faͤnglich nicht aus einer rechtſchaffenen Inten- tion aufgerichtet worden, ſondern damit die Gottloſen ihre Raubereyen deſto beſſer haͤtten exerciren und ihrer Herrſch-Sucht ein Gnuͤ- gen leiſten koͤnnen, der Urſprung der Republic waͤre nicht frommen Leuten, ſondern den Gott- loſen und ſolchen zuzuſchreiben, die dem menſch- lichen Geſchlechte anfaͤnglich mehr geſchadet denn genutzet. Crſtlich waͤren die Imperia rauh und unordentlich, auch ſchwach geweſen, hernach haͤtten ſie aber durch neue Beuten im- mer mehr Wachsthum uͤberkommen. Siehe
Herrn
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0259"n="239"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> ten. Die ſich nun zu <hirendition="#aq">Exerci</hi>rung ſolcher Rau-<lb/>
bereyen zuſammen begeben, haͤtten von ihrem<lb/>
erſten Anfuͤhrer gar leicht untergedruckt und<lb/><hirendition="#aq">ſubjugi</hi>ret werden koͤnnen, ſie wuͤrden ſich auch<lb/>
ihm deſto lieber <hirendition="#aq">ſubmitti</hi>ret haben, weil ſie<lb/>
hierdurch ihre boͤſen <hirendition="#aq">Actiones</hi> deſto bequemer<lb/>
ausuͤben koͤnnen. (4.) Erhellete aus der<lb/>
Heil. Schrifft, daß die Nach kommen des Abra-<lb/>
hams, die auf GOttes Wegen gewandelt, kei-<lb/>
ne Herrſchafft <hirendition="#aq">affecti</hi>ret haͤtten, ſondern in an-<lb/>
dern Laͤndern Fremdlinge geweſen. Der<lb/>
gottloſe Eſau aber, der dem Cain und Nimrod<lb/>
den Sitten nach gar ſehr gleich, haͤtte ſich bald<lb/>
ein Reich angeleget und die <hirendition="#aq">Choræer</hi> geſchla-<lb/>
gen, <hirendition="#aq">Deut. II,</hi> 12. 1 Buch Moſis am <hirendition="#aq">XXXVI.</hi><lb/>
Aus dieſem allen waͤre klar, daß die Reiche an-<lb/>
faͤnglich nicht aus einer rechtſchaffenen <hirendition="#aq">Inten-<lb/>
tion</hi> aufgerichtet worden, ſondern damit die<lb/>
Gottloſen ihre Raubereyen deſto beſſer haͤtten<lb/><hirendition="#aq">exercir</hi>en und ihrer Herrſch-Sucht ein Gnuͤ-<lb/>
gen leiſten koͤnnen, der Urſprung der Republic<lb/>
waͤre nicht frommen Leuten, ſondern den Gott-<lb/>
loſen und ſolchen zuzuſchreiben, die dem menſch-<lb/>
lichen Geſchlechte anfaͤnglich mehr geſchadet<lb/>
denn genutzet. Crſtlich waͤren die <hirendition="#aq">Imperia</hi><lb/>
rauh und unordentlich, auch ſchwach geweſen,<lb/>
hernach haͤtten ſie aber durch neue Beuten im-<lb/>
mer mehr Wachsthum uͤberkommen. Siehe<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Herrn</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[239/0259]
ten. Die ſich nun zu Exercirung ſolcher Rau-
bereyen zuſammen begeben, haͤtten von ihrem
erſten Anfuͤhrer gar leicht untergedruckt und
ſubjugiret werden koͤnnen, ſie wuͤrden ſich auch
ihm deſto lieber ſubmittiret haben, weil ſie
hierdurch ihre boͤſen Actiones deſto bequemer
ausuͤben koͤnnen. (4.) Erhellete aus der
Heil. Schrifft, daß die Nach kommen des Abra-
hams, die auf GOttes Wegen gewandelt, kei-
ne Herrſchafft affectiret haͤtten, ſondern in an-
dern Laͤndern Fremdlinge geweſen. Der
gottloſe Eſau aber, der dem Cain und Nimrod
den Sitten nach gar ſehr gleich, haͤtte ſich bald
ein Reich angeleget und die Choræer geſchla-
gen, Deut. II, 12. 1 Buch Moſis am XXXVI.
Aus dieſem allen waͤre klar, daß die Reiche an-
faͤnglich nicht aus einer rechtſchaffenen Inten-
tion aufgerichtet worden, ſondern damit die
Gottloſen ihre Raubereyen deſto beſſer haͤtten
exerciren und ihrer Herrſch-Sucht ein Gnuͤ-
gen leiſten koͤnnen, der Urſprung der Republic
waͤre nicht frommen Leuten, ſondern den Gott-
loſen und ſolchen zuzuſchreiben, die dem menſch-
lichen Geſchlechte anfaͤnglich mehr geſchadet
denn genutzet. Crſtlich waͤren die Imperia
rauh und unordentlich, auch ſchwach geweſen,
hernach haͤtten ſie aber durch neue Beuten im-
mer mehr Wachsthum uͤberkommen. Siehe
Herrn
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 239. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/259>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.