lificirung der Fürstlichen Personen viel beytra- gen, wenn man sie von Jugend auf in dem stu- dio oeconomico unterrichtete. Es stimmet mir hierinnen bey der gelehrte Cavallier, Herr von Seckendorff in der XXVIII. Section des VII. Capitels seines Fürsten-Staats, wenn er spricht: Die Fürstlichen Kinder müssen auch die Beschaffenheit einer vernünfftigen Haußhaltung lernen, wie man dasjenige, was GOtt zu iedem Stande, und sonderlich zu dem ihrigen bescheret, wohl gebrauchen, nutzen und erhalten könne. Ein gewisser ungemeldter von Adel redet in dem 5. §. des l. Capitels sei- ner Fürstlichen Macht-Kunst von einem Prin- tzen, der zum Commercien-Wesen angeführet werden soll, also: Drum soll ein junger Printz vor allen Dingen insond erheit, ehe er zu den überhäufften Staats-Affairen und zu der Re- gierung kömmt, zu diesem studio magnifico, als welches ihn eintzig und allein zu einem gros- sen Monarchen machen kan, angeführet wer- den.
§. 12. Erst muß einem Printzen zu dem wahren studio oeconomico eine Lust eingeprä- get werden, daß er überführet sey, wie dieses nechst den Regeln des Christenthums und der Justiz das eintzige Studium, welches ihn zu ei- nen geehrten, mächtigen und ansehnlichen Für-
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lificirung der Fuͤrſtlichen Perſonen viel beytra- gen, wenn man ſie von Jugend auf in dem ſtu- dio œconomico unterrichtete. Es ſtimmet mir hierinnen bey der gelehrte Cavallier, Herr von Seckendorff in der XXVIII. Section des VII. Capitels ſeines Fuͤrſten-Staats, wenn er ſpricht: Die Fuͤrſtlichen Kinder muͤſſen auch die Beſchaffenheit einer vernuͤnfftigen Haußhaltung lernen, wie man dasjenige, was GOtt zu iedem Stande, und ſonderlich zu dem ihrigen beſcheret, wohl gebrauchen, nutzen und erhalten koͤnne. Ein gewiſſer ungemeldter von Adel redet in dem 5. §. des l. Capitels ſei- ner Fuͤrſtlichen Macht-Kunſt von einem Prin- tzen, der zum Commercien-Weſen angefuͤhret werden ſoll, alſo: Drum ſoll ein junger Printz vor allen Dingen inſond erheit, ehe er zu den uͤberhaͤufften Staats-Affairen und zu der Re- gierung koͤmmt, zu dieſem ſtudio magnifico, als welches ihn eintzig und allein zu einem groſ- ſen Monarchen machen kan, angefuͤhret wer- den.
§. 12. Erſt muß einem Printzen zu dem wahren ſtudio œconomico eine Luſt eingepraͤ- get werden, daß er uͤberfuͤhret ſey, wie dieſes nechſt den Regeln des Chriſtenthums und der Juſtiz das eintzige Studium, welches ihn zu ei- nen geehrten, maͤchtigen und anſehnlichen Fuͤr-
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lificirung der Fuͤrſtlichen Perſonen viel beytra-
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dio œconomico unterrichtete. Es ſtimmet
mir hierinnen bey der gelehrte Cavallier, Herr
von Seckendorff in der XXVIII. Section des
VII. Capitels ſeines Fuͤrſten-Staats, wenn
er ſpricht: Die Fuͤrſtlichen Kinder muͤſſen
auch die Beſchaffenheit einer vernuͤnfftigen
Haußhaltung lernen, wie man dasjenige, was
GOtt zu iedem Stande, und ſonderlich zu dem
ihrigen beſcheret, wohl gebrauchen, nutzen und
erhalten koͤnne. Ein gewiſſer ungemeldter
von Adel redet in dem 5. §. des l. Capitels ſei-
ner Fuͤrſtlichen Macht-Kunſt von einem Prin-
tzen, der zum Commercien-Weſen angefuͤhret
werden ſoll, alſo: Drum ſoll ein junger Printz
vor allen Dingen inſond erheit, ehe er zu den
uͤberhaͤufften Staats-Affairen und zu der Re-
gierung koͤmmt, zu dieſem ſtudio magnifico,
als welches ihn eintzig und allein zu einem groſ-
ſen Monarchen machen kan, angefuͤhret wer-
den.
§. 12. Erſt muß einem Printzen zu dem
wahren ſtudio œconomico eine Luſt eingepraͤ-
get werden, daß er uͤberfuͤhret ſey, wie dieſes
nechſt den Regeln des Chriſtenthums und der
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/167>, abgerufen am 24.11.2024.
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